Guten Morgen!
Freund A und Freund B unterhalten sich. B äussert, dass er ein Gerät gerne haben möchte, könne aber nur bis zu 100,00 EUR ausgeben. A sagt darauf hin, dass er sich mal umsehen würde, ob das möglich wäre.
A sucht im Internet (Auktionshäusern) nach diesem Artikel und ersteigert diesen ohne Wissen von B, da er diesen mit dem „Schnäppchen“ überraschen will.
Nach Abschluss der Auktion überweist A an Verkäufer V die Gesamtsumme, mit der Bitte direkt an B zu liefern.
Als die Lieferung bei B eintrifft und A ebenfalls anwesend ist, stellt sich heraus, dass das Gerät beschädigt ist.
A wendet sich zu erst an das Logistikunternehmen, dies lehnt eine Schadensregulierung wegen mangelnder Verpackung ab.
A informiert V, dieser lehnt ebenfalls ab. Es kommt zu einem Gerichtsverfahren, da A nicht auf seinem Geld sitzen bleiben will.
Im schriftlichen Verfahren kommt der Richter R plötzlich mit dem Einwand, dass ja gar nicht A, sondern B der Käufer wäre.
A schickt darauf hin den Ausdruck der Auktion, die E-Mail mit seinem Namen darin und eine Kopie seines Kontoauszuges zum Beweis.
Der Richter lehnt daraufhin die Klage mit der Begründung ab, dass A nicht schlüssig dargelegt hätte, dass er der Käufer sei, sondern B. A hätte lediglich eine Vermittlerfunktion gehabt.
A kann sich das nicht erklären. Hätte A in einem Ladengeschäft einen Artikel gesehen, von dem er wusste, dass B ihn gerne für einen ähnlichen Preis hätte und hätte er diesen dort gekauft, wäre er doch auch der Käufer.
Fakt ist: B hat einen Wunsch geäussert
A hat ohne Bs Wissen den Kauf getätigt
A hat bezahlt.
Wieso kann der Richter dann behaupten, dass B der Käufer sei?
Gruß
Christian
PS: Kann man einen Richter am Amtsgericht wegen Befangenheit ablehnen?

