Nehmen wir mal an, es werde ein europäisches Computerspiele-Teams gegründet. Nehmen wir weiterhin an, ein deutsches Mitglied des Teams - sehr engagiert - übernimmt die Gestaltung der Homepage und meldet die URL auf seinen Namen an (d. h. die URL läuft auf dem Namen einer Privatperson). Nehmen wir weiterhin an, daß diese Person nach einer Weile übermäßigen Engagements aus familiären und beruflichen Gründen das Engagement für das Team stark zurückschraubt, aber weiterhin das Geschehen verfolgt und mit den Leuten Kontakt hält. Außerdem nehmen wir noch an, daß das Team inzwischen professioneller arbeiten möchte und zu diesem Zweck eine Firma gründet, Geschäftsführer wird ein Mitglied eines anderen EU-Landes, die Firma wird auch dort angemeldet und läuft nach dort gültigem Recht. Unser deutsches Mitglied unterschreibt keinen Vertrag mit dieser Firma, da es ja eh kaum Zeit für das Team aufwänden kann und will, stellt aber weiterhin seine URL zur Verfügung und ist auch weiterhin Mitglied des Teams (nur nicht angestellt). Keiner kommt auf die Idee, die Bereitstellung der URL irgendwie vertraglich zu regeln.
Was wäre nun, wenn der Geschäfsführer dieser Firma mit einem Gerichtsverfahren droht und verlangt, das deutsche Mitglied soll diese URL an die Firma übertragen ohne irgendeine Gegenleistung übertragen. Wie sähe die rechtliche Lage aus? Kann die Privatperson dazu gezwungen werden, die URL einfach abzugeben? Kann die Privatperson zum Verkauf der URL gezwungen werden? Müsste die Firma dann einen angemessenen Preis zahlen? Wie sähen die Chancen der Firma sowie der Privatperson aus?
Das alles ist rein hypothetisch, aus reinem Interesse an der Sache an sich.
Danke und bis denne
Schnoof