meine Frage ist hier vermutlich nicht ganz richtig platziert, aber unter den angebotenen Möglichkeiten habe ich keine bessere gefunden. Es geht um folgendes:
Als Verwalter einer Immobilie habe ich in Vertretung der Eigentümergemeinschaft einen Dienstleistungsvertrag zwischen der Eigentümergemeinschaft und dem Serviceunternehmen (Hausmeisterdienst) geschlossen.
Jetzt erhalte ich Rechnungen, in denen ich als Rechnungsempfänger ausgewiesen bin. Nach meinem Verständnis müsste ich nun diese Rechnungen in meine Buchhaltung als durchlaufende Posten einbuchen und meinerseits wieder Rechnungen an die Eigentümergemeinschaft stellen. Dazu habe ich aber, ehrlich gesagt, keine Lust.
Das Serviceunternehmen stellt sich auf den Standpunkt, dass im Rechnungstext die WEG als Auftraggeber und Leistungsempfänger erwähnt sei und das müsse mir genügen.
Meine Frage: bin ich da zu pingelig oder verstößt die Handhabung durch das Serviceunternehmen doch gegen die Vorschriften zur Erstellung einer ordentlichen Rechnung?
Für entsprechende Hinweise schon jetzt vielen Dank!
Typischerweise hat man mindestens zwei Konten.
Eines für die laufenden Einnahmen und Ausgaben. Ein Zweites ist dann für den Fonds, welche man für grössere Reparaturen und/oder Renovationen äufnet.
Jetzt habe ich gerade gesehen, dass da noch ein Beitrag vorangegangen war. Ich gehe also jetzt nachträglich noch auf diesen ein:
Den unterschwelligen Vorwurf, ich hätte den Service falsch bestellt, kann ich nicht nachvollziehen. Kennst Du denn den Inhalt des Vertrages? Ich kann mir das nicht vorstellen, deshalb folgende Information (Zitat aus dem Vertrag):
Betreuungsvertrag
zwischen der WEG Straße usw.
vertreten durch die Hausverwaltung
Rechnungen an die Eigentuemergemeinschaft? Sieht eher nach „Rechnungen an die Eigentuemer“ aus, die ohne Rechnung zu sein in die Nebenkostenabrechnung einfliessen, als Posten wie Zahlung ans Wasserwerk.
Das habe ich natürlich bereits versucht, aber der Servicebetrieb stellt sich auf den Standpunkt, so sei die Rechnung richtig und will sie nicht ändern.
Ich möchte deswegen keinen Eklat riskieren, denn es ist durchaus nicht einfach, einen korrekt arbeitenden Hausmeister-Service zu finden.
Eigentlich hatte ich gehofft, einen eindeutigen Verweis auf eine „amtliche“ Fundstelle für meine Ansicht zu erhalten, dass der Auftraggeber und Leistungsempfänger auch in der Rechnungsanschrift aufzuscheinen hat (natürlich zu meinen Händen).
Dein Problem ist aber, dass da nur ‚Leistungsempfänger‘ steht, der Hausmeisterladen nicht weiß, was das ist und Du ihn nicht zwingen willst, sich endlich mal danach zu erkundigen.