Heute morgen hat es direkt vor mir gekracht, und waere ich vorne gewesen, haette es wohl mich erwischt, aus Interesse, wie ist die Rechtslage?
Situation: Vorfahrtsstrasse, eine Nebenstrasse muendet seitlich ein (T-Kreuzung). Seit einem Monat ist die Hauptstrasse ab dieser Einmuendung fuer eine Fahrtrichtung gesperrt (als Einbahnstr. ausgeschildert). Von der einen Richtung aus muss man also rechts in die Abzweigung abbiegen.
So und heute morgen fuhr ein Auto aus der Abzweigung auf die Hauptstr. als ein Wagen von links auf der Hauptstr. ankam; in der Annahme, der andere Wagen muesse ja abbiegen, ist er losgefahren. Der Hauptstr.-Wagen ist aber geradeaus in die gesperrte (Einbahn-)Strasse gefahren. -> Bumms
Und nu?
Abzweigauto schuld und Hauptauto Bussgeld wegen falschrum in Einbahnstr.?
Oder konnte der Abzweiger davon ausgehen, das der Haupt-ler abbiegen muss?
aus eigener Erfahrung in einem ähnlichen Fall. Ich bin auch davon ausgegangen der darf nicht in die Einbahnstraße. Am Ende bekam ich vom Richter 1/3 Mitschuld.
Sag mal, wie meinste denn das, das dir was passiert wäre, wenn du „vorne“ gewesen wärst ?
Ich war einmal Zeugin folgenden Verkehrsunfalls :
Ein PKW wollte eine Hauptstrasse überqueren, ein anderer Pkw kam von links auf dieser Hauptstrasse und signalisierte per Blinker, rechts abbiegen zu wollen. Der wartende PKW fuhr also los, weil er ja davon ausging, der andere würde abbiegen, zumal er auch recht langsam fuhr. Weit gefehlt, der beschleunigte ziemlich stark und fuhr geradeaus direkt in den anderen PKW. Den Blinker allerdings vergass er, auszumachen *g*…als dann die Polizei eintraf, hat ein Polizeibeamter die Stellung des Blinkers überprüft und festgestellt, daß er tatsächlich nach rechts zeigte. So bekam der überquernde PKW die Hauptschuld, weil man sich eben nie auf Blinker oder ähnliches verlassen darf, sondern wirklich warten muß, bis die Strasse zum Abbiegen oder Überqueren frei ist. Allerdings bekam der PKW auf der Hauptstrasse eine Teilschuld.
Und so könnte ich mir das demzufolge hier auch vorstellen…egal ob Einbahnstrasse oder nicht, denn gerade wenn hier eine Baustelle ist, gilt besondere Vorsicht.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass der Abzweiger hier Schuld bekommt und der Hauptler eine Teilschuld, denn es könnte ja sein, daß der Hauptler etwas anliefern wollte und unmittelbar nach der Einmündung halten wollte oder wie auch immer…
So, daß ist meine Logik aufgrund meiner Erfahrung…
Sag mal, wie meinste denn das, das dir was passiert wäre, wenn
du „vorne“ gewesen wärst ?
Naja, vielleicht waere ich auch losgefahren, obwohl ich eigentlich immer warte bis es sicher ist, auch und gerade in Faellen, wie du sie unten beschrieben hast. Erst wenn das Auto anfaengt einzubiegen und es gar nicht mehr schaffen wuerde, geradeaus weiterzufahren, starte ich durch
(Auch wenn irgendwelche Deppen anfangen zu hupen, meinen Cousin hat es genau so zerlegt…)
Ich könnte mir gut vorstellen, dass der Abzweiger hier Schuld
bekommt und der Hauptler eine Teilschuld, denn es könnte ja
sein, daß der Hauptler etwas anliefern wollte und unmittelbar
nach der Einmündung halten wollte oder wie auch immer…
Glaube ich eigentlich auch, Vorfahrt ist nun mal Vorfahrt, aber da ist nix, nur freies Feld, nicht mal eine Ackerzufahrt, nur Graben.
So, daß ist meine Logik aufgrund meiner Erfahrung…
Und diese decken sich mit meinem Glauben, kann noch jemand Wissen beisteuern?
aus eigener Erfahrung in einem ähnlichen Fall. Ich bin auch
davon ausgegangen der darf nicht in die Einbahnstraße. Am Ende
bekam ich vom Richter 1/3 Mitschuld.