Hallo
Ich stelle sehr häufig leider fest das bei Einkaufen oder ähnlichem „Nichtbehinderte“ auf einem Behindertenparkplatz parken weil sie keine Lust zum laufen haben.
Wenn ich jetzt zufällig mit einem auf dem Behindertenparkplatz parkenden Auto einen Unfall hätte, wer wäre dann schuld?
Ich alleine oder beide weil der andere da gar nicht hätte parken dürfen?
Wenn ich auf einer Wendeplatte parke und mir fährt einer rein bekomme ich ja auch ne Teilschuld weil ich da nicht parken darf.
Danke für die Beantwortung
Jörg Albers
Es ist zwar scheiße wenn solche Idioten auf Behindertenparkplätzen parken und gesund sind (da geht mir immer der hut hoch udn ich muß nen kommentar loswerden) aber egal welches auto dort steht, DU bist reingefahren.
Hi,
ich muß Dich leider enttäuschen, die Rechtslage sieht grundsätzlich vor das Fahrzeuge, die wiederrechtlich abgestellt wurden, bei einer Beschädigung nicht generell haftbar zu machen sind.
Begründung:
Als Betreiber eines Fahrzeuges hat man eine Vorausschau Pflicht!
Merkt man, das man an ein Fahrzeug nicht vorbei kommt, muß man
- Sich einweisen lassen
oder
- Die Polizei hinzuziehen
oder
- Garnicht erst fahren.
Das gilt für den Wendehammer ebenso, wie für ein Behindertenparkplatz.
Selbst das zu parken, so das der Falschparker nicht mehr weg kann, ist Nötigung und zieht ebenfalls Probleme mitsich.
Aber ich leide auch immerwider über die arroganten egoisten, selbst wenn man mal einen erwischt bekommt man noch blöde Sprüche
Larry Brant
Hallo Jörg Albers,
ich denke im 1. Fall wirst Du vorrangig Schuld sein, da ja ein Parkplatz zum Parken da ist, wenn auch unberechtigt. Im Wendehammer darf generell nicht geparkt werden also ist das eine völlig andere Situation. Aber eine Schuldfrage kann immer erst im konkreten Fall beantwortet werden. Ich hoffe das hilft Dir etwas weiter.
Beste Grüße,
Roland