Wer is schuld er oder ich

hey leute ich hab da mal ne frage

also wenn jemand 5 minuten lang auf mich ein schlägt auch wenn ich am boden liege und ich ihn anflehe aufzuhören und er macht immer weiter …
…und wenn ich dann zurück schlage und er stirbt dabei werde ich dann bestraft

Möglicherweise, wenn es für einen Notwehrexzess gehalten wird:
http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehrexzess#Notwehrex…

Mit der Frage der Notwehr beschäftigen sich Strafprozesse über Wochen, das werden wir hier sicher nicht abschließend klären können.

Wie geil! Was hätte ich wohl für eine Note bekommen, wenn ich das in meiner allerersten Strafrechtsklausur so geschrieben hätte…

Können wir hier überhaupt irgendwas abschließend klären? Nein, also sollten wir gar nicht erst anfangen, zu diskutieren?

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Hallo!

So, nachdem ich die ganzen Off-topic-Beiträge entfernt habe, hier mal eine Antwort. Schauen wir also ins Gesetz (§ 32 StGB):

_(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden._

Was tust Du? Du haust den anderen, damit der aufhört, Dich zu hauen. Alles andere hat nicht funktioniert. Also ist Dein Verhalten durch Notwehr gerechtfertigt.

Die Grenze ist dann da zu ziehen, wo der andere zwar noch lebt, aber nicht mehr willens oder in der Lage ist, Dich weiter zu hauen. Dann musst Du aufhören mit Hauen, denn dann ist es mit der Notwehr vorbei.

Wenn Du keinen Tötungsvorsatz hast und der andere stirbt eher unerwartet von Deinen Schlägen, dann kann man Dir das nicht anlasten.

Wenn Du keinen Tötungsvorsatz hast und der andere stirbt eher
unerwartet von Deinen Schlägen, dann kann man Dir das nicht
anlasten.

Das finde ich jetzt eher verwirrend, denn das hat mit der Frage nach Notwehr ja nichts zu tun.

Dem Fragesteller sei noch dieser ausgezeichnete Artikel eines mir völlig unbekannten Autors empfohlen:

http://levay.wordpress.com/2009/06/13/notwehr/

Levay

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Wie geil! Was hätte ich wohl für eine Note bekommen, wenn ich
das in meiner allerersten Strafrechtsklausur so geschrieben
hätte…

Strafrechtsklausuren pflegen in der Regel ausführlicher zu sein.

Ich bin gespannt, wie eine abschließende Beurteilung aussehen soll und freue mich drauf.

Gruß

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Äh … das ist hier ein Diskussionsforum, kein Abschließendbeurteilungsforum! Dafür müsstest Du schon in die Situation kommen und … aber lassen wir das, sonst kommen wieder alle Pädag- und Psychologen aus ihren Löchern, und ich kann die ganze Nacht off-topics löschen…

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