Hallo zusammen,
angenommen, es gibt ein Urteil zum Ehegatten-Unterhalt aus 2005, wonach der Unterhaltspflichtige verpflichtet wird, einen gleichbleibenden monatl. Betrag an die Unterhaltsbedürftige zu überweisen für die Dauer seines Berufslebens, theoret. bis zum letzten Arbeitstag mit 65 oder 67 Jahren.
Der Richter, der dies entschieden hätte, wäre sich durchaus bewusst gewesen, dass 2 Kinder aus dieser Ehe älter werden und irgendwann selbst Geld verdienen. Das Urteil zum Ehegattenunterhalt steht.
Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur früheren Erwerbstätigkeit und gewollten finanz. Selbstständigkeit des Unterhaltsberechtigten würde der Zahler jetzt das Urteil aus 2005 anfechten wollen.
Hat jemand von euch Erfahrung bereits mit abgeänderten Urteilen oder Einschätzungen zu einem Verlauf einer solchen Abänderungsklage?
Dass es nicht mehr Ehegattenunterhalt wird (trotz steigendem Einkommen des Pflichtigen) ist mir klar - könnte er ggf. ganz wegfallen?
Eure Meinungen/Erfahrungen interessieren mich.
Danke im Voraus
Ulrike
Hallo!
Hallo zusammen,
angenommen, es gibt ein Urteil zum Ehegatten-Unterhalt aus
2005, wonach der Unterhaltspflichtige verpflichtet wird, einen
gleichbleibenden monatl. Betrag an die Unterhaltsbedürftige zu
überweisen für die Dauer seines Berufslebens, theoret. bis zum
letzten Arbeitstag mit 65 oder 67 Jahren.
Der Richter, der dies entschieden hätte, wäre sich durchaus
bewusst gewesen, dass 2 Kinder aus dieser Ehe älter werden und
irgendwann selbst Geld verdienen. Das Urteil zum
Ehegattenunterhalt steht.
Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur früheren
Erwerbstätigkeit und gewollten finanz. Selbstständigkeit des
Unterhaltsberechtigten würde der Zahler jetzt das Urteil aus
2005 anfechten wollen.
Hat jemand von euch Erfahrung bereits mit abgeänderten
Urteilen oder Einschätzungen zu einem Verlauf einer solchen
Abänderungsklage?
Dass es nicht mehr Ehegattenunterhalt wird (trotz steigendem
Einkommen des Pflichtigen) ist mir klar - könnte er ggf. ganz
wegfallen?
Ja, eine Abänderungsklage kann auch auf eine Änderung der für die frühere Entscheidung maßgeblichen Rechtsvorschriften gestützt werden und zu einem Wegfall des Ehegattenunterhalts für die Zukunft führen.
Eure Meinungen/Erfahrungen interessieren mich.
Danke im Voraus
Ulrike
Gruß, Franz