Bei einem Architekten habe ich eine Generalunternehmervertrag für eine schlüsselfertige Erstellung eines Mehrfamilienhauses abgeschlossen. Allerdings gab es schon bald Probleme mit der Bezahlung an die ausführende Handwerksbetriebe.
Werde ich als Bauherrin zum Auftraggeber, wenn ich auf Drängen eines Fliesenlegebetriebs 2000.- an diesen bezahlt habe? Es sind noch 3000.- offen, die der Fliesenlegebetrieb nun von mir einklagen möchte.
ANTWORT:
Sofern Sie gegenüber dem Fliesenleger weder schriftlich noch mündlich einen Auftrag erteilt haben, sind Sie nicht in der Pflicht zu zahlen.Falls Sie dennoch dem Fliesenleger das Geld geben möchten, damit dieser ggfs. die Arbeiten fertigstellt, so sollten Sie mit Ihrem GU-Architekten schriftlich vereinbaren, dass Sie zahlen, aber mit schuldbefreiender Wirkung, d.h. Ihr GU-Arch.muss Ihnen dies schriftlich bestätigen und
dies später bei der Abrechnung entspr. berück-sichtigen.
Falls dies weiterhin vorkommt, dass Ihr GU-Arch. die Handwerker nicht bezahlt u. Ihnen dadurch ein Schaden entsteht, Vertrag auflösen/kündigen, aber unbedingt des mit einem Fachanwalt für Baurecht besprechen.
Viel Erfolg!