Wer ist Eigentümer?

Folgende Sachlage:

Der Bauantrag von A wird nur genehmigt, wenn B als Bauherr auftritt.

A finanziert den Bau eines Einfamilienhauses.

Wer ist Eigentümer? Wenn B - gibt es eine Möglichkeit A zum Eigentümer zu machen?

Eigentümer ist der Eigentümer des Grundstücks (hier vermutlich B). A könnte als zusätzlicher Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden.
Gruß florestino

Hallo,

die Frage ist nicht ganz eindeutig.

Ein Bauherr ist im eigentlichen Sinne kein Eigentümer des Grundstücks, sondern der rechtlich und wirtschaftlich Verantwortliche für die Baumaßnahme (also so eine Art Verfügungsberechtigter über die Baustoffe!).

Normalerweise werden Bauanträge „unbeschadet der Rechte Dritter“ bearbeitet bzw. genehmigt, d.h. die Eigentumsfrage am Grundstück ist dafür nur in Ausnahmefällen maßgeblich. Ein Bauherr muss für die Baugenehmigung nicht Eigentümer des Baugrundstücks sein.

Hier ist nicht ganz klar wer was von wem will. Eine Sicherheit fürs Geld? Eine Voraussetzung für die Baugenehmigung? Das Recht, auf einem Grundstück zu bauen?

Gruß vom
Schnabel.

Hier geht es eigentlich nur darum, dass ein Bauantrag nur unter o.a. Umständen genehmigt werden kann.

Hallo,

Hier geht es eigentlich nur darum, dass ein Bauantrag nur
unter o.a. Umständen genehmigt werden kann.

Welche Umstände? Bisher ist nur bekannt, daß der Bauantrag nur genehmigt werden kann, wenn ein Dritter als Bauherr auftritt. Keine Angaben zu den näheren Umständen.

Du solltest etwas mehr erzählen …

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

gem § 94 BGB gehören dem, dem das Grundstück gehört, auch alle Sachen, die mit dem Grundstück fest verbunden sind (=Haus)

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__94.html

Grüße
miamei

Verständnisfrage
Moin

gem § 94 BGB gehören dem, dem das Grundstück gehört, auch alle
Sachen, die mit dem Grundstück fest verbunden sind (=Haus)

Verständnisfrage:
Das Grundstück gehört A
Im Grundbuch steht, daß B Eigentümer des Hauses ist. Dort ist A in keiner Weise erwähnt.

Wem gehört das Haus?

Gandalf

Der Bauantrag von A wird nur genehmigt, wenn B als Bauherr
auftritt.

Baubehörden, die für die Erteilung einer Baugenehmigung zuständig sind, haben keine Grundlage dafür, die Erteilung der Baugenehmigung davon abhängig zu machen, dass eine bestimmte, konkrete Person als Bauherr auftritt.
Eine genauere Erklärung ist also notwendig, so kann das Keiner beurteilen.

A finanziert den Bau eines Einfamilienhauses.

Wer ist Eigentümer? Wenn B - gibt es eine Möglichkeit A zum
Eigentümer zu machen?

Nun, der Eigentümer ist im Grundbuch eingetragen. Das ist aber unabhängig von irgendwelchen Finanzierungsfragen oder der Bauherrschaft.

So kann Dir keiner helfen…

Hallo,
wer behauptet das? Eine Bauordnungsbehörde? Kann es sein, dass gar kein Bauherr (sondern nur ein Entwurfsverfasser) im Antrag aufgetreten ist?

Hallo,

Verständnisfrage:
Das Grundstück gehört A
Im Grundbuch steht, daß B Eigentümer des Hauses ist. Dort ist
A in keiner Weise erwähnt.

Wem gehört das Haus?

In welchem Bundesland befindet sich das Beispielgebäude?

„Normalerweise“ gibt es für diesen Fall das Erbbaurecht. Dazu gibt es aber Hinweise in den Grundbüchern von A und B.

Gruß
Jörg Zabel

Wem gehört das Haus?

In welchem Bundesland befindet sich das Beispielgebäude?

http://www.mil.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/…
Das hier könnte es auch sein. Ich habe aber keine Ahnung, wie es im Grundbuch ausgesehen hat bzw. noch aussehen könnte.

Gruß
Jörg Zabel

Geh mal zu einem Anwalt und lass das auseinander nehmen. Hier besteht die Gefahr, dass Dich jemand gehörig verarschen will. Und bei den Beträgen um die es im Hausbau geht sind 200€ für einen Anwalt sicherlich gut angelegt.

Hallo Gandalf,

das steht aber so nicht im Ausgangsposting. Deshalb nehme ich den „Normalfall“ an. Alles andere würde als Erbpacht in der zweiten Abteilung stehen.

Da ich in den alten Bundesländern lebe, war mir die Problematik in den neuen Ländern aber nicht bewusst.

Grüße
miamei