Wer hat Vorfahrt am Berg?

Hallo!

Nur eine kurze Frage: auf einer Bergstrasse, die nur einspurig ist, so dass bei Gegenverkehr in eine Ausweiche zurückgesetzt werden muss: wer hat Vorfahrt??? Bergauf oder Bergab???

Danke für eure Hilfe!

Claudia

Moin!

Nur eine kurze Frage: auf einer Bergstrasse, die nur einspurig
ist, so dass bei Gegenverkehr in eine Ausweiche zurückgesetzt
werden muss: wer hat Vorfahrt??? Bergauf oder Bergab???

Normalerweise ist das durch Verkehrszeichen geregelt. Wenn nicht, ist meines Wissens der Bergaufverkehr bevorrechtigt, aber in der STVO habe ich nichts gefunden.

Munter bleiben… TRICHTEX

Hallo Claudia

§10 StVO, Ausweichen

(1) Der Lenker eines Fahrzeuges hat einem entgegenkommenden Fahrzeug rechtzeitig und ausreichend nach rechts auszuweichen. Einem entgegenkommenden Schienenfahrzeug ist jedoch, wenn der Abstand zwischen ihm und dem Fahrbahnrand ein Ausweichen nach rechts nicht zulässt, unter Bedachtnahme auf den Gegenverkehr nach links auszuweichen.

(2) Kann nicht oder nicht ausreichend ausgewichen werden, so sind die einander begegnenden Fahrzeuge anzuhalten. In einem solchen Fall muss jenes Fahrzeug zurückgefahren werden, mit dem dies wegen seiner Art und wegen der örtlichen Verhältnisse leichter möglich ist.

Ausreichend ist eine Ausweichbewegung, wenn der Begegnende seine Fahrt ohne Gefährdung oder vermeidbare Behinderung fortsetzen kann kann - OGH 21. 10. 1971, ZVR 1972/7.

Auf Bergstrecken, auch solchen, die eine Begegnung wegen der geringen Fahrbahnbreite nicht erlauben, darf der Berganfahrende vom Bergabfahrenden weitestgehende Rücksichtnahme erwarten, doch besteht keine allgemeine Pflicht des Bergabfahrenden, dem Berganfahrenden den Weg freizugeben - OGH 3. 7. 1979, ZVR 1980/124.
Verschuldensteilung 3:1 bei einem Begegnungsunfall zwischen einem LKW und einem PKW zugunsten des bergwärts entlang einem Abgrund fahrenden LKW - OGH 2. 2. 1967, ZVR 1967/215.

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