Wer ist beweispflichtig?

Hallo

folgender fiktiver Fall:

A bekommt Geld von B, ohne Qittung.

A zahlt Geld an B zurück, auch ohne Quittung.

Dann behauptet B, dass nicht alles zurückgezahlt wurde und klagt.

Bei wem lieg die Beweislast, dass das Geld gezahlt bzw. nicht gezahlt wurde. Beim Kläger oder Beklagten.

Danke.

Hallo,

derjenige der klagt, muß seinen Anspruch belegen können. Derjenige der eine Einrede erhebt, muß diese belegen können.

MFG Cleaner

Jeder muss beweisen, was ihm günstig ist, also der Kläger das Darlehen und der Beklagte die Rückzahlung. Das gilt aber nur, wenn das Darlehen bzw. die Rückzahlung bestritten wird. Wenn also der Beklagte zugibt, das Geld empfangen zu haben, und wenn dann der Kläger die Rückzahlung bestreitet, muss nur noch die Rückzahlung bewiesen werden - und zwar vom Beklagten.

Levay

Aha.

Aber wie soll A beweisen, dass gezahlt wurde - ohne Quittung
und B, dass er nicht alles bekommen hat?

Da würde ja dann Aussage gegen Aussage stehen.

Wie könnte ein Gericht dann entscheiden?

Das würde mich mal interessieren, rein hypothetisch, nach welchen Kriterien dann ein GEricht entscheidet.

Hallo,

Da heißt es im Zivilrecht dann „Sapuz“.
Das Gericht nimmt eine Beweiswürdigung der unterschiedlichen Beweismittel (Sachverständiger, Augenschein, Parteivernehmung, Urkunde und Zeugen) vor.

Cleaner

nein, es steht nicht Aussage gegen Aussage, weil es überhaupt keine Aussagen gibt. es gibt nämlich keine Zeugen.

Wenn A sagt, ich habe B Geld gegeben und B bestreitet das, muß A das beweisen. Kann er das nicht, verliert er das Verfahren, weil er beweisfällig geblieben ist.

Wenn B zugibt, Geld bekommen zu haben und behauptet, er habe zurückgezahlt, dreht sich alles herum. Dann ist das Darlehen unstreitig, weil beide Parteien davon ausgehen und B muss die Rückzahlung beweisen. Ohne Beweis dafür, ist er insoweit beweisfällig.

Beide Seiten haben üm Übrigen die Möglichkeit, die Gegenseite über eien „Parteivernehmung“ als Beweis anzubieten.

non liquet
Wenn der erforderliche Beweis nicht erbracht werden kann, dann sagt das Gericht: „Ich weiß nicht, wie es war, also entscheide ich zu Lasten desjenigen, der den Beweis hätte erbringen können.“

Beispiel: Darlehensnehmer räumt ein, das Darlehen empfangen zu haben. Er kann aber nicht beweisen, das er das Geld zurückgezahlt hat, und der Darlehensgeber bestreitet das. Dann muss das Gericht den Darlehensnehmer verurteilen.

Levay

Hallo

das scheint ja relativ kompliziert.

Dann könnte B ja z.B. sagen, er habe noch gar nichts zurück bekommen, obwohl es nicht stimmen würde…

Und A könnte ggf. bestreiten überhaupt ein „Darlehn“ erhalten zu haben.

Ich dachte immer, es gilt: im Zweifel für den Angeklagten?

Und wieso gibt es keine Aussagen? A sagt aus und B sagt aus - nur, jeder was anderes und keiner kann im Grunde beweisen, wie es wirklich war.

Wäre dann ein „Urteil“ des Richters nicht subjektiv?

Dann könnte B ja z.B. sagen, er habe noch gar nichts zurück
bekommen, obwohl es nicht stimmen würde…

Richtig. Wer eine Schuld begleicht, sollte sich darum immer eine Quittung geben lassen.

Und A könnte ggf. bestreiten überhaupt ein „Darlehn“ erhalten
zu haben.

Auch richtig.

Ich dachte immer, es gilt: im Zweifel für den Angeklagten?

Im Zivilprozess gibt es keinen Angeklagten.

Und wieso gibt es keine Aussagen?

Das war vielleicht etwas pedantisch von meinem Vorredner. Aussagen können streng genommen Zeugen, und Kläger und Beklagter können keine Zeugen sein.

Wäre dann ein „Urteil“ des Richters nicht subjektiv?

Ein Urteil ist, zumal wenn es um Beweiswürdigung geht, immer subjektiv, muss aber nachvollziehbar sein. Die Beweislastregeln in dem von dir geschilderten Fall sind übrigens eindeutig.

Levay

Hallo

Die Beweislastregeln in dem von dir geschilderten Fall sind übrigens eindeutig.

Muss noch mal nachfragen:

wie ist das jetzt gemeint „eindeutig“?