Wer ist Besitzer des autos ?

Hallo
Ich habe Ende Januar dieses jahres ein Auto gekauft und meiner Ex Freundin zur Verfügung gestellt , sie ist auch im Brief und im KFZ Schein eingetragen ( Kaufvertrag läuft auf mein Namen , Brief und Unterlagen wie Tüv sind trotzdem in meinem Besitz ) nun stellt meine Ex sich Quer und will das Auto nicht mehr rausrücken sie behaubtet ich hätte es ihr geschenkt . Ich habe zig mal versucht in gütlichen mich mit ihr zu einigen aber ohne Erfolg , sie hat mich nur überall blockiert :slight_smile:
Wer ist jetzt der Eigentümer des autos ??

Du bist der Eigentümer, deine Ex ist Halterin.

Beatrix

Seine Ex behauptet aber, er habe das Auto ihr geschenkt.
Da sie im Brief und im Schein steht, wird er wohl beweisen müssen, dass er ihr das Auto nicht geschenkt hat.
Michael

Genau anders herum verhält es sich: er kann mit dem KV beweisen, daß er den Wagen erworben hat und seitdem Eigentümer ist. Sie hingegen hat keinen Beweis für die behauptete Schenkung. Den bräuchte sie aber, um nachweisen zu können, daß sie Eigentümer des Fahrzeugs ist.

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Gilt das dann für alle Geschenke, dass die vom Beschenkten zurück gegeben werden müssen? Schmuck usw. ?
Da hat in der Regel auch der Schenker noch die Kaufbelege…

Nun ja… das Fahrzeug ist immerhin auf sie zugelassen und in ihrem Besitz. Daraus folgt doch zunächst mal eine Eigentumsvermutung nach §1006 BGB.
Dass die Zulassungsbescheinigung nicht in ihrem Besitz ist, mag daran liegen, das der Ex-Freund sie einfach nicht rausrücken will, obwohl sie ihn schon mehrmals eindringlich darum gebeten hat.
Und jetzt?

Gruß,

Kannitverstan

PS: Muß nicht der ENTleiher beweisen, dass eine Leihe und keine Schenkung vorlag?

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Die ist nur dann relevant, wenn das Eigentum nicht nachgewiesen werden kann. Das ist hier aber möglich, da ein Kaufvertrag vorliegt, ein anschließender Schenkungsvertrag aber nicht vorgelegt werden kann.

Wenn man sich nicht einigen kann, geht die Sache vor Gericht und da werden dann der Kaufvertrag und die Aussagen gewürdigt. Da gerade bei Kraftfahrzeugen Besitzer und Eigentümer oft verschiedene Personen sind, wird im Zweifel derjenige Recht bekommen, der den Kaufvertrag vorweisen kann (sofern der andere nicht einen neueren Eigentumsnachweis vorlegen kann).

Warum sollte das so sein? Schon der gesunde Menschenverstand sagt, daß ich nicht alles, was ich jemandem vorübergehend oder dauerhaft zum Gebrauch überlasse, verschenken will. Das fängt bei Kugelschreibern und Büchern an, zieht sich über Bohrmaschinen und Schlafsäcke bis eben hin zu Kraftfahrzeugen.

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Das kommt auf den Einzelfall an. Schmuck usw. wird ja gerne mal verschenkt und wenn die Geschichte des Beschenktes paßt, wird man den Sachverhalt vor Gericht sicherlich anders würdigen, als wenn jemand behauptet, Auto, Hochdruckreiniger oder Spielekonsole seien anlaßlos verschenkt worden, anstatt - wie es der Eigentümer behauptet - verliehen worden zu sein.

Wobei es tatsächlich höchstrichterliche Urteile gibt, daß vermeintliche Schenkungen unter Partnern nach Trennung als sog. unbenannte Zuwendung erfolgreich zurückgefordert werden können. Aber das ist wieder eine andere Geschichte, weil im konkreten Fall der Eigentümer ja gar nicht die Absicht hatte, das Eigentum am Fahrzeug aufzugeben. Bei einer Schenkung bzw. Zuwendung zwischen Schwiegereltern und Schwiegersohn bzw. Freund und Freundin sieht das ja gerade anders aus.

Blödsinn.

Wenn ich ein Darlehn aufnehme und die Bank erhält den Brief, dann ist die auch der Eigentümer und so ist es hier auch. Es wird für ihn schwer sein nachzuweisen, dass er sie extra in den Brief hat eintragen lassen, wenn es keine Schenkung war? Warum hat er sie denn eingetragen?

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Hallo,
wer Besitzer ist? Der die tatsaechliche Verfuegungsgewalt hat, nicht nur bei Autos, zum Beispiel der Dieb, oder derjenige der tatsaechlich das Auto gegen die Wand fahren kann.

Wenn man ein Beispiel für Blödsinn such, ist der vorstehende Absatz genau das richtige. Eigentümer ist nicht der, der im Brief steht und auch nicht der, der den Kredit aufnimmt, sondern der, der im Kaufvertrag als Käufer steht.

Wer im KFZ-Brief (oder eigentlich seit 12 Jahren Zulassungsbescheinigung) steht, ist Halter und Halter eines Fahrzeugs ist derjenige, der die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat - also Besitzer. Der Eigentümer kann eine andere Person sein und das ist in gar nicht so wenigen Fällen so - z.B. bei den rd. 30% der Neuzulassungen, bei denen es sich um Leasingfahrzeuge handelt. In dem Fall ist die Leasinggesellschaft Eigentümer, während der Halter der Leasingnehmer ist.

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Er hat ja auch den Brief…

ich selbst habe kein führerschein , und ich habe das auto gekauft weil wir aus 2 verschiedenen städten kamen … sie hatte halt ein führerschein aber kein auto

ich selbst habe kein führerschein , und ich habe das auto gekauft weil wir aus 2 verschiedenen städten kamen … sie hatte halt ein führerschein aber kein auto und konnte auch selbst keins anschaffen , ich habe ja auch versicherrung und steuern von meinem konto abbuchen lassen ( aber natürlich laufen die auf ihren namen )

Auch wenn das mit dem Brief irreführend klingt, würde ich mich trotzdem hier anschließen: warum hätte er sie im Brief eintragen sollen, wenn es keine Schenkung war?

Unsinn.
Die Bank bekommt den Brief als Sicherheit dafür, dass das Fahrzeug nicht einfach verkauft wird. Sie hat keinen Kaufvertrag abgeschlossen und hat das Fahrzeug auch nicht geschenkt bekommen, kann also ganz zwangsläufig auch nicht Eigentümer des Fahrzeugs sein.

Mach Dich mal etwas schlauer: https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungsübereignung_von_Kraftfahrzeugen
Gruß
anf

Die Kausaliät mag nicht ganz sauber dargestellt sein, aber die Bank lässt sich doch sehr wohl das Eigentum am Fahrzeug übertragen. Dazu bedarf sie keines Kaufvertrages und auch keiner Schenkung; insofern ist jedenfalls auch diese Kausalität („zwangsläufig“) nicht korrekt.

Nein. Das war noch nie so und das ist auch jetzt nicht so und das wäre auch logischer Unsinn. Die Bank VERLEIHT Geld und bekommt es vom Ausleiher zurück. Sie KAUFT mit dem Geld GENAU NICHTS. Sonst könnte sie es nämlich auch nicht zurückbekommen. Und sie kann mit dem Auto auch nichts anfangen, sie will ausschließlich das Geld.

Den verlinkten Artikel hast Du nicht ansatzweise gelsen, richtig?

Keiner sagt, die Bank würde etwas kaufen. Sie lässt sich gleichwohl das Eigentum am Fahrzeug übertragen; darin besteht ja die Sicherheit.

Klar, hab ich den überflogen; aber nur, um zu wissen, welche Infos du hast. Ansonsten bediene ich mich völlig anderer Quellen. Hast du ihn denn gelesen? Darin steht nichts, was mir widersprechen würde.

Wie wäre es denn wenn Du endlich mal liest, was ich verlinkt habe? Was Du da oben schreibst ist kompletter UNSINN!
Bevor Du weiter in einem Expertenforum über Rechtsfragen schreibst, solltest Du Dir vielleicht mal die untersten Grundlagen aneignen und überlegen, was Eigentum bedeutet. So wird das nämlich nichts.