Hallo Duck
Aber im geschilderten Fall kann ich mir nicht vorstellen,eine
Tempoüberschreitung von 10 kmh (eigentlich auch nicht bei
mehr) macht hier etwas Wesentliches aus.
Ich schon. Es heißt doch immer, überhöhte Geschwindigkeit ist eine sehr häufige Unfallursache.
Aber es stand ja nichts,ob 50 kmh galt,war es evt. 30 kmh Zone
Stimmt, was erlaubt war ist nicht bekannt. Ich ging einfach von 50km/h aus, also ist 60 zu schnell.
Es ist doch eine Vorfahrtverletzung von B.
Kombiniert mit überhöhter Geschwindigkeit von A.
Ich würde sagen Alleinschuld von B.
Ich würde sagen, 80% Schuld von A, wenn vom Gutachter festgestellt wird, daß er rechtzeitig hätte anhalten können, wenn er nicht zu schnell gewesen wäre.
Wenn A mit 100 kmh angebrettert käme,selbst dann sehe ich
immer noch ein Mitverschulden von B.
Äh wie bitte? Gibt es nicht sogar eine Mitschuld bei einem Unfall auf der Autobahn, wenn die Richtgeschwindigkeit von 130 überschritten wird?
Aber wir werden es nicht entscheiden,
Natürlich nicht, schon weil wir beide Laien in Rechtsfragen sind und zumindest meine Äußerungen nicht die Rechtslage, sondern nur meine Meinung darstellen.
da soll sich der
Verkehrsrichter den Kopf zerbrechen
Deshalb ist der Richter auch notwendig. Du hast eine Meinung, ich eine gegensätzliche. Also muß der Richter entscheiden.
Hans