an was für einen anwalt wendet man sich, wenn man sich in folgender situation befindet. ein bauunternehmer führt an einem privatbau arbeiten aus, stellt zunächst das nötige material und bezahlt das auch. nach ausführung der bauarbeiten hat der bauherr angeblich probleme mit seinem darlehen bzw. seiner bank und zahlt nicht die bereits längst überfälligen Rechnungen (ich weiss ein altes lied).
da zwei drei solche kunden das aus für kleine betriebe bedeuten können, ist die frage: wie kann man sich als bauunternehmer wehren ? was für ein anwalt bietet sich in diesem falle an den bauunternehmer zu vertreten ? und meine zweite frage: wie findet ich den richtigen anwalt in meiner nähe ? gibts da irgendwelche kammern oder internetportale ?
vielen dank im voraus
thomas (der selber gott sei dank nicht in so einer situation ist, aber man weiss ja leider nie)
hier geht es ja zunächst nur um einen Forderungseinzug. So etwas kann eigentlich jeder Kollege machen. Schaden kann es aber nicht, wenn man sich jemanden nimmt, der Erfahrungen mit Baumängelgeschichten hat (offizielle BEzeichnung privates Baurecht), da die Zahlungsverweigerung ja oft mit Mängeln begründet wird und man sich schnell in der Situation sieht, dass auf die Zahlungsklage eine Widerklage wg. Mängeln entsteht und man dann einen einheitlichen Prozess hat.
Auskünfte können die Anwaltskammern geben, oder auch die Anwaltssuchdienste, von denen es einige im Internet gibt. Allerdings muss man dabei darauf hinweisen, dass hier oft nur auf Basis von Selbstauskünften vermittelt wird, man also nicht weiß, welcher Hintergrund tatsächlich dahinter steckt.
Gruß vom Wiz
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