Tu dir ruhig mal den Gefallen und schreibe heraus, was genau du für hier entscheidend hältst. Dann kann man dir vllt auf die Sprünge helfen.
Oje.
Komplett lernresistent.
Wieso? Ich höre mir gern an, was exakt du aus dem Artikel zitieren möchtest. Aber vielleicht hast du ja zwischenzeitlich mitbekommen, dass ich Recht habe; wirst darum nicht mehr genauer. Jura lässt sich nun einmal nur schwer ergoogeln.
Aber ich wüsste gern noch, was du eigentlich getan hast, um dich zu „Expertenaussagen“ berufen zu fühlen.
Dann lies. Und versuch zu verstehen.
Google vielleicht doch erstmal, was man unter ‚Eigentum‘ versteht. Und als zweiten Schritt versuchst Du herauszufinden, wie man Eigentum überträgt. Und als drittes suchst Du dann die Stelle, an der das zugunsten der Bank geschehen sein könnte.
Und bis dahin halt die Finger still und hör auf, Unsinn zu verbreiten.
Das Eigentum wird der Bank übertragen, indem ihr am Fahrzeug der mittelbare Besitz eingeräumt wird.
Wenn ich damit deiner Meinung nach falsch liege, musst du mehr ins Detail gehen.
Das Eigentum bleibt beim Käufer des Fahrzeugs, weil es ganu gar nicht übertragen wird. Der Besitz erst recht - was genau sollte denn wohl die Bank mit dem Auto anfangen?
Es hilft Dir genau gar nichts - wenn Du nicht mal weißt, was genau unter Eigentum und Besitz zu verstehen ist, wirst Du hier auch weiterhin ausschließlich Unsinn erzählen. Und weil Du offensichtlich nicht in der Lage bist, das endlich zu lernen, bin ich hier raus - das ist mir zu blöde.
Du scheinst selber nicht daran interessiert, dazuzulernen. Bemerkenswert, mit welcher Vehemenz du das trotzdem von anderen einforderst. Wie kommst du nur darauf, das nicht nötig zu haben, wo es dir offensichtlich derart an Kompetenz mangelt, dass du nicht einmal an einer konstruktiven Diskussion teilnehmen kannst. Statt dessen erkennst du Kompetenz nicht einmal bei anderen und beklagst dann auch noch, dass Experten zu wenig Interesse an we-we-wa haben?
Ich lerne mein ganzes Leben dazu, ich bin Ingenieur. Aber nicht von Dir, da fehlt leider jegliche Substanz, von der man zehren könnte.
Es ist absolut lachhaft, dass Du mit fehlendes Lerninteresse vorzuwerfen versuchst. Den Link, der alles erklärt, hast Du auch nach einem dutzend Postings immer noch nicht verfolgt, geschweige denn auch nur ansatzweise versucht zu lesen.
Aber jeder blamiert sich halt, so gut er kann. Und gerade impertinent Unsinn verbreitende Laien wie Du sind es, die die Experten vergraulen - in Verbindung mit Mods, die das offensichtlich nicht im geringsten interessiert.
Vllt ist den Mods auch klar, dass ich Jurist bin. Aus diesem Grund kann ich einigermaßen deinen Stand bezüglich juristischer Kenntnis einschätzen.
Wenn du mir gezeigt hättest, an welcher Stelle des einigermaßen umfangreichen Links du meinst, dass er gegen mich sprechen würde, hätte ich den sicher so umschreiben können, dass er nicht mehr zu Missverständnissen führt.
Mir nicht. Ein Jurist würde nicht schreiben:
Aber behaupten kann man viel.
Ja klar hättest Du das. Mit der Rechtslage hätte das natürlich nicht im entferntesten zu tun, aber das macht ja nichts.
Das ist natürlich eine starke Verkürzung. Damit wird jedoch gerade die Besonderheit dieser Konstellation aufgegriffen: statt der prinzipiell notwendigen Übergabe der zu übereignenden Sache (Verschaffung von unmittelbarem Besitz) erfolgt im Fall der Sicherungsübereignung die Einräumung von lediglich mittelbarem Besitz. Der Sicherungsgeber ist schließlich weiterhin darauf angewiesen, die Sicherheit nutzen zu können.
Es handelt sich dabei um eine Sicherungsübereignung - also eine Form der Eigentumsverschaffung. Die findet aber aufgrund eines zusätzlichen Vertrages statt und nicht durch die Übergabe des Fahrzeugbriefs bzw. der Zulassungsbescheinigung.
Mir ist nicht ganz klar, was du mir mitteilen möchtest.
Ich hatte mit dem von dir zitierten Post nur @anf widersprochen in dem Punkt, die Bank würde nicht Eigentümer des Fahrzeuges, bloß weil man ihr das Kfz weder verkaufe noch schenke.