Guten Tag,
Ich wollte hier einmal fragen, ob es sich bei dem folgenden Fall lohnt einen Anwalt einzuschalten oder lieber nicht?
PKW 1 fuhr auf einer Straße , naja eher ein Weg, mit Schrittgeschwindigkeit, erlaubt waren 30 Km/h. Die Straßen sind sehr eng und wollen zwei PKWs gleichzeitig passieren, muss einer ein Stück ins Feld fahren, also wie aufm Land =). PKW 1 näherte sich einer Rechtskurve, fuhr aber ziemlich mittig, da Sträucher vom Feld auf die Straße ragten. Kurz vor der Kurve schlug PKW 1 dann zur Kurve ein. Auf einmal kam ein Fahrzeug PKW 2 mit ca. 50Km/h entgegen. PKW 1 blieb stehen damit PKW 2 nicht stehen bleiben muss und ungehindert vorbei kann. PKW 2 fuhr die Kurve aber nicht in einem Bogen, sondern schnitt die Kurve so, dass es mit PKW 1 (ohne einen versuch auszuweichen oder zu bremsen) zu einer Kollision kam. Nun gibt PKW 2 PKW 1die Schuld, weil PKW 1 ein Teil in der Spur (keine Fahrbahnmarkierung) von PKW 2 stande. Lohnt es sich hier einen Anwalt einzuschalten oder ist PKW 1 tatsächlich schuld?
Bin über jede Hilfe dankbar =)
Moin!
Wenn PKW 1 stand, dürfte sich ein Gang zum Anwalt lohnen.
Gruss,
M.
Also meinst du, dass es nichts zur Sache tut, wenn PKW 1 ein Teil in der Spur von PKW 2 stand?
Wird es angenommen, wenn man aussagt, dass PKW 2 die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten hat? Schließlich ist das ja nicht nachweisbar?!
Hallo,
bevor hier Vermutungen usw. geäußert werden, folgende Fragen:
1.) gibt es Zeugen ?
2.) wurde der Unfall von der Polizei aufgenommen ?
Danach sehen (schreiben) wir weiter.
Gruß premme
Hallo,
als Zeugen gibt es die weiteren 3 Insassen von PKW 1 sonst keine.
Polizeilich wurde der Unfall nicht aufgenommen, da der Unfall auf Korsika passierte und hier die Polizei nur bei Schwerverletzten erschein.
als Zeugen gibt es die weiteren 3 Insassen von PKW 1 sonst
keine.
Polizeilich wurde der Unfall nicht aufgenommen, da der Unfall
auf Korsika passierte und hier die Polizei nur bei
Schwerverletzten erschein.
Mein persönlicher Rat: Unfall im Ausland, immer Rechtschutz in Anspruch nehmen.
Der „Verursacher“ vielleicht sogar noch ein Korse?.
Also weiter mit RA.
Gruß premme
Also meinst du, dass es nichts zur Sache tut, wenn PKW 1 ein
Teil in der Spur von PKW 2 stand?
Eher nicht. KFZ 2 ist ja auf ein stehendes Fahrzeug gefahren.
Wird es angenommen, wenn man aussagt, dass PKW 2 die
Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten hat? Schließlich ist
das ja nicht nachweisbar?!
Unwahrscheinlich. Das sagt fast immer einer der Beteiligten und ist von Laien überhaupt nicht einzuschätzen.
Ja, PKW-Fahrer zwei ist ein Korse und hatte eigentlich die Einstellung: C’est pas grave!
Aber jetzt kam doch alles anders…=(