Wer ist berechtigt, den Tod eines Menschen festzustellen?
Darf der Tod eines Menschen nur durch einen Artzt festgestellt werden, oder sind auch Krankenschwestern und Altenpfleger vorerst dazu berechtigt?
Ich selbst bin mir ziemlich sicher, dass der Tod nur durch einen Arzt festgestellt werden kann.
Wenn ein Mensch zum Beispiel in einem Pflegeheim nachts stirbt, ist es dann ausreichend, den zuständigen Haus- oder Bereitschaftsarzt erst am nächsten Morgen zu rufen, oder muss sofort ein Arzt zum Beispiel Notarzt den Tod zumindest mit einem vorläufigen Totenschein feststellen?
Ich bitte nur um Antworten, von Personen, die sich mit dem Thema genau auskennen… eine Rechtsgrundlage dazu wäre super…
Falls ihr eine rechtliche Grundlage kennt, was auf das Pflegepersonal in Altenheimen und Krankenhäusern als Folge zu kommen könnte, falls sie nicht unverzüglich einen Arzt rufen, wäre das toll.
Hi,
Vorweg kann ich dir nur zustimmen. Den Tod darf nur ein Arzt feststellen. Aus das ausstellen des Totenscheins liegt in seiner Kompetenz. Was für ein Arzt es letztendlich macht ist mehr oder weniger egal. Sollte im Altenheim nachts ein Patient versterben kommt es auf die Situation an wie vorgegangen wird. Da kommt dann die Patientenverfügung ins Spiel. In der Regel wird (außer in Palliativeinrichtungen wo die Patienten letztendlich nur zum Sterben hingehen) eigentlich immer der Rettungsdienst und der Notarzt hinzugezogen. Sollte eine Verfügung vorliegen die im Notfall lebensverlängernde Maßnahmen untersagt und der Zustand des Patienten ohne Intervention unweigerlich und innerhalb kürzester zeit zum Tod führen (Kammerflimmern,Atemstillstand) wird mehr oder minder abgewartet bis der Patient verstorben ist. Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen wie Herzinfarkt und Schlaganfall wird jedoch in jedem fall versucht das leben zu retten. Gerade in Pflegeeinrichtungen wird der Notarzt angefordert das nicht immer ein bereitschaftsarzt vor Ort ist und das Pflegepersonal weder den Tod feststellen darf bzw. das nötige medizinische Fachwissen besitzt die Situation richtig einzuschätzen.
Mit Paragraphen kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen
Ich nehme an dass Du einen Todesfall in der Familie oder Bekanntenkreis hattest dafür mein Beileid
Im Krankenhaus wird der Tod natürlich von einer Pflegeperson festgestellt der /die, die Person auffindet, dafür sind wir ausgebildet und können das beurteilen .
danach muss der Dienstarzt informierrt werden der immer die Frage stellt ob die Person… tod ist…und wie lange vermeindlich schon ?
Meist kommt der Arzt so innerhalb der nächsten halbenStunde , sieht sich den Pat kurz an und stellt die Papiere aus um das Amtliche zu erledigen
bei Tod zu Hause (häusliche Krankenpflege) muss immer sofort nach Auffinden ein Arzt gerufen werden .
Es kann sein ,das im Altenheim anders verfahren wird weil man dort immer mit dem Tod eines Alten Menschen rechnet .
Rechtlich kenn ich mich leider nicht aus
aber ich denke es muss ein Arzt sein
Hallöle, ich antworte trotzdem (obwohl ich keine rechtliche Grundlage kenne) kurz. Ich meine auch, dass das nur vom Arzt festgestellt werden darf.
Hoffe, die echten Experten zu diesem Thema geben dir bessere Auskunft.
LG
Harri
Pflegepersonal mit Staatsexamen können die sicheren Todeszeichen feststellen, danach wird der
Haus- bzw. Bereitschaftsarzt( nachts) gerufen, der dann die Leichenschau durchführt und den Totenschein ausstellt. Wenn ein Patient im Sterben liegt( der Patient sozusagen aus therapiert ist und der nahende Tod vorhersehbar ist) und dies durch den Hausarzt bestätigt ist, kann der Hausarzt bestimmen, dass bei Eintreten des Todes in der Nacht, der Hausarzt am nächsten Morgen informiert wird.Erst nachdem der Arzt den Totenschein ausgestellt hat, werden weitere Schritte wie Info der Angehörigen, Bestattungswesen usw.durch das Personal eingeleitet.
Falls diesbezüglich vom Pflegepersonal anders gehandelt wird, kann es natürlich(wie bei jedem anderen Verstoß gegen Vorschriften) rechtliche Folgen haben, was allerdings auf den Fall ankommt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.
Viele Grüße