Hallo! Habe eine Frage: Ich bin geschieden und habe ein Kind (12)das alle 14 Tage bei mir ist und in den Urlaubs zeiten natürlich auch.So nun bin ich wieder Verlobt und meine verlobt kriegt kein Urlaub in der Urlaubs zeit .Heist das das Wir den nie zusamen in den Urlaub fahren
Können???wer weis Rat ? Mfg K.Kähler
DANKE im Voraus!
Vorrecht wird keiner wirklich haben. Diese Sachen sind grundsätzlich einvernehmlich zu gestalten. Besondere Regelungen gibt’s natürlich…kann mal nachschauen.
Aber: Hab ich das überhaupt richtig verstanden, dass es dir darum geht, dass deine neue Freundin keinen Urlaub bekommt zu den gewünschten Zeiten?
Ja das ist unser Problem.Und das schon seid 2 Jahren.
auch in Feier und Sonntagen ist sie immer die Doofe die
Arbeiten muß.
jetzt fällt’s mir aber ein: du bist wahrscheinlich aus Deutschland…da ich aus Ö komme, werde ich leider nichts genaueres zu deinem Problem sagen. Ich hoffe es findet sich wer, der dir helfen kann. Ansonsten kannst du / bzw. deine Freundin/ dich an eine Interessensvertretung wenden.
Hallo Kahler 40,
vielen Dank, dass Sie mich als Experten für Ihre Frage benannt haben. Vorab: Ich bin kein zugelassener Rechtsanwalt, sondern lediglich Jurastudent im Examen - meine Antwort gibt lediglich meinen Kenntnisstand wieder und kann keinesfalls eine anwaltliche Beratung ersetzen.
Wann einem Arbeitnehmer Urlaub zusteht, wird in §7 Abs. 1 BUrlG bestimmt. Dort heißt es: „Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. […]“
Insofern stellt sich in Ihrem Fall die Frage, mit welcher Begründung der Arbeitgeber dem Urlaubswunsch Ihrer Verlobten nicht entspricht: Führt er betriebliche Belange (wie zum Beispiel ein erhöhtes Auftragsvolumen) an, oder sprechen die sozialen Gesichtspunkten im Vergleich mit Ihren Arbeitskollegen (Betriebszugehörigkeit, Alter, Familienstand …) gegen den Urlaubswunsch?
Führt der Arbeitgeber betriebliche Belange an, so wird er die u.U. nachweisen müssen - jedoch wäre es schon außergewöhnlich, wenn jeder Urlaubswunsch Ihrer Verlobten mit dieser Begründung abgelehnt werden würde.
Hat Ihre Verlobte durch die soziale Auswahl einen „schlechten Stand“, so lässt sich dieser wohl kurzfristig nicht ändern. Dadurch, dass Ihre Verlobte rechtlich keinen Bezug (und keine Pflichten) zu Ihrem Kind hat, kann Sie sich umgekehrt auch nicht auf rechtliche Vorteile berufen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen. Im Zweifel empfehle ich Ihnen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Besten Gruß
DoAusDo
Vorrecht hat derjenige, der schulpflichtige Kinder hat, egal ob verheiratet oder verlobt. Bei Alleinerziehenden ist das vorrecht genauso. Allerdings ein neuer Partner, der mit einbezogen wird ( Verlobt, etc )hat indem Moment Pesch, wenn das Kind nicht das leibliche ist. Der Arbeitgeber hat das Recht keinen Urlaub zu gewähren.
Mit guten Worten oder evtl. guten Kollegen kann man die Sache besprechen. Je nachdem wie alt das Kind ist, musst du auch mal den Urlaub mit deiner Verlobten absprechen.
Wichtig!!! In jeder Firma gilt das Motto: wer zuerst kommt malt zuerst.