Ein Mobilfunkanbieter verbindet mit dem Aufladen von Guthaben auf eine Prepaidkarte eine Teilnahme am Gewinnspiel. Tatsächlich wird ein Gewinner ermittelt, Person A, auf die die Simkarte ursprünglich registriert wurde. Allerdings hat sie die Simkarte schon lange weitergegeben, auch hat nicht sie, sondern Person B die Aufladung getätigt.
Hat Person B Anspruch auf den Gewinn? Oder einen Teil?
Moin, L.B.,
der Mobilfunkanbieter hat nur einen Vertragspartner, und das ist A. Ob A die Karte wegschmeißt oder verschenkt, spielt keine Rolle, solange der Vertrag nicht gekündigt ist.
Hat Person B Anspruch auf den Gewinn? Oder einen Teil?
Nicht gegenüber dem Mobilfunkanbieter. Ob da ein moralischer Anspruch gegen A besteht …
Gruß Ralf
Das sind die folgen davon dass sich heute keiner mehr die Karten bei der Weitergabe um-registrieren lässt obwohl man es sollte…
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Nun, man muss jedesmal eine Ausweiskopie anfertigen. warum sich aber die Mühe machen, da man technisch weder Vor- noch Nachteile hat.
am besten wäre es, die Karten müssten gar nicht registriert werden, wie das im europäischen Ausland häufig der Fall ist.