Hallo,
ich möchte bei einer Universität eine interne Promotion beginnen, die mit einer bezahlten Beschäftigung am Lehrstuhl verbunden ist.
Wer ist in einem solchen Fall der Arbeitgeber, d.h. mit wem wird der Arbeitsvertrag geschlossen? Ist das die Universität oder das jeweilige Land (als zuständige Behörde)?
Ich war mal als studentische Hilfskraft beschäftigt und hatte einen Arbeitsvertrag mit dem Land, nicht mit der Hochschule. Daher die Frage.
- Habakuk.