Könnte auch in Recht posten, habe mich aber dann hier für diese Rubrik entschieden.
Kunde beauftragt Dienstleister, Domain zu reservieren und Homepage zu erstellen. Dienstleister bestellt Strato-Paket und macht Homepage. Als Domaininhaber und administrativer Ansprechpartner wird der Kunde bei DENIC registriert. Der Dienstleister erstellt Rechnung über Homepage an Kunden. Zugangsdaten sind auch dem Kunden bekannt, der dort seine Mails holt.
Jetzt will der Kunde den Dienstleister wechseln. Der alte Dienstleister ist verschwunden (pleite…???)und hat als letzte Aktion die Homepage gelöscht und die Zugangsdaten geändert.
Homepage weg, Mails nicht mehr zugänglich.
Jetzt ruft der Kunde Strato an, um die Zugangsdaten zu bekommen. Strato verweigert dies, da deren Kunde der verschwundene Dienstleister ist.
Da die Domain genau seinem Firmennamen entspricht, die konventionelle Werbung seine Domainnamen trägt und diese wie seine Mailadresse allen Kunden bekannt ist, ist der Schaden immens.
Was kann der Kunde tun, um diese Daten zu bekommen?
Gruß
Michael
Klingt ganz und gar nicht einfach.
Als erstes sollte sich betroffene Kunde bei DENIC einen KK Antrag stellen und ggf. die nötige Unterschrift des Dienstleisters per Gericht erzwingen.
Einen anderen Weg sehe ich da nicht.
Hilfreich wird dabei sein, einen Hoster zu finden, der betroffenen Kunde dabei tatkräftig unterstützt. Das wird jedoch kaum Strato sein - für unzureichenden Service in solcher Hinsicht sind die ja leider bekannt.
Viel Glück
LadyH
http://www.get-me.de
PS: vielleicht magst mir per mail näheres verraten, dann kann ich eventuell besser helfen.
hab noch was gefunden
aus der newsletter von http://www.domain-recht.de
Spezialisierte Domain-Anwaelte finden Sie unter:
http://www.domain-anwalt.de
Hallo,
Als erstes sollte sich betroffene Kunde bei DENIC einen KK
Antrag stellen und ggf. die nötige Unterschrift des
Dienstleisters per Gericht erzwingen.
Das sehe ich auch so. Wenn der Kunde mit dem Dienstleister keinen anderweitigen Vertrag gemacht hat in dem festgehalten wurde, das IHM auch die Domain gehört, dann ist der Dienstleister (leider) rechtmässiger Besitzer (dem DENIC gegenüber) gewesen.
Wenn der allerdings die Domain gekündigt hat (so hat es sich für mich angehört) dann kann der Kunde die Domain neu beantragen sobald der Strato Vertrag ausgelaufen ist.
Gruß
H.
P.S.: eine entsprechende Datenbank zu dem Thema ist z.B. auch unter http://www.ra-hahn.de zu finden.
Das sehe ich auch so. Wenn der Kunde mit dem Dienstleister
keinen anderweitigen Vertrag gemacht hat in dem festgehalten
wurde, das IHM auch die Domain gehört, dann ist der
Dienstleister (leider) rechtmässiger Besitzer (dem DENIC
gegenüber) gewesen.
Wenn der allerdings die Domain gekündigt hat (so hat es sich
für mich angehört) dann kann der Kunde die Domain neu
beantragen sobald der Strato Vertrag ausgelaufen ist.
Und selbst wenn das alles nicht zutrifft.
Aufgrund dieser Angaben >>> Da die Domain genau seinem Firmennamen entspricht, die konventionelle Werbung seine Domainnamen trägt und diese wie seine Mailadresse allen Kunden bekannt ist, ist der Schaden immens.