Wer ist der besitzer des Autos

Hallo Wir haben uns gefragt bei einer lustigen runde
Ein Kumpel von mir hat von seiner verstorbenen schwester ( wo das Auto 15 Jahre ) überschrieben er steht jetzt im Fahrzeugbrief als besitzer .da die schwester wie gesagt verstorben war und nach über 13 Jahren kommt eine Nichte an und sagt ihr gehöre das Auto wehm gehört jetzt das auto der einen schwester oder der nichte die nichte steht nicht im kfz brief

Besitzer des Autos ist derjenige, der das Auto in seiner Verfügungsgewalt hat, also derjenige, der den Schlüssel hat und das Auto nutzen kann.

Möchtest Du wissen wer Eigentümer ist? Anhand er Schilderungen würde ich sagen es gehört dem Bruder. Allerdings sind die Angaben eher dürftig.

Wann ist die Schwester verstorben und wieso meint die Nichte daß das Auto nach so langer Zeit ihr gehören würde?

Gab es ein Testament und wenn ja was stand da drinn?

Gab es irgendeinen Hintergrund, warum das Auto auf den Bruder übertragen wurde?

Gruß
Tina

Vielleicht würde ein anständiger Satzbau das ja schon näher erkären…

So nebenbei für den Fragesteller… der Eigentümer ist nicht zwangsläufig die im Fahrzeugschein eingetragene Person.

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Hallo,

Besitzer des Autos ist derjenige, der im Fahrzeugbrief eingetragen ist.

Gruss
pue

Autsch !!!
Hallo,

Besitzer des Autos ist derjenige, der im Fahrzeugbrief
eingetragen ist.

bevor man sich hier äußert, sollte man die Basics des deutschen Rechts schon kennen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Besitz
http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentum
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeughalter

Besitzer des Autos kann demnach auch jemand sein, der das Auto soeben gestohlen hat. Und der ist für gewöhnlich nicht im Fahrzeugbrief eingetragen.

Gruß

S.J.

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Hallo Wir haben uns gefragt bei einer lustigen runde
Ein Kumpel von mir hat von seiner verstorbenen schwester (
wo das Auto 15 Jahre ) überschrieben er steht jetzt im
Fahrzeugbrief als besitzer .

Nö, als Halter.

da die schwester wie gesagt
verstorben war und nach über 13 Jahren kommt eine Nichte an
und sagt ihr gehöre das Auto wehm gehört jetzt das auto der
einen schwester oder der nichte die nichte steht nicht im kfz
brief

Der Fahrzeugbrief stellt nur fest, dass ein Fahrzeug zugelassen wird. Er regelt NICHT die Eigentumsverhältnisse.
Die Fahrzeugzulassungsverordnung sagt im §12:

„Die Zulassungsbehörde entscheidet keine privatrechtlichen Sachverhalte.“

Und weiter:
„Zur Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II ist neben dem Halter und dem Eigentümer bei Aufforderung durch die Zulassungsbehörde jeder verpflichtet, in dessen Gewahrsam sich die Bescheinigung befindet.“

Hier unterscheidet man also schon Halter (steht im Brief / der Zulassung TeilII) und den Eigentümer.
Und dann gibt es noch den Besitzer.

Dem Eigentümer gehört das Fahrzeug.
Der Besitzer ist der, der tatsächlich gerade über das Fahrzueg verfügen kann (das kann auch der Langfinger sein, der es gerade geknackt hat!).

Hier geht es wohl darum, ob der jetzige Halter damals überhaupt wirklich das Eigentum am Fahrzeug erlangte.

Testament, Erbschein?