Wer hat Vorkaufsrecht bei Marklern

Hallo,

wir haben uns am Montag eine Wohnung angesehen und am Dienstag morgen gleich nochmal, dann ein drittes Mal am Dienstag Abend. Natürlich haben wir starkes Interesse bekundet. Am Dienstag Abend haben wir den Markler angerufen und wollten zusagen. Ein Interessent, der nach uns einen Termin gehabt hatte, hatte kurz zuvor zugesagt. Der Markler verkauft nun an den Interessenten, der nach uns da war (aber vor uns zugesagt hat). Daher meine Frage: Gibt es keine Regelung, wie ein Markler Zusagen zu behandeln hat, quasi einen „Markler-Kodex“ oder so?!?

Vielen Dank für Eure Hilfe,

Michael

Hallo auch,
wenn er euch dieses Objekt nicht schriftlich reserviert hat, tja dann gilt folgendes:„Wer zuerst kommt der malt zuerst!“

Gruß
Martin

Hallo, Michael!
Eure Enttäuschung ist verständlich. Aber seht es mal ganz objektiv: Ihr habt, wie andere Interessenten auch, das Objekt besichtigt. Einer der anderen Interessenten sagt dem Makler zu, es zu kaufen. Warum sollte ihn der Makler vertrösten oder abweisen? Das ist keine Makler-spezifische Frage, sondern doch wohl immer so im Leben: wenn I h r eine Sache zu verkaufen habt, gebt Ihr sie doch auch an den, der eben kauft - warum solltet Ihr weitere Interessenten abwarten?

Michael Braunwarth

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Euer starkes Interesse hat vielleicht gerade zum schnellen Verkauf geführt. Makler sind ja auch nicht dumm und so wird er dem anderen Interessenten gesagt haben, dass er mit der Zusage nicht lange warten soll, da sie ansonsten wahrscheinlich bald von Euch kommt. Obwohl das Verkäufer oft sagen, auch wenn es nicht stimmt. Aber der andere Interessent ist eben gleich angesprungen.

Ihr hättet dem Makler vielleicht nur vorher sagen müssen, dass er Euch anrufen soll, falls kurzfristig ein anderer Interessent die Wohnung unbedingt haben will. Ob´s was gebracht hätte? Man weiß es nicht.

Aber das ist jetzt kalter Kaffee. Einfach entspannen und weitersuchen. Vielleicht hat´s einen Sinn, dass Ihr die Wohnung nicht bekommen habt. Die Gefahr ist jetzt natürlich, dass Ihr das nächste Mal etwas zu voreilig zusagt. Also, nicht aus der Ruhe bringen lassen.

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Hallo,

die Wohnung ist sicher noch nicht verkauft! Teile dem Makler mit, daß Du weiterhin interessiert bist, wenn der andere Kaufinteressent nicht finanzieren kann. So bist Du der erste Nachrücker. Verkauft ist die Wohnung erst, wenn beim Notar unterschrieben worden ist. Eventuell kommst Du so sogar etwas günstiger an die Wohnung! Vorkaufsrecht bei Maklern gibts nicht. Aber wenn Du die Wohnung unbedingt haben willst, dann lass doch durchblicken, daß Dir die Wohnung auch einen kleinen Bonus wert wäre. Ob das ein geringfügig höherer Kaufpreis (kennst Du den Verkäufer?) ist, oder ein Weihnachtsgeschenk für den Makler ist Dir überlassen.

Gruß

Markus BvG

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Hallo,

dank Euch für die Antworten und die guten Zureden. Ärgerlich ists schon, aber kaufmännisch gesehen hat der Markler sicher richtig gehandelt. Naja, was dazugelernt, jetzt müssen wir nur noch (wieder) die passende Immobilie finden, um das erlernte auch anzuwenden.

Michael

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