ein fahrradfahrer fuhr mit dem fahrrad, und rollte langsam auf eine kreuzung zu. dann kahm ein auto von rechts und bog links ab und schnitt die fahrbahn des radfahrers so das er ihm in die seite fuhr. das auto war schon in der abbiegerstraße.
der auto fahrer war sehr sympathisch vor und versicherte zu helfen. der radfahrer war noch im schockzustand und hat desshalb keine polizei gerufen.
der fahrer hat sich seit geraumer zeit aber schon nichtmehr gemeldet.
wie ist die rechtslage, und wie soll man weiter vorgehen?
Hi,
ich bin kein Rechtsbewanderte würde aber auf: Anzeige erstatten und Anwalt aufsuchen tippen.
Gruß Tina
ein fahrradfahrer fuhr mit dem fahrrad, und rollte langsam auf
eine kreuzung zu. dann kahm ein auto von rechts und bog links
ab und schnitt die fahrbahn des radfahrers so das er ihm in
die seite fuhr.
Falls die Vorfahrt nicht durch entsprechende Verkehrszeichen ANDERS geregelt war, hatte der AF hier Vorfahrt.
das auto war schon in der abbiegerstraße.
der autofahrer war sehr sympathisch vor und versicherte zu
helfen. der radfahrer war noch im schockzustand und hat
desshalb keine polizei gerufen.
War der Rf verletzt? Nur dann MUẞ die Polizei gerufen werden.
wie ist die rechtslage, und wie soll man weiter vorgehen?
Falls der Rf unverletzt geblieben ist und der Af Vorfahrt hatte, sollte der Rf von einer Anzeige tunlichst absehen, da ansonsten seitens der Polizei/ Staatsanwaltschaft gegen ihn evtl. auch noch ein entsprechendes Verwarnungsgeld erhoben bzw. Bußgeldverfahren eingeläutet werden könnte.
Falls allerdings der Rf verletzt wurde und die Verletzung dem AF nachweislich bekannt war, hat sich dieser grob fahrlässig verhalten, wenn er dann einfach den Unfallort verließ.
Hi,
ich bin kein Rechtsbewanderte würde aber auf: Anzeige
erstatten und Anwalt aufsuchen tippen.
was hat das bitte inhaltlich noch mit der Frage zu tun?! Gerade in Anbetracht dessen, dass hier doch nur theoretisch erörtert wird? Hättest Du eine identische Klausurfrage genauso beantwortet?
LG, der Kater…
@mod: Bitte keine Benachrichtigung wegen der Löschung!
Sorry, bei erneutem drüberlesen klang es patzig, sollte aber nicht und beantwortete die Frage: wie soll man weitervorgehen!
Trotzdem entschuldigung!
Gruß Tina
Hi,
ein fahrradfahrer fuhr mit dem fahrrad, und rollte langsam auf
eine kreuzung zu. dann kahm ein auto von rechts und bog links
ab und schnitt die fahrbahn des radfahrers so das er ihm in
die seite fuhr.Falls die Vorfahrt nicht durch entsprechende Verkehrszeichen
ANDERS geregelt war, hatte der AF hier Vorfahrt.
Frage: Warum ist der Radfahrer schuld?
das auto war schon in der abbiegerstraße.
Wenn das Auto in der „Zielstraße“ war, dann hat das IMHO nichts mit Vorfahrt zu tun. Weiterhin war der AF ja wohl auf die Fahrbahn des RF gekommen, und in einem solchen Fall hat der AF die Pflicht zu schauen ob er niemanden behindert.
Wobei ich jetzt mal davon ausgehe, dass der RF auf seiner STraßenseite war…
Frage: Warum ist der Radfahrer schuld?
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__8.html
das auto war schon in der abbiegerstraße.
Was auch immer du mit dem Wort „abbiegerstraße“ meinst: ich verstehe es so, daß der Radfahrer dem Autofahrer in die Seite gefahren ist, weil er dessen Vorfahrt mißachtet hat.
Wenn das Auto in der „Zielstraße“ war, dann hat das IMHO
nichts mit Vorfahrt zu tun.
Doch, auf jeden Fall. Der Radfahrer muß natürlich warten, bis das Auto ganz vorbeigefahren ist.
Läßt sich der Radfahrer hier auf die Kreuzug rollen, obgleich diese noch gar nicht frei ist, da ein vorfahrthabender PKW passiert, dann handelt der Radfahrer grob fahrlässig bis lebensmüde!
Weiterhin war der AF ja wohl auf
die Fahrbahn des RF gekommen, und in einem solchen Fall hat
der AF die Pflicht zu schauen ob er niemanden behindert.
Vorfahrt ist nun mal Vorfahrt! So ist es und so muß es sein. Sonst wäre eine Rechtsprechung im Straßenverkehr gar nicht möglich!
Ah Ok… ich les das komplett anders… also dass das Auto dem Fahrradfahrer in die Seite fuhr… Aber so rum wird natürlich ein Schuh daraus…