Wer hat schuld an einem Unfall ?

Also Unfallgegner A fährt auf der Hauptstraße ca 60kmh.

Unfallgegner B kommt rechts aus einer Seiten Straße mit Vorfahrt gewähren.

Unfallgegner B übersieht den Wagen und stritft Unfallgegner A an der Seite.
Unfallgegner A versucht noch auszuweichen aber zwecklos.

Wer bekommt die Schuld ?

Suche dringend Fachanwalt möglichst den besten

Hallo

Also Unfallgegner A fährt auf der Hauptstraße ca 60kmh.

Innerorts, ausserorts?

Unfallgegner B kommt rechts aus einer Seiten Straße mit
Vorfahrt gewähren.

Unfallgegner B übersieht den Wagen und stritft Unfallgegner A
an der Seite.

B biegt wohin ein? In Fahrtrichtung von A oder entgegengesetzt?

Unfallgegner A versucht noch auszuweichen aber zwecklos.

War A auf seinem Fahrstreifen?

Wer bekommt die Schuld ?

Kann man nie sagen, wurde Hergang von der Polizei gesichert?

Suche dringend Fachanwalt möglichst den besten

Es gibt nur „beste“ Anwälte.

Gruß vonsales

Unfall Gegner A fährt Innenorts gerade aus,

Unfallgegner A war auf seiner eigene Straße weit links, bis plötzlich Unfallgegner B rausgeschoßen kommt wohin sie abbiegt kann mann nicht sehen, denke mal nach Links.

Unfallgegner A bekommt schuld von der Polizei wegen angeblich zu schnellem Fahren

Hallo !

Wenns so war,wundert es mich,die Polizei weist A (nur A ?) die Schuld zu ?
B musste doch in jedem Fall warten,schauen,dann fahren. Hätte er das gemacht,dann wäre es nicht zum Unfall gekommen,oder ?
Und nur eine sehr überhöhte Geschwindigkeit von A könnte B im Abstand so getäuscht haben,das eine Mitschuld von A in Frage kommen könnte.
Aber Alleinschuld von A ?

Und wegen 10 kmh zu schnell,ändert sich da wohl nichts.

MfG
duck313

Hallo Duck

Aber Alleinschuld von A ?

Und wegen 10 kmh zu schnell,ändert sich da wohl nichts.

Warum sollte man denn dann überhaupt Geschwindigkeitsbegrenzungen beachten? NUR um Blitzern zu entgehen?

Hans

Hallo Hans !

Na,beachten sollte man sie schon.

Aber im geschilderten Fall kann ich mir nicht vorstellen,eine Tempoüberschreitung von 10 kmh (eigentlich auch nicht bei mehr) macht hier etwas Wesentliches aus.
Aber es stand ja nichts,ob 50 kmh galt,war es evt. 30 kmh Zone ?
Es ist doch eine Vorfahrtverletzung von B. Er hat nicht richtig geschaut,ob frei ist.
Ich würde sagen Alleinschuld von B.

Wenn A mit 100 kmh angebrettert käme,selbst dann sehe ich immer noch ein Mitverschulden von B. Er hat nicht oder nicht richtig geschaut und die Entfernung abgeschätzt.
Je höher das Tempo von A,umso mehr Mithaftung wirds wohl geben,aber Alleinhaftung ?

Aber wir werden es nicht entscheiden,da soll sich der Verkehrsrichter den Kopf zerbrechen,wenns zu einem Verfahren kommen sollte.

MfG
duck313

Hallo Duck

Aber im geschilderten Fall kann ich mir nicht vorstellen,eine
Tempoüberschreitung von 10 kmh (eigentlich auch nicht bei
mehr) macht hier etwas Wesentliches aus.

Ich schon. Es heißt doch immer, überhöhte Geschwindigkeit ist eine sehr häufige Unfallursache.

Aber es stand ja nichts,ob 50 kmh galt,war es evt. 30 kmh Zone

Stimmt, was erlaubt war ist nicht bekannt. Ich ging einfach von 50km/h aus, also ist 60 zu schnell.

Es ist doch eine Vorfahrtverletzung von B.

Kombiniert mit überhöhter Geschwindigkeit von A.

Ich würde sagen Alleinschuld von B.

Ich würde sagen, 80% Schuld von A, wenn vom Gutachter festgestellt wird, daß er rechtzeitig hätte anhalten können, wenn er nicht zu schnell gewesen wäre.

Wenn A mit 100 kmh angebrettert käme,selbst dann sehe ich
immer noch ein Mitverschulden von B.

Äh wie bitte? Gibt es nicht sogar eine Mitschuld bei einem Unfall auf der Autobahn, wenn die Richtgeschwindigkeit von 130 überschritten wird?

Aber wir werden es nicht entscheiden,

Natürlich nicht, schon weil wir beide Laien in Rechtsfragen sind und zumindest meine Äußerungen nicht die Rechtslage, sondern nur meine Meinung darstellen.

da soll sich der
Verkehrsrichter den Kopf zerbrechen

Deshalb ist der Richter auch notwendig. Du hast eine Meinung, ich eine gegensätzliche. Also muß der Richter entscheiden.

Hans

Unfall Gegner A fährt Innenorts gerade aus,

**:Unfallgegner A war auf seiner eigene Straße weit links, bis

plötzlich Unfallgegner B rausgeschoßen kommt wohin sie abbiegt
kann mann nicht sehen, denke mal nach Links.**

Meiner Meinung kann bei dieser Schilderung etwas nicht stimmen.
Ich vermute, das A sich auf der Gegenfahrbahn mit erhöhter Geschwindigkeit befand. Und B vermutlich nach rechts in die Straße einbiegen wollte. Dann wäre auch für mich erklärlich, wieso A die alleinige Schuld bekommen hat.

Unfallgegner A bekommt schuld von der Polizei wegen angeblich
zu schnellem Fahren

Unfall Gegner A fährt Innenorts gerade aus,

**:Unfallgegner A war auf seiner eigene Straße weit links, bis

plötzlich Unfallgegner B rausgeschoßen kommt wohin sie abbiegt
kann mann nicht sehen, denke mal nach Links.**

Meiner Meinung kann bei dieser Schilderung etwas nicht
stimmen.

Wieso? Warum sollte A nicht auf seiner Fahrbahnhälfte weit links gefahren sein?

Ich vermute, das A sich auf der Gegenfahrbahn mit erhöhter
Geschwindigkeit befand. Und B vermutlich nach rechts in die
Straße einbiegen wollte. Dann wäre auch für mich erklärlich,
wieso A die alleinige Schuld bekommen hat.

Wieso? Wäre B denn nicht als Abbieger auf eine vorfahrtberechtigte Straße verpflichtet gewesen, nach links und rechts zu blicken?

Unfallgegner A bekommt schuld von der Polizei wegen angeblich
zu schnellem Fahren

Ist denke, es ist nicht Aufgabe der Polizei, den Schuldigen festzustellen. Dies sollten sie besser den www-Experten überlassen. :wink:

Hi pisko,

Unfallgegner A bekommt schuld von der Polizei wegen angeblich
zu schnellem Fahren

Sofern ich richtig informiert bin, nimmt die Polizei vor Ort nur den Unfall auf. Die Polizisten klären keine Schuldfragen. SIe können sich vielleicht dazu äußern, wie sie die Unfallsituation sehen.
Ich meine auch, mich zu erinnern, dass auf Position A des Unfallsbogens das Fahrzeug steht, dass vermutlich den Unfall verursacht hat. Dies hat aber rechtlich im Endeffekt keine Relevanz.
Wer schuld oder wieviel Schuld ist, klärt im Endeffekt ein Richter.

Bei meinem letzten Unfall, hat vor Ort mein Unfallgegner selbst gesagt er sei Schuld, er stand auch auf Position A und die Polizisten meinten wohl auch, er wäre Schuld. Das hatte sich der Unfallgegner dann über Weihnachten anders überlegt. Nach einigem Hin und Her und vielen Anwaltsschreiben und Gerichtsbesuchen, blieb ich auf 33,3% Teilschuld sitzen. (ich bin damals links abgebogen und wurde im Abbiegen überholt…bumbs…).

Viele Grüße,
Tina

P.S.: Gute Verkehrsanwälte kann u.a. der ADAC empfehlen.

Vielen herzlichen Dank für eure Antworten.

Also Unfallgegner A war zu 100% auf seiner eigenen Fahrbahn.
Und Nicht im gegen Verkehr. Doch Unfallgegner A wurde durch den harten stoß der von rechts kam auf die Linke Fahrbahn gestoßen. dass Passiert schon wenn ein großer gegen einen kleinen prallt.

Unfallgegner A wird vorgeworfen zu Schnell gefahren zu sein, Ob er Vorfahrt hat oder nicht war den Polizisten egal.

Ich vermute, das A sich auf der Gegenfahrbahn mit erhöhter
Geschwindigkeit befand. Und B vermutlich nach rechts in die
Straße einbiegen wollte. Dann wäre auch für mich erklärlich,
wieso A die alleinige Schuld bekommen hat.

Hi,
die Vorfahrt gilt aber auf der gesamten Strassenbreite. Hat der BGH am 20.09.2011 entschieden. Az: VI ZR 282/10

Gruß Keki

Unfall Gegner A fährt Innenorts gerade aus,

**:Unfallgegner A war auf seiner eigene Straße weit links, bis

plötzlich Unfallgegner B rausgeschoßen kommt wohin sie abbiegt
kann mann nicht sehen, denke mal nach Links.**

Meiner Meinung kann bei dieser Schilderung etwas nicht
stimmen.

Wieso? Warum sollte A nicht auf seiner Fahrbahnhälfte weit
links gefahren sein?

man sollte an die Info denken, dass die Polizei ihm die alleinige Schuld zugewiesen hat. Daher könnte es doch auch sein, dass er nicht auf seiner Fahrbahnhälfte sonder auf der Gegenfahrbahn unterwegs war.

Ich vermute, das A sich auf der Gegenfahrbahn mit erhöhter
Geschwindigkeit befand. Und B vermutlich nach rechts in die
Straße einbiegen wollte. Dann wäre auch für mich erklärlich,
wieso A die alleinige Schuld bekommen hat.

Wieso? Wäre B denn nicht als Abbieger auf eine
vorfahrtberechtigte Straße verpflichtet gewesen, nach links
und rechts zu blicken?

Richtig - nur es könnte auch sein, dass zwischen den beiden Fahrbahnen eine durchgezogene Linie war und B mit solch einer Situation überhaupt nicht rechnen konnte.

Unfallgegner A bekommt schuld von der Polizei wegen angeblich
zu schnellem Fahren

Ist denke, es ist nicht Aufgabe der Polizei, den Schuldigen
festzustellen. Dies sollten sie besser den www-Experten
überlassen. :wink:

hm… und von welchen www-Experten ist hier die Rede ?
Diese waren bestimmt nicht an der Unfallstelle.

Also können wir hier nur mutmaßen ohne zu wissen wie es sich tatsächlich zugetragen hat.

Hallo

Also Unfallgegner A fährt auf der Hauptstraße ca 60kmh.

Innerorts, ausserorts?

Warum sollte das eine Rolle spielen? Vorfahrt ist Vorfahrt.

Unfallgegner B kommt rechts aus einer Seiten Straße mit
Vorfahrt gewähren.

Unfallgegner B übersieht den Wagen und stritft Unfallgegner A
an der Seite.

B biegt wohin ein? In Fahrtrichtung von A oder
entgegengesetzt?

Völlig egal, entscheident ist immer, woher man kommt, nicht, wohin man will.

Unfallgegner A versucht noch auszuweichen aber zwecklos.

War A auf seinem Fahrstreifen?

Auch unwichtig. Die gesamte Fahrbahn ist Vorfahrtberechtigt, nicht einzelne Fahrstreifen.

Wer bekommt die Schuld ?

Kann man nie sagen, wurde Hergang von der Polizei gesichert?

Auch unwichtig, darüber entscheidet im Zweifel ein Richter, nicht die Polizei.

2 Like

A befuhr die vorfahrtberechtigte Straße, wie schnell, weiß niemand, Vermutungen (auch die der Polizei) sind unwichtig. B muss mit gegebener Sorgfalt einbiegen. Dazu gehört auch, die möglicherweise überhöhte Geschwindigkeit des A abzuschätzen und im Zweifel zu warten. Hat er nicht getan, also B ist schuld.
Mehr is nich
LG Sylvia

Wenn die Frage ernst gemeint ist, sollten Sie eine Fahrschule aufsuchen, keinen Rechtsanwalt.

Wenn A mit 100 kmh angebrettert käme,selbst dann sehe ich
immer noch ein Mitverschulden von B.

Äh wie bitte? Gibt es nicht sogar eine Mitschuld bei einem
Unfall auf der Autobahn, wenn die Richtgeschwindigkeit von 130
überschritten wird?

Nein, diese Urban Legend „bei Überschreiten der Richtgeschwindigkeit und Unfall gleich allgemeiin Mitschuld“ stimmt so nicht.
Dies ist immer sehr situationsabhängig und so allgemeinen auf keinen Fall zu sagen. Selbt bei 250kmh und Unfall kann es gut möglich sein, keine Schuld zu bekommen