in einem Bußgeldbescheid der Polizei steht, dass der Beifahrer nicht angeschnallt gewesen sei.
Wer ist also laut Definition der Beifahrer? Der, der neben dem Fahrer vorn auf dem rechten Sitz saß, der hinten Sitzende, oder kann man mit „Beifahrer“ sämtliche Insassen bezeichnen?
Erläuterung: Im Auto saßen 3 Leute (der Fahrer + ein Beifahrer/Insasse vorne und eine Person auf dem Rücksitz).
Ich gehe davon aus, das unter Beifahrer alle Insassen des Autos zählen. Also war jemand nicuhjt angeschnallt, dann zahle!.
Wenn derjenige halbwegs anständig ist, gibt er dir das Geld zurück..
Man sollte doch zu seinen Fehlern stehen, zumindest, wenn man sich nicht 100%ig unschuldig sieht
oder ihr teilt euch zu dritt (oder zweit) rein, da ja du als Fahrer verpflichtet bist dich darum zu kümmern, bzw. wenn der andere halbwegs ein funktionierendes Gehirn hat, hätte er ja auch was sagen können.
Hatte mich letztens als Rückbankmitfahrer (zu dritt auf der Rückbank) auch nicht angeschnallt ((platzgründe wollte Nachbarn nicht zu lange ans Bein fassen
hätte aber bei Kontroole versucht das zu vertuschen, bzw würde ohne zu murren meinen Fehler zugeben.
Also, waren alle angeschnallt soweit ich persönlich das beurteilen kann. Der Fahrer meinte das genauso, wie auch der Insasse neben ihm. Es wurde der hintere Insasse per Bußgeldbescheid belangt, jedoch als Beifahrer bezeichnet. Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob die Polizei überhaupt weiss, was sie da gesehen hat. :\
Meines Wissens nach müssen Beifahrer - lt. welcher Definition auch immer - „nur“ gebeten werden, sich anzuschnallen. Wenn sie das nach eindeutiger Aufforderung nicht tun sollten, fahren sie auf eigene Gefahr - und somit auch auf eigene Kosten - mit…
Bitte diesen Tipp nicht allzu ernst nehmen - ich bin mir mit der rechtlichen Grundlage dafür momentan nicht 100% sicher…
Eigentlich sollte das nur ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30€ sein, kein Bußgeld!
Was hast du denn wirklich bekommen?
Und: Wurde es dem Halter, Fahrer oder dem nicht angeschnallten Insassen des Fahrzeugs zugestellt?
Denn: Der Halter ist nicht zuständig für das Anlegen des Grutes eines Mitfahrenden, der Fahrer hat die Pflicht gegenüber Kindern, sich um den Gurt zu kümmern. Bei erwachsenen Mitfahrern trifft den Fahrer aber keine Schuld, der Anhörungsbogen dürfte an den Halter gehen (wenn das Fahrzeug nicht angehalten wurde), aber da sollte drin stehen, dass man selber nicht Betroffener ist, sondern man die Daten des Betroffenen mitteilen soll.
Dann ist die StVo nur eine Vorschlagssammlung? Oder nicht vielleicht doch eine Verordnung, in der ganz klar gesagt wird, es müssen die Gurte benutzt werden. Die haben dafür sogar einen eigenen Paragraphen erfunden, man glaubt es kaum § 21a StVO - Sicherheitsgurte, Rollstuhl-Rückhaltesysteme,... - dejure.org
Ich denke, dass das so gemeint war: Der Fahrer kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn ein (erwachsener) Beifahrer den Gurt nicht anlegt.
Im 21a steht auch nicht, dass es zu den Pflichten des Fahrers gehört.
Und da steht genau das, was ich meinte - „den Fahrer trifft keine rechtliche Verantwortung“. Und das ist genau das, was ich sagen wollte - nicht mehr und nicht weniger
Weil ich - wie ich ganz klar sagte - einen Tipp (!) und keine rechtlich bindende Aussage abgegeben habe…
Nein, das wohl eher nicht, da hast du recht - sorry…
Ich könnte mir - wie gesagt - nur vorstellen, dass es vielleicht eben in Deutschland ähnliche Themen geben könnte - ich würde einfach gerne versuchen, @Christian_a5ab6d eine Verwaltungsstrafe zu ersparen