Hallo,
Wer ist der Besitzer eines Autos? Folgende Situation:
Vor 2 Jahren hat mein Vater ein Auto für mich gekauft. Ein Neuwagen (Fiesta).
Das Auto ist über ihn gelaufen er hat die Steuer und die Versicherung bezahlt.
Im Brief und Schein standen seine Name.
Weil meine Ausbildung vor 2 Wochen geendet hat haben wir es umgemeldet.
Wir sind zusammen zur Zulassungsstelle gegangen und haben das Auto auf mich um gemeldet.
Im Brief und schein stehe nun ich drin, die Versicherung und die Steuer bezahle ich Selber.
Die Versicherung ist eine die Komplett über mich Läuft ohne Übernahme von SF-Rabatt, also erst vertrag.
Wem gehört das Auto nun ? Habe ich oder mein Vater die Gewalt über das Auto ?
Wir haben keinen Vertrag oder Urkunde „Gemacht“.
Den Originalen Kaufvertrag vom Händler habe ich in meinen Unterlagen.
Moin,
Der, der im Kaufvertrag steht, ist der Eigentümer. Im KfZ Brief steht nur der, der den Behörden gegenüber verantwortlich ist. Der Versicherungsnehmer spielt keine Rolle, das kann jeder beliebige sein.
Ulrich
Moin,
Was wer wollte, spielt momentan keine Rolle. Siehe Für Kiel: Politik & Verwaltung der Landeshauptstadt
Aktuell ist es der Vater. Eine kleinen Vertrag aufsetzen und fertig, falls es Probleme geben sollte.
Okay, das konkludente Handeln spricht dafür.
Ulrich
du und dein Vater sind euch einig, dass du das Auto ohne eine Verpflichtung einer Gegenleistung bekommst. Das ist eine Schenkung. Der Vertrag wurde durch übereinstimmende Handlungen geschlossen. Für Schenkungen ist keine Form vorgeschrieben, lediglich ein vor der Schenkung erfolgtes Schenkungsversprechen hätte eine Beurkundung benötigt.
Hallo,
deine Fragestellung ist schon mal widersprüchlich.
Besitz und Eigentum sind zwei unterschiedliche Sachen.
Wie es aussieht, bist du zwar im vollen Besitz der Sache, aber Eigentümer könnte immer noch der Vater sein, außer er hat dir das Auto ganz offiziell geschenkt, so dass du auch der Eigentümer bist. Eine solche Schenkung kann auch ohne Schriftform gültig sein. Falls es aber keine Zeugen gibt, ist es im Streitfall schwer zu beweisen.
Für die Übereignung eines Kfz ist in Deutschland keine Schriftform vorgeschrieben. Insoweit hat sich der ursprüngliche schriftliche Kaufvertrag mit der Übereignung des Wagens auf den Sohn, die ja hier zumindest durch konkludentes Handeln absolut eindeutig ist (beide gehen gemeinsam zur Zulassungsstelle, und lassen die Papiere entsprechend ändern) erledigt, und Sohnemann ist Eigentümer geworden. D.h. es braucht hier nicht mal ein ausdrückliches: „Ich schenke Dir das Auto“.
Die Beweislast ist im Streitfall ein anderes Thema. Aber die zeitlich nach dem ursprünglichen schriftlichen Kaufvertrag mit dem ursprünglichen Eigentümer liegende Umschreibung dürfte wohl kaum erfolgreich dahingehend widerlegbar sein, dass diese gerade nicht im Zusammenhang mit einer tatsächlichen Übereignung stattgefunden habe, sondern „einfach so und ohne Nachweis“ von der Zulassungsstelle vorgenommen wurde. Denn wären der Sohnemann dort alleine erschienen, hätte man ihm ohne ein Schriftstück sicherlich einen Vogel gezeigt, und den Wagen ganz sicher nicht umgeschrieben.