Wer ist der Käufer?

Guten Morgen!

Freund A und Freund B unterhalten sich. B äussert, dass er ein Gerät gerne haben möchte, könne aber nur bis zu 100,00 EUR ausgeben. A sagt darauf hin, dass er sich mal umsehen würde, ob das möglich wäre.

A sucht im Internet (Auktionshäusern) nach diesem Artikel und ersteigert diesen ohne Wissen von B, da er diesen mit dem „Schnäppchen“ überraschen will.

Nach Abschluss der Auktion überweist A an Verkäufer V die Gesamtsumme, mit der Bitte direkt an B zu liefern.

Als die Lieferung bei B eintrifft und A ebenfalls anwesend ist, stellt sich heraus, dass das Gerät beschädigt ist.

A wendet sich zu erst an das Logistikunternehmen, dies lehnt eine Schadensregulierung wegen mangelnder Verpackung ab.

A informiert V, dieser lehnt ebenfalls ab. Es kommt zu einem Gerichtsverfahren, da A nicht auf seinem Geld sitzen bleiben will.

Im schriftlichen Verfahren kommt der Richter R plötzlich mit dem Einwand, dass ja gar nicht A, sondern B der Käufer wäre.

A schickt darauf hin den Ausdruck der Auktion, die E-Mail mit seinem Namen darin und eine Kopie seines Kontoauszuges zum Beweis.

Der Richter lehnt daraufhin die Klage mit der Begründung ab, dass A nicht schlüssig dargelegt hätte, dass er der Käufer sei, sondern B. A hätte lediglich eine Vermittlerfunktion gehabt.

A kann sich das nicht erklären. Hätte A in einem Ladengeschäft einen Artikel gesehen, von dem er wusste, dass B ihn gerne für einen ähnlichen Preis hätte und hätte er diesen dort gekauft, wäre er doch auch der Käufer.

Fakt ist: B hat einen Wunsch geäussert
A hat ohne Bs Wissen den Kauf getätigt
A hat bezahlt.

Wieso kann der Richter dann behaupten, dass B der Käufer sei?

Gruß
Christian

PS: Kann man einen Richter am Amtsgericht wegen Befangenheit ablehnen?

Hallo,

ich kann jetzt nur vermuten, dass der Richter aus der Gesamtaussage von A geschlossen hat, dass A das Gerät für B erworben hat. In diesem Falle wäre es unerheblich, ob er die Bestellung ohne Nennung von B abgegeben und auch selbst bezahlt hat. Eine Stellvertretung muss nicht, insb. nicht bei kleineren Geschäften, offengelegt werden. Der Richter wird hier einfach der Ansicht sein, dass A unmittelbar für B bestellt hat. Das ist rechtlich möglich (eine Vertretungsmacht kann man aus der eingangs genannten Aussage von B, er hätte gerne das Gerät und A solle doch mal…entnehmen) und daher kann der Richter natürlich auch durchaus davon ausgehen, dass dies hier so war.

Dennoch sehe ich das Problem an der Sache nicht ganz. Nun hat doch ganz offensichtlich B alle Gewährleistungsansprüche. B kann diese geltend machen. A bekommt in diesem Fall, da er für B gehandelt hat, von diesem das für den Erwerb aufgewendete Geld wieder, da er einen Auftrag für diesen erfüllt hat.

PS: Kann man einen Richter am Amtsgericht wegen Befangenheit
ablehnen?

Man kann jeden Richter ablehnen, aber Befangenheit bedeutet leider nicht, dass der Richter eine andere Meinung als man selbst hat. Daher in diesem Fall nicht.

Gruß
Dea

Hallo Dea,

danke erst einmal für Deine schnelle Antwort.

Problem ist: A ist und bleibt der Eigentümer des Gegenstandes, B will es nicht (da defekt).
A kann wohl kaum B dazu zwingen, dass er ihm das Geld gibt, nur weil er sich dazu hinreissen liess den Kaufvertrag als Überraschung zu tätigen. Genauso wäre es doch, wenn B bei Lieferung gesagt hätte: „Du das will ich aber nicht, das gefällt mir nicht!“.

Mir geht es nicht in den Kopf.

Gruß
Christian

Hallo,

das Problem dreht sich hier einzig um die Frage: Hat A stellvertretend für B und mit dessen Vertretungsmacht das Gerät bestellt? Der Richter geht wohl davon aus, denn wenn er dies anders sehen würde, hätte A die Gewährleistungsrechte (kann ja nur entweder A oder B haben).

Daraus folgt folgendes:

Problem ist: A ist und bleibt der Eigentümer des Gegenstandes,
B will es nicht (da defekt).

Nein, wenn A wirksam für B bestellt hat, wovon das Gericht wohl ausgeht, dann ist B Eigtentümer.

A kann wohl kaum B dazu zwingen, dass er ihm das Geld gibt,
nur weil er sich dazu hinreissen liess den Kaufvertrag als
Überraschung zu tätigen.

Doch, nämlich dann, wenn wie das Gericht es sieht A für B gehandelt hat.

Genauso wäre es doch, wenn B bei
Lieferung gesagt hätte: „Du das will ich aber nicht, das
gefällt mir nicht!“.

Nein, nicht wenn A wirksam für B bestellt hat.

Mir geht es nicht in den Kopf.

Müsste nun aber.

Noch etwas: Wenn A und B nicht gerade beste Freunde sind und das so regeln, und wenn der Prozess noch läuft, sollte A dem B unbedingt den Streit verkünden, da die Feststellungen des Gerichts über den Sachverhalt (hier: wer hat für wen bestellt) sonst nicht gegenüber B wirken und ein anderes Gericht dies anders sehen könnte.

Wie man das macht, sagt ein Anwalt in A`s Nähe.

Gruß
Dea

Huhu!

Dennoch sehe ich das Problem an der Sache nicht ganz. Nun hat
doch ganz offensichtlich B alle Gewährleistungsansprüche. B
kann diese geltend machen.

Schön und gut, aber die Klage von A war für die Tonne, d. h. er hat EUR 75,- an Gerichtskosten und EUR 75,- für den gegnerischen Anwalt an der Backe.

Am falschen Ende gespart…

Eine Stellvertretung muss nicht, insb. nicht bei
kleineren Geschäften, offengelegt werden. Der Richter wird
hier einfach der Ansicht sein, dass A unmittelbar für B
bestellt hat.

Hallo!
Mich würde in diesem Sinne interessieren, inwieweit dieser Verzicht auf das Offenkundigkeitsprinzip bei der Stellvertretung reicht.
Ich habe gelernt, dass bei Bargeschäften des täglichen Lebens auf die Offenkundigkeit verzichtet werden kann.
Wieweit reicht diese Grenze?
Ein Geschäft über 100 Euro erscheint mir ein bisschen hoch?

Jupp, wie immer :smile:

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Hallo,

Hallo!
Mich würde in diesem Sinne interessieren, inwieweit dieser
Verzicht auf das Offenkundigkeitsprinzip bei der
Stellvertretung reicht.
Ich habe gelernt, dass bei Bargeschäften des täglichen Lebens
auf die Offenkundigkeit verzichtet werden kann.
Wieweit reicht diese Grenze?
Ein Geschäft über 100 Euro erscheint mir ein bisschen hoch?

Kann ich nicht sagen, würde aber 100 EUR auf keinen Fall ausschließen. Warum auch, auch hier kommt es dem Verkäufer nicht wirklich darauf an, an wen er verkauft.
Kommentarlektüre hilft aber sicher weiter.
Gruß
Dea

Am falschen Ende gespart…

Jupp, wie immer :smile:

Auf der einen Seite schon, auf der anderen Seite will kaum ein Anwalt so einen Prozess führen :frowning:

Warum nicht?

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