Wer hilft bei drohender Wohnungsräumung?

erst einmal danke, dass ihr euch für mein thema interessiert!
es geht darum, dass ich in 10 tagen meine wohnung räumen muss. dazu kam es, dass ich aus 13 jähriger ehezeit auf schulden durch zwei häuser die mit erheblichem minus verkauft wurden sitze, (insg. 180.000€ und ich habe immer gehofft im gegensatz zu meinem ex.mann einen anderen weg als die privatinsolvenz gehen zu können)und im letzten sowie in diesem jahr eine kontopfändung hatte und meine miete nicht gedeckt war. bei beiden pfändungen habe ich direkt meinen vermieter drüber informiert. dieser hat schließlich die räumung beantragt. eine von ihm vorgeschlagene einigung war, 1200€ innerhalb einer woche ihm zu zahlen (1600€ waren offen) um das mietverhältnis aufrecht zu erhalten bin ich eingegangen - konnte es aber nur mit zwei tägiger verzögerung einhalten da ich mir das geld leihen musste. leider reichten diese zwei tage aus um die vereinbarung platzen zu lassen.
zusammenfassung: zwei monatsmieten bin ich schuldig gewesen, habe 1200€ meinem vermieter zurück gezahlt-nur nicht in seiner geforderten frist und habe nun den räumungstermin in 10 tagen.
anfragen um hilfe beim sozialamt blieben erfolgslos (ich soll mich zwei tage vor dem termin wegen einem obdachlosenplatz melden), beim jugendamt habe ich morgen einen termin (angesetzt wegen fremdunterbringung meiner zwei kinder 7,10 jahre)
vorsprachen beim gericht ergab, dass ich den termin nur durch einen mietvertrag rauszögern könnte

ich habe leider noch keine wohnung gefunden, gibt es den keine hilfe die ich noch in anspruch nehmen könnte die mir auch hilft???
ich lebe nur von meinem unterhalt und habe noch nie sozialleistungen wie hartz oder ähnliches beantragt obwohl ich anspruch hätte. bei den schulden ist nicht eine rechnung dabei, weil ich was bestellt habe oder zuviel telefoniert habe. möchte damit sagen, ich bin kein „assi“ mit einer „sollen doch andere für mich zahelen einstellung“!!
wenn jemand etwas weiß was mir helfen könnte, wäre ich sehr dankbar - ich weiß nicht mehr weiter!!!
vielen dank für eure mühe

Hallo,
mit dem Thema Räumung kenne ich mich nicht wirklich aus. Aber so eine Räumung geht ja nicht von heute auf morgen, warum bist du denn da nicht früher aktiv geworden?

In der anderen Sache denke ich, wirst du um eine Privatinsolvenz nicht rumkommen schon deiner Kinde wegen würde ich in finanzieller Hinsicht klare Verhältnisse schaffen. Mein Ex hat mich nach der Scheidung auch mit Schulden sitzen lassen und ich habe die Privatinsolvenz hinter mir - ist nicht so tragisch. Ich kenne deine persönliche Situation (Einkommenstechnisch) nicht aber wenn du Anspruch auf ALG II hast geh denn weg, wenn es heißt, dass du deine Kinder bei dir behalten kannst.

Ich hoffe der Termin beim Jugendamt bringt dir etwas und alles Gute für die Zukunft.

Hallo,
da befindest Du Dich ja in einem ganz schönen Schlamassel!
Also, wenn ich das richtig rauslese, müsste zunächst mal der Erhalt der Wohnung im Vordergrund stehen. Ich habe leider zu wenig Detailinformationen, um da die Erfolgsaussichten abschätzen zu können, aber als chancenlos sehe ich die Sache nicht, wenn der Vermieter sich als kompromissbereit zeigt. Grundsätzlich wird Dein Weg nicht an ALG II (= Hartz 4), aber auch nicht an der Schuldnerberatung vorbeigehen.
Dass das Sozialamt Dich einfach abgewiesen hat, verwundert und erschreckt mich. Dort hätte man Dir zumindest sagen müssen, wo Du Hilfe bekommst, BEVOR die Wohnung verloren ist.
Ich gebe Dir folgenden Tip: Ich weiss jetzt nicht, wo Du wohnst, aber mit Sicherheit gibt es bei Euch am Ort Wohlfahrtsverbände, wie Diakonisches Werk oder Caritas, vielleicht auch Arbeiterwohlfahrt o.ä. Die unterhalten Beratungsstellen zum Thema Wohnungslosigkeit, wo Du Dich schleunigst melden solltest. Die wissen vor Ort ganz genau, wer wofür zuständig ist und wie die Wege zu den zuständigen Stellen sind. Oft kennen die Leute dort auch gleich die richtigen Ansprechpartner vor Ort und können Wege ebnen. Gib am besten bei Google den Begriff „Wohnungslosigkeit“ und Deinen Wohnort ein. Dann müsstest Du etwas finden. Wenn das nicht gelingt, melde Dich nochmal, dann versuche ich, weiterzuhelfen.
Gib nicht auf, es ist noch nicht zu spät!
Ich wünsch Dir viel Glück und viel Kraft!
Jens

vielen dank für deine antwort!
die ganze „geschichte“ ging bei mir recht schnell. anfang september kam das urteil vom gericht das meinem vermieter zusprach das ich die wohnung zu räumen habe. dann folgte eine kurze verhandlung mit meinem vermieter, wo er auch die 1200€ von mir bekam. ende september dann ein schreiben meines vermieters das er das mietverhältnis nicht aufrecht erhalten will. am 26.10. dann der bescheid vom gerichtsvorzieher, dass die räumung am 18.11. statt findet.
anfänglich war ich mit dem sozialamt im kontakt, denen mein vermieter auch zusagte von der räumung abzusehen - allerdings wollte er hinterher nichts mehr davon wissen.
mittlerweile scheint mir auch eine insolvenz nicht mehr umgänglich zu sein. aber primär besteht jetzt das problem meine wohnsituartion zu klären.

schlamassel ist noch harmlos ausgedrückt!
danke das du dir die zeit genommen hast mir zu antworten!
ich wohne in siegburg (zwischen köln und bonn.
mein vermieter ist zu keiner verhandlung bereit. er bot ja an, das mietverhältnis aufrecht zu erhalten wenn ich ihm 1200€ innerhalb einer woche in bar zahle. da ich ihn telefonisch die ganze woche (hatte ihm auf den ab gesprochen und sms versendet)nicht erreichen konnte, hatte ich ihm 1000€ überwiesen und wollte ihm zumindest die restlichen 200€ in bar geben. freitags konnte ich ihn sprechen wo er sich einverstanden erklärte das der rest auch überwiesen werden könnte. durchs we war die gutschrift dienstags erst da und dies der grund für ihn von der vereinbarung abzusehen.
er ist ein geschäftsmann durch und durch!!
laut sozialamt ist die wohnung hier nicht „erhaltungswürdig“. begründung: sie ist zu teuer!! (ich habe bisher ohne jegliche staatliche unterstützung meine miete selber von meinem unterhalt getragen)
danke für deinen tipp mit den caritativen einrichtungen! werde gleich mal in erfahrung bringen ob die mir helfen können.
heute mittag habe ich noch einen jugendamt termin wo es über eine evt fremdunterbringung meiner kinder geht - aber das kann es doch nicht sein und dies werde ich nicht zulassen!!
bin echt ratlos, habe mir nie etwas zu schulden (blödes wortspiel) kommen lassen und jetzt…

hallochen,

also dein problemdas ist zwar nicht gerade mein spezialgebiet aber ich kann deine situation gut nachvollziehen.
einen tipp hätte ich. besorge dir bei gericht einen beratungsschein und geh zu einem anwalt für mietrecht. so einfach wie es sich dein vermieter macht geht das nämlich gar nicht. ich hatte einen nachbarn der „rausgeklagt“ wurde - und das hat sich über ein jahr hingezogen, da der mieter immer wieder mal einen teil seiner miete bezahlt hat. und bis mein vermieter dann beim gericht den räumungsbefehl hatte, hat auch gedauert.
Den beratungsschein bekommst du allerdings nur, wenn du deine gasammten finanziellen sachen offenlegst - dann kostet dich der anwalt nichts. wenn du allerdings eine rechtsschutzversicherung hast, kannst du auch gleich zum anwalt gehen. ich glaube ohne anwaltliche hilfe kommst du so schnell aus dieser sch… lage nicht raus.
und fremdunterbringung der kinder - NEIN. dann lieber - wenn alles nichts nützt - ins frauenhaus, da kannste wenigstens deine kids mitnehmen. oder du wendest dich mal an die kirche, die helfen auch manchmal, auch wenn du nicht jeden sonntag da aufkreuzt:smile:
sorry, dass ich dir nicht mehr sagen kann. ich drück dir die daumen, dass du das irgendwie noch hin bekommst.

Ich hab eben mal gegoogelt. Ruf da mal an, die dürften zumindest wissen, wer Dir weiterhelfen kann:

Caritas
Don-Bosco-Haus
Luisenstraße 111a
53721 Siegburg
Telefon 02241 590100
Telefax 02241 958652

Wenn die Wohnung tatsächlich zu teuer ist, wovon ich bei dem Mietpreis ausgehe, wirst Du sie mittelfristig auch über ALG II nicht finanzieren können. Es bleibt Dir also nur, eine andere, billigere Wohnung zu suchen, die über das ALG II übernommen wird. Die höchstzulässige Miete erfährst Du bei der Behörde, die ALG II bezahlt, oder eben bei der Beratungsstelle.
Nichtsdestotrotz könnte es aber ganz vielleicht Möglichkeiten geben, die bisherige Wohnung für kurze Zeit zu erhalten, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden.
Frag mal bei der Beratungsstelle-
Viele Grüße
Jens

Hallo,
eine Wohnungsräumung wird von einem Gericht nach einem Verfahren üblicherweise verfügt. Eine Zwangsräumung kann ein Vermieter somit nicht einfach erzwingen, sondern erst wenn ein Gericht über eine Zwangsräumung entschieden hat. Die Zwangsräumung wird sodann von Staatsbediensteten z. B. der Polizei durchgeführt.
Hat der Vermieter Ihnen einfach eine Räumung angedroht ohne ein Gerichtsverfahren und der Anordnung zur Zwangsräumung? Dann bleiben Sie einfach in der Wohnung und bezahlen die Miete weiter. Gewalt darf er Ihnen nicht androhen und anderst wird er Ihre Wohnung kaum räumen können. Sollte er es doch tun, macht er sich grds. Strafbar und Sie können die Polizei rufen.
Alles weitere sollten Sie a) näher erläutern und b) sich z. B. vom Mieterbund e.V oder Mietverein juristischen Rat einholen und den Vermieter anschreiben lassen. Aber ohne einen juristschen Rechtsberater kommen Sie nicht weiter. Der Mieterbund ist eine günstige angelegenheit im außergerichtlichen Verfahren.
Bzlg. Ihrer Geld nöte. So kommt es darauf an wie Ihr Status (Arbeiterin, Sozialleistungen, Hausfrau ohne jegliches Einkommen) derzeit tatsächlich ist. Dies hat unmittelbar Auswirkung auf die Gelder die Sie evtl. beantragen können oder eben auch nicht. Hierzu sollten Sie mehr Angaben machen oder sich z. B. bei der Agentur für Arbeit, der Arbeitsgemeinschaft (Hartz 4), Sozialamt etc. beraten lassen.
Bei mehr Informationen können wir Ihnen evtl. mehr Rag geben.

MfG
Jan Knobloch

Hallo That’s ist,

erst einmal: Wo sind die 90.000 € (Ihre Hälfte des Erlöses des Hausverkaufs) geblieben? Ist dies der Grund, weshalb das Sozialamt nicht einspringt?

Haben Sie einen Arbeitsplatz?

Wenn Sie schon zweimal eine Kontopfändung wegen Mietrückständen hatten und dies dem Vermieter bekannt war (warum haben Sie ihn darüber informiert?), ist seine Reaktion logisch, da er einfach nur am pünktlichen Mieteingang interessiert ist. Und eine eingeräumte Frist wurde eben einfach von Ihnen nicht eingehalten - von Vermietersicht uninteressant, aus welchen Gründen! Für ihn sind Sie einfach eine unsichere Mieterin, die er nun durch erfolglosen Fristablauf legal rauswerfen kann. Dagegen können Sie leider nichts machen.

Es empfiehlt sich für Sie vielleicht, bei Ihrer Bank ein Pfändungsschutzkonto (sog. P-Konto) zu errichten bzw. Ihr Giro-Konto umzustellen. Dies geht noch bis Jahresende, dann gibt es eine - mir allerdings nicht in Details bekannte - gesetzliche Neuerung. Durch das P-Konto wird der Inhaber vor einer „Kahlpfändung“ geschützt, es wird sichergestellt, dass zB Ihr persönlicher Grundfreibetrag (1.028,89 €) pro Monat bei entsprechendem Kontoguthaben (!) ungepfändet bleibt.

Wohnungstechnisch gibt es natürlich das Obdachlosenheim. Vielleicht sollten Sie sich mal im Frauenhaus erkundigen, dann blieben die Kinder auch erst Mal bei Ihnen. Und vor allem müssen Sie jetzt karitative Einrichtungen, wie etwa Caritas, kontaktieren. Dort wird man Ihnen möglicherweise weiterhelfen können.

Etwaige zunächst vom Jobcenter verweigerte Ansprüche auf sofortige Hilfe wegen drohender Obdachlosigkeit könnten Sie ggf. im Wege einer einstweiligen Anordnung bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Sozialgericht prüfen lassen. Damit wären vorübergehend wieder finanzielle Mittel für Sie vorhanden.

Wenden Sie sich auf jeden Fall z.B. an Caritas, Mütter in Not, oder eine ähnliche Einrichtung, die Ihnen Wege aufzeigen könnte.

Viel Glück!

DenkNach

Oh, sorry, hab’s eben gesehen: die 180.000 € waren komplett Miese?! Und Sie haben überhaupt keinen Arbeitsplatz, nur den Unterhaltsbetrag Ihres Ex-Mannes?! Au weia!

Nichts wie ab zum Sozialgericht, aber hurtig. Antrag auf Einstweilige Anordnung stellen gegen das Jobcenter bzw. Sozialamt, wo Sie waren und das Ihnen die Leistungen verweigert hat. Mit der Begründung, dass Zwangsräumung droht. Über Prozesskostenhilfe - gleichzeitig beim Sozialgericht - einen Anwalt beantragen. Achtung: SIE müssen sich vorher selbst einen Anwalt für Sozialrecht aussuchen, den Sie benennen! Nehmen Sie Ihre Unterlagen, auch bezüglich der Zwangsäumung, zum Sozialgericht mit, dann geht es fixer, wenn alles dort vorliegt.

LG DenkNach

sorry,
bin grad zum ersten Mal wieder online.

Von dem, was Sie beschreiben,

  • dürfen Ihnen die Kinder nicht weggenommen werden
  • sieht das Gesetz eine Einweisung in die bisherige Wohnung vor.

Vorschlag:
SOFORT zu einem Anwalt. Zu finanzieren entweder über einen Beratungsschein vom Amtsgericht (kostet 20 Eur0) - oder halt bezahlen: es lohnt sich auf jeden Fall!

Der Anwalt stoppt zunächst die Räumung und schaut dann nach weiteren Maßnahmen.

Gleichzeitig würde ich zu einer Beratungsstelle gehen, die umfassender berät, zB von den Kirchen (KASA) oder Nachbarschaftsverein etc.

Und: Alles schnell und sofort!

Viele Grüße
strandperle02

Hallo,
ich kann dir leider nicht helfen.
Ich drücke dir die Daumen.
Gruss
Verena