Wer ist Eigentümer eines Autos?

Hallo,
diese oder eine ähnliche Frage gab es zwar schon mal, aber ich möchte dennoch mal nachfragen.

Früher hies es, wer den Fahrzeugbrief hat, dem gehört das Fahrzeug bzw. der ist Eigentümer. Das stimmt wohl so nicht mehr.

„Eigentümer ist, wer das Eigentum übertragen bekommen hat.“, ist wohl richtiger. Vorzugsweise hat man einen Kaufvertrag, eine Scheckungsurkunde oder einen Erbschein.

Besitzer ist wohl der, der die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat. Ich würde dies so übersetzen: der der den Schlüssel hat und damit fährt (Diebstahl ausgenommen).

Bei einem geleasten Auto ist der Leasinggeber der Eigentümer und der Leasingnehmer ist lediglich der Fahrzeugnutzer (Besitzer). Der Leasingnehmer/Besitzer ist zudem Fahrzeughalter. Der Fahrzeughalter ist für das Fahrzeug zuständig und verantwortlich.

Das zu meinem derzeitigen (wachsweichen) Wissenstand.

Angenommten Vater V hat eine Rechtsschutzversicherung. Dort sind alle Fahrzeuge versichert, die auf ihn zugelassen sind und er Eigentümer ist. Das Fahrzeug, das die Tochter T hauptsächlich nutzt, ist in einen Verkehrsunfall verwickelt und würde gerne Leistungen aus der Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.
Dieses Fahrzeug ist auf V zugelassen. Es geht also darum, dass V auch der Eigentümer ist.
Angenommen im Kaufvertrag steht V als Erwerber, dann wäre er sicherlich Eigentümer. Ist der Kaufvertrag auf T ausgestellt, ist das dann ein Indiz, dass die Tochter Eigentümerin ist?!? Kommt es darauf an, wer das Fahrzeug gezahlt hat, bzw. von welchem Konto das Fahrzeug bezahlt wurde?
Was wäre, wenn es keinen Kaufvertrag gibt? Ist dann eher der Halter als logischer Eigentümer zu werten? Nehmen wir an, das Fahrzeug wurde von 6 Jahren gekauft und man kann nicht mehr nachvollziehen wer (V oder T) das Fahrzeug gekauft hat, noch wer es bezahlt hat. In diesem Fall wäre es zumindest für die Familie von Vorteil, wenn V als Eigentümer gilt, da dann Rechtsschutz besteht.
Ist es bei der Bestimmung des Eigentümers evtl. auch wichtig, wer die Verischerung und Kfz-Steuer zahlt, oder ist das zumindes ein Indiz dafür.

Fragen über Fragen.

Vielleicht kann ja jemand Licht ins Dunkel bringen.

Viele Grüße
Pitufino

Ein Eigentümer ist jemand, dem ein Gegenstand gehört. Bei einem KFZ ist das (in Deutschland) am ehesten durch den KFZ-Brief zu beweisen.

Der Besitzer ist der, der momentan Verfügungsgewalt und Benutzungsrecht hat. Selbst wenn du als Eingetümer das Fahrzeug nur verlieihst, ist er, solange die Verleihfrist vereinbart ist, der Besitzer.

Auch wenn ein Hauseigentümer mehrere Wohnngen besitzt, die er aber vermietet, bleibt er immer Eigentümer. Aber dIe Mieter sind, solange der Vertag läuft, Besitzer. Der Eigentümer hat nur beschänkte Rechte, die Wohnung zu kontollieren oder etwas daran zu verändern.

Grüße
Carsten

Hallo,

Das hast Du schon ganz richtig verstanden, auch wenn es regelmäßig vor Gerichten neu ausgefochten wird.

Ja.

In einem Rechtsstreit könnte argumentiert werden, dass das Geld vom Vater eine Schenkung war.

Davon könnte man ausgehen.

Nein, gar nicht. Die Aufforderung Steuern zu zahlen, wird regelmäßig an den gemeldeten Halter adressiert. Und wer der Inhaber des Kontos ist, von dem die Versicherung abgezogen wird ist unerheblich. Außer vielleicht fürs Finanzamt. :wink:

Grüße

Nur mal so: die Eintragung auf dem Brief (jetzt Zulassungsbescheinigung ) stellt lediglich die widerlegbare Vermutung dar, dass der Inhaber auch Eigentümer ist.
Auf den zulassungsbescheinigungen steht das sogar ausdrücklich drauf. dass damit kein Eigentumsnachweis erbracht ist.

Wer in der Zulassungsbescheinigung steht, muss nicht unbedingt der Halter sein.

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Ich dachte, wer in der Zulassungsbescheinigung steht IST der Halter, muss aber nicht zwangsweise der Eigentümer sein. (?!?)

neeee - ist leider nicht unbedingt so.

Die Fahrzeuge der Polizei gehören dem Land (bzw. Bund), in der Zulassungsbescheinigung steht der zuständige Minister, Halter ist aber der Dienststellenleiter (wahlweise die weibl. Version einsetzen).