Wer ist Auftraggeber bei einer Bürgschaft?

Hi,

wer ist „Auftraggeber“ bei einer Bürgschaft. Also aus Sicht des Bürgen? Ist das der Hauptschuldner oder dessen Gläubiger? Findet sich der Begriff „Auftraggeber“ irgendwo in einem Gesetz?

Vielen Dank und viele Grüße
Alb

Servus,

einen „Auftraggeber“ gibt es bei einer Bürgschaft nicht, sondern einen Bürgen und einen Gläubiger (eines Dritten).

Man kann den Begriff „Auftraggeber“ in diesem Zusammenhang auch nicht sinngemäß deuten oder auslegen, weil keiner der Beteiligten bei einer Bürgschaft irgendeinen Auftrag erteilt.

Eventuell handelt es sich um das Ergebnis einer furchtbar schlechten Übersetzung, weil der Begriff der Bestellung einer Bürgschaft üblich ist: Derjenige, der als Sicherheit für einen Kredit oder sonst ein Schuldverhältnis einen Bürgen beibringt, bestellt dessen Bürgschaft als Sicherheit. Wenn man jetzt ein zweites mal furchtbar schlecht übersetzt, würde aus dem, der eine Bürgschaft bestellt, ein „Besteller“ und auf diesem Weg ein „Auftraggeber“. Ein Text, der mehrfach so furchtbar schlecht übersetzt ist, dürfte aber auch sonst vollkommen unbrauchbar sein.

Schöne Grüße

MM

Falls jemand danach googelt. Ich glaube, ich habe folgenden Passus gesucht, ;-): „Institutsbürgschäften (üblicherweise: Bankbürgschaften) werden regelmäßig im Kundenauftrag des Hauptschuldners übernommen“, Nirk, Rudolf (1999), Das Kreditwesengesetz, S. 206.