Hi
A ist folgendes passiert:
A ist auf einer Straße außerorts am Straßenrand gelaufen und hat getrampt.
Das ganze hat sich gegen 2 Uhr nachts ereignet.
An einer eigentlich gut einsehbaren Stelle wurde A dann von einem Taxi überholt mit ca. 60 km/h. Dabei hat das Taxi A an der Hand erwischt, die A zum trampen herausgestreckt hatte. Der komplette Rückspiegel ist nun kaputt.
Daraufhin sind A und B(Taxifahrer) zur Polizei gefahren, um das zu klären. Dort wurde allerdings nur gesagt, dass die da nichts machen können und beide wurden ziemlich schnell abgewimmelt
Nun zu meinen Fragen:
Muss A den Rückspiegel bezahlen, obwohl er angefahren wurde?
Hat A eventuell Anspruch auf Schmerzensgeld, da die Hand verletzt ist?
Falls A Schuld hat, bezahlt dann irgendeine Versicherung, den Schaden?
Daraufhin sind A und B(Taxifahrer) zur Polizei gefahren, um
das zu klären. Dort wurde allerdings nur gesagt, dass die da
nichts machen können und beide wurden ziemlich schnell
abgewimmelt
was einige Leute von der Polizei erwarten…
Hätten die Polizisten schnell eine Robe überstreifen und ein Urteil sprechen sollen?
Nun zu meinen Fragen:
Muss A den Rückspiegel bezahlen, obwohl er angefahren wurde?
Hat A eventuell Anspruch auf Schmerzensgeld, da die Hand
verletzt ist?
Das kann man anhand der dürftigen Informationen kaum seriös beantworten.
Daraufhin sind A und B(Taxifahrer) zur Polizei gefahren, um
das zu klären. Dort wurde allerdings nur gesagt, dass die da
nichts machen können und beide wurden ziemlich schnell
abgewimmelt
Hi,
ich würde dort trotzdem mal anrufen und mir die Tagebuch-Nr. geben lassen.
Nun zu meinen Fragen:
Muss A den Rückspiegel bezahlen, obwohl er angefahren wurde?
Die Angelegenheit der Privathaftpflichtversicherung geben. Die wehren dann vermutlich erfolgreich, definitiv aber kostenfrei ab.
Hat A eventuell Anspruch auf Schmerzensgeld, da die Hand
verletzt ist?
Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung, Anwalt einschalten.
Falls A Schuld hat, bezahlt dann irgendeine Versicherung, den
Schaden?
War A zum Unfallzeitpunkt auf der Fahrbahn?
War das Taxi zum Unfallzeitpunkt auf der Fahrbahn?
Ergibt sich daraus die Antwort?
Wäre von einer Fahrbahn die Rede gewesen: Ja.
Indes war lediglich von einer Straße die Rede, und die ist für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen da. Auch wenn die Wahrnehmung dieses Rechts durch die Fußgänger und Radfahrer in der heutigen autofixierten Zeit auf Landstraßen nicht ungefährlich ist. Das liegt natürlich an der in Deutschland viel zu hohen erlaubten Höchstgeschwindigkeit von in der Regel 100 km/h, die manche Autofahrer vergessen lässt (siehe dein Posting), dass sie auch mit Verkehrsteilnehmern zu rechnen haben, die 95 km/h langsamer unterwegs sind (oder in vorliegendem Fall nur 55 km/h, egal).
Und wenn sie dann solchen Verkehrsteilnehmern begegnen, haben sie so vorbeizufahren/zu überholen, dass eine Gefährdung des Schwächeren nicht zu besorgen ist. Im Klartext: Mit einigen Metern Abstand. §§ 1 und 5 Nr.4 Satz 2 StVO.
Auch der Fußgänger hat sich unter Umständen nicht ideal verhalten, § 25 Nr. 1 StVO, vermutlich weil er trampte. (Richtigerweise läuft man nämlich links und nicht rechts auf der Landstraße.) Tramper sollten aber insbesondere Berufskraftfahrern wie Taxiführern als ständige Gefahrenquelle bekannt sein - und mit Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer ist sowieso jederzeit zu rechnen.
Habe ich mich auch gerade gefragt. Aber dann erinnerte ich mich dunkel irgendwie daran, dass man beispielsweise als Fußgänger auf der Autobahn im grunde nichts zu suchen hat.
Naja ein Blick in die StVO hat dann gezeigt, dass es sogar einen Fußgängerparagrafen gibt (25). Da ist erstmal geklärt, wie und wo Fußgänger auf Straßen rumlaufen dürfen.
„(1) Fußgänger müssen die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn dürfen sie nur gehen, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat.“
Daher wahrscheinlich der Unterschied Fahrbahn und Straße.
Wer nun im konkreten Fall eine Schuld zugerechnet bekäme, kommt naturgemäß auf die ebenso konkreten Umstände an.
Allgemein ist es wohl so, dass ein Kraftfahrer auf Straßen ohne Seitenstreifen oder Gehweg jederzeit damit rechnen sollte, dass da auch mal ein Radfahrer oder Fußgänger unterwegs ist. Jedenfalls wenn man mal von Autobahnen und Kraftfahrstraßen absieht. Aber auch hier wäre der Fahrer nicht grundsätzlich von einer Haftung befreit, wenn er einen solchen dann umkachelt.
Da der Mensch nun getrmpt hat, war er naturgemäß auf der „falschen“ Seite unterwegs. Andererseits sollte ein Kraftfahrer eine zu nahe Begegnung mit dem Fußgänger auf jeden Fall vermeiden können. Dafür sollte es wohl auch egal sein, in welcher Richtung der gerade läuft. Dessen Geschwindigkeit ist ja in der Regel nicht allzu hoch.
Ein Taxifahrer der einen Tramper übersieht, ist jedenfalls schon mal eine tolle Leistung. Inzwischen ist es wohl auch so, dass die Gerichte tendenziell eher dem stärkeren Verkehrsteilnehmer eine (höhere) Schuld bzw. höhere Haftung aufbrummen. Einfach deshalb, weil von seinem Gefährt eine höhere allgemeine Betriebsgefahr ausgeht. Vor Gericht und auf hoher See…
Die umgangssprachliche Gleichsetzung Straße = Fahrbahn („Kind, komm runter von der Straße!“) hat mit dem juristischen Begriff „Straße“ herzlich wenig zu tun.
Eine Landstraße heißt deswegen auch Landstraße und nicht Landfahrbahn - obwohl sie zumeist nur aus einer Fahrbahn besteht, die sich dann alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt teilen.
Erstmal danke für die ganzen Antworten.
Ich versuche das Geschehen ein wenig detailierter zu beschreiben:
Zusätzlich zu dem was ich gestern schon geschrieben hatte will ich noch sagen:
-die Fahrbahn bestand aus 2 Spuren, eine entgegenkommend eine in gleicher Richtung
-es gab keine Fußgängerwege oder Seitenstreifen an den Seiten
die Reflektoren standen zwischen mir und dem Taxi, was verdeutlicht wie dicht der Taxifahrer an der Seite gefahren ist.
-die Polizei hat keine Personalien aufgenommen, nur kurz meinen Ausweiß angeschaut
-ich musste nichts unterschreiben, das dem Taxifahrer bescheinigt, dass wir einen Unfall hatten, er hat sich nur meine Adresse und Namen notiert
Falls ihr noch andere Informationen braucht, zögerz nicht zu fragen
Wie wärs damit, einfach mal einen Blick in die
Landesstraßengesetze zu werfen, das bildet.
…und die findet man hier: http://www.saarheim.de/Gesetze%20Laender/strg_laende…
Zumindest für Niedersachsen (da hab ich’s überprüft) findet man in §2 definiert, was alles zu einer (öffentlichen) Straße gehört. Recht interessant, was da so alles genannt wird:
„1.der Straßenkörper; das sind insbesondere der Straßengrund, der Straßenunterbau, die Straßendecke, die Brücken, Tunnel, Durchlässe, Dämme, Gräben, Entwässerungsanlagen, Böschungen, Stützmauern, Lärmschutzanlagen, Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen sowie Rad- und Gehwege;“
Und das ist nur einer von 4 Absätzen.
Gruß
loderunner (ianal)
Und die lautet: Fußgänger, die sich auf der Fahrbahn befinden,
dürfen umgefahren werden?
Nein. Aber ich vemute, dass, wenn sich Fußgänger grob fahrlässig auf einer Fahrbahn aufhalten, sie eine Teilschuld tragen. Umgekehrt, wenn ein Auto grob fahrlässing so weit rechts fährt, dass er den Fußganger, der nicht auf der Fahrbahn ist, anfährt, der Fahrer eine Mitschuld (oder alleinige Schuld) trägt.
Und die lautet: Fußgänger, die sich auf der Fahrbahn befinden,
dürfen umgefahren werden?
Nein. Aber ich vemute, dass, wenn sich Fußgänger grob
fahrlässig auf einer Fahrbahn aufhalten, sie eine Teilschuld
wenn ein Fußgänger mangels Fußweg auf dem Straßenrand läuft, dürfte das kaum grob fahrlässig sein.
tragen. Umgekehrt, wenn ein Auto grob fahrlässing so weit
rechts fährt, dass er den Fußganger, der nicht auf der
Fahrbahn ist, anfährt, der Fahrer eine Mitschuld (oder
alleinige Schuld) trägt.
Wobei wir dann eigentlich nicht einen Schritt weiter sind. Es waren wohl KFZ wie auch Fußgänger auf der Straße.
erst einmal - ich vermute, dass du Recht hast, weil ich kein Jurist bin. Trotzdem würde ich gerne wissen, inwiefern ich bei folgender Überlegung falsch liege.
Ein Mensch fährt per Anhalter. Er achtet also auf den Verkehr (schließlich will er ja zur rechten Zeit seinen Daumen rausstrecken). Er sieht ein Auto in seine Richtung fahren. Er streckt den Daumen raus und *tritt einen Schritt zurück (also weg von der Fahrbahn), um sich nicht selber zu gefährden*.
Dieses Verhalten habe ich zumindestens zu meiner Tramperzeit (lang, lang ist’s her) an den Tag gelegt - dieses erwarte ich auch von einem Anhalter heute. Und wenn ein Anhalter, der situationsbedingt sieht, dass ein Auto sich nähert, auf der Fahrbahn stehen bleibt - ja, dann denke ich, dass ihn eine Mitschuld trifft.
(Vorausgesetzt natürlich, dass es Platz für ein Zurücktreten gibt.)