Liebe Wissende
Der Fallmanager der ARGE sagt er wäre nicht zuständig für die Bewilligung eines Umzuges sondern die Leistungsabteilung.
Diese ignoriert aber seit Wochen jeden Antrag, jede Anfrage.
In Hamburg war/ist der Fallmanager zuständig für Zustimmung oder Ablehnung , ist das in SH tatsächlich völlig anders??
wer kann da aufklären?
LG
Glenna
Hallo,
können denn wenigstens plausible Gründe für einen Umzug genannt werden.
Ein persönlicher Termin könnte mehr Klarheit bringen.
Mfg
nutzlos
plausieble Gründe gibt es wie z.B. KEIN BAD
die betreffende Person war persönlich beim Fallmanager, der hat nur gesagt er wäre nicht zuständig und würde das dann an die Leistungsabteilung weiterleiten. Wie gesagt kommt aber von eben dieser Abteilung nichts, Keine Zusage, keine Absage, keinerlei Antwort…
die betreffende Person ist so langsam völlig ratlos weil auch der Fallmanager immer nur auf seine Nichtzuständigkeit für eine Entscheidung hinweist. Er sagte nur " die Miete dürfte XY Euro kosten und sie haben Anspruch auf XY qm" das wars denn auch schon
ratlose Gruß
Glenna
Hallo,
Wie gesagt kommt aber von
eben dieser Abteilung nichts, Keine Zusage, keine Absage,
keinerlei Antwort…
So lange dort kein schriftlicher Antrag vorliegt, gibt es dort auch nichts zu bearbeiten - also auch keine Antwort.
Er sagte nur " die Miete dürfte XY
Euro kosten und sie haben Anspruch auf XY qm" das wars denn
Was ein Fallmanager nur „sagt“, hat keine Rechtsgültigkeit. Aber das Gesagte kann auch in schriftlicher Form dem Kunden gegeben werden und ist damit rechtsgültig.
Gruß
Otto
Hallo,
Wer für die Bearbeitung dieses Antrages in der Behörde zuständig ist, braucht den Antragsteller nicht zu interessieren.
Doch, selbstverständlich, mich würde das auch interessieren. Vor allem wenn ich vielleicht auch noch Fragen an den Bearbeiter hätte, nachdem mein Fallmanager nicht zuständig ist. An wen sollte ich mich denn sonst wenden, außer denjenigen, der das bearbeitet?
Danach erhält man einen schriftlichen Bescheid.
Wie Du siehst, eben nicht.
So lange dort kein schriftlicher Antrag vorliegt, gibt es dort auch nichts zu bearbeiten - also auch keine Antwort.
Wie kommst du denn darauf, dass kein schriftlicher Antrag vorliegt?
Gruß
D.
Hallo,
- wenn ein Mensch in unserer Republik umziehen möchte, muß er
keine Behörde um Genehmigung fragen.:
Das ist richtig. Aber als ALG2-Bezieher ist es angeraten.
Mit Zustimmung können auch Umzugskosten und Mietkaution nach SGB II § 22 Abs. 3 beantragt werden.
Ohne Zustimmung fallen Umzugskosten und Mietkaution vom Amt ggf. weg; außerdem darf die neue Wohnung nicht teurer sein als die alte, da nach SGB II § 22 Abs. 1 Satz 2 nach einem nicht genehmigten Umzug die ARGE für die neue Wohnung nur die Kosten zahlt, die zuvor für die alte Wohnung gezahlt wurde…und das gilt sowohl für die Kaltmiete, als auch die Neben- und Heizkosten.
Kostet die neue Wohnung mehr, muss man die Mehrkosten für die Zeit seines ALG II-Bezuges ggf. selbst tragen, auch wenn sie innerhalb der Angemessenheitskriterien liegen.
Insofern ist es schon nachzuvollziehen, dass man da vorab eine schriftliche Bewilligung möchte.
-
Wenn ein „Antrag“ gestellt wurde, haben sie grundsätzlich drei Monate Zeit, darüber zu entscheiden.
„Kein Bad“ ist aber wohl etwas, was ein Einschreiben an die Amtsleitung mit Fristsetzung rechtfertigt - ansonsten könnte jemand beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz und Verurteilung der ARGE zur Zustimmung des Umzuges im Rahmen einer einstweiligen Regelung stellen.
Gruß
*ups, eigene Korrektur: für einen Antrag hat die Behörde grundsätzlich sogar 6 Monate Zeit (für Widersprüche 3 Monate). Ändert aber nix daran, dass zeitnah und bedarfsbezogen entschieden werden muss, also ggf.auch wesentlich schneller*