Hallo,
an der Hauptstraße einer geschlossenen Ortschaft stehen an fast jeder Einmündung von rechts „Vorfahrtstraße“-Schilder (Zeichen 306, quadratisches Spiegelei).
Aber an zwei Einmündungen nicht, obwohl an den entsprechenden Seitenstraßen
„Vorfahrt gewähren!“-Schilder (Zeichen 205) stehen.
Haben die Autos auf der Hauptstraße auch an diesen Einmündungen Vorfahrt oder gilt dort „rechts vor links“?
Gruß
Pontius