Ich habe ein altes Bild verkauft. Der Käufer hat zwar angezahlt (in Raten, obwohl das nicht so vereinbart war), der Restbetrag ist aber seit zwei Jahren nicht beglichen worden. Ich habe mehrmals gemahnt, leider ohne Erfolg. Kann ich das Bild einbehalten? Bin ich verpflichtet, dem Käufer einen Betrag zurückzuerstatten?
Danke!
Hi, also das ist nicht gerade mein Gebiet aber aus dem Bauch heraus würde ich Dir sagen. Bild behalten und dem Käufer brauchst Du auf gar keinen Fall das Geld zurückgeben. Nur begründen kann ich es nicht…
Hallo laberlin2002!
Leider kann ich bei dem Problem nicht weiterhelfen. Kenne mich auch nicht aus.
LG
JGH2412
Ware einbehalten bis sie bezahlt ist