Hallo Ritter
Dieser Mistladen arbeitet mit allen Tricks und Fallen.
Bei den Verbraucherorganisationen kann man einen allgemeines Schreiben herunter laden, in dem die sofortige Kündigung des Vertrags verlangt wird.
Diesen Schritt sollte man unbedingt machen.
Alle weiteren Aufforderungen per Mail, Brief, Anruf usw. kann man dann getrost ignorieren.
Diese Halunken haben noch nie jemanden, der wie beschreiben vorgegangen ist, vor den Kadi gebracht.
Und wenn, gehen sie mit Pauken und Trompeten unter.
Immer die Ruhe bewahren
Rochus
Diese Halunken haben noch nie jemanden, der wie beschreiben
vorgegangen ist, vor den Kadi gebracht.
Und wenn, gehen sie mit Pauken und Trompeten unter.
Hallo Essjott
Das ist der casus cnactus, ERST muss der „Vertrag“ wirksam beendet, gekündigt werden, dann kann man in Ruhe das Weitere abwarten.
Diese Kündigung wird wegen eines der im Muster aufgelisteten Formfehlers wirksam, bzw. innerhalb der Rücktrittspflicht.
Ungekündigte Verträge sind allerdings weiterhin wirksam und müssen eingehalten werden.
Bei den Verbraucherorganisationen kann man einen allgemeines
Schreiben herunter laden, in dem die sofortige Kündigung des
Vertrags verlangt wird.
Halte ich für sehr bedenklich!
Kündigen kann man einen Vertrag nur, wenn er besteht. Oder anders:
Wenn ich sage „Hiermit kündige ich den Vertrag wegen xxx“, dann bestätige ich damit vor allem, dass es diesen Vertrag überhaupt gab!
Ich wollte mir gerade mal die Seite anschauen, ging aber nicht, denn mein Avira blockte die wegen „Täuschung/Betrug“.
Nun, Avira ausgemacht und siehe da:
Die Eingabemaske der Route führt zu einer Anmeldeseite.
Name, Adresse, Geburtsdatum - zudem noch AGB anklicken.
Leider NICHT, wie es bei jedem seriösen Betreiber zu erwarten wäre, ein Kostenhinweis direkt neben dem „Jetz anmelden“-Button.
(Die Kosten stehen in den AGB und weiter rechts in einem Feld).
Ob das einem Richter reicht, das Zustandekommen eines Vertrages zu verneinen???
Offenbar nicht, wie die anderen verlinkten Urteile zeigen.
Ich kenne nun auch nicht Musterschreiben, aber wer kündigt, gibt zu, dass es was zum Kündigen gab.
Bei den Verbraucherorganisationen kann man einen allgemeines
Schreiben herunter laden, in dem die sofortige Kündigung des
Vertrags verlangt wird.
Halte ich für sehr bedenklich!
Kündigen kann man einen Vertrag nur, wenn er besteht. Oder
anders:
Wenn ich sage „Hiermit kündige ich den Vertrag wegen xxx“,
dann bestätige ich damit vor allem, dass es diesen Vertrag
überhaupt gab!
Der Kündigung kommt keine konstituierende Wirkung zu. Um das klar zu machen, kann man den Vertrag vorsorglich kündigen, damit kommt deutlich zum Ausdruck, welche Rechtsauffassung man hat. Sollte kein Vertrag zustande gekommen sein, kommt dieser aber nicht durch die Kündigung sozusagen nachträglich zustande.
Kannst Du bitte Quellen nennen, die diese Urteile entkräften?
Leider kann zumindest ICH diese Urteile nicht lesen, da mein WOT mir hier aufs Röteste entgegenblinkt, das diese genannte Seite alles andere als zuverlässig, geschweige denn vertrauenswürdig ist.
Und Informationen einer solchen Seite lasse ich ganz einfach nicht gelten.
Dazu noch DIESER LINK und schon sieht man, dass die obig genannte Seite GENAU dazu da ist, solche _angebliche_ „Vertragsurteile“ widerzugeben.
Kurz und gut: Vergiß diese Seite (und hoffe, dass Du Dir nix eingefangen hast - also weder Virus, Wurm … noch einen Vertrag
Leider kann zumindest ICH diese Urteile nicht lesen, da mein
WOT mir hier aufs Röteste entgegenblinkt, das diese genannte
Seite alles andere als zuverlässig, geschweige denn
vertrauenswürdig ist.
kann ich nicht bestätigen.
Und Informationen einer solchen Seite lasse ich ganz einfach
nicht gelten.
Dazu noch DIESER LINK und schon sieht man, dass die obig
genannte Seite GENAU dazu da ist, solche _angebliche_
„Vertragsurteile“ widerzugeben.
Mag ja sein, aber ganz offensichtlich gibt es diese Urteile tatsächlich.