Wer ist ein Bevollmächtigter

Leider habe ich diesen Begriff, hier im Forum, nur im Zusammenhang mit einem „Grundstücks-Problem“ gefunden. Das nützt mir nichts.
Hier mein Problem, aus dem Alltag, was jeden betreffen könnte.

Folgendes Problem, was mir passierte:
Ich habe bei DHL ein Paket aufgegeben.Absender München. Empfänger Berlin. Der Empfänger, war nicht zu Hause. Das Paket wurde bei einem Hausbewohner abgegeben und eine Benachrichtigung in den Briefkasten des Empfängers geworfen, bzw aussen angeklebt. Nach mehreren Tagen, habe ich beim Empfänger angerufen, um nachzufragen, ob das Paket angekommen ist. Der wußte von nichts. Der Nachbar, dessen Namen ich, lt. Sendungsverfolgung hatte, wußte dann natürlich von nichts.Die Info am Briefkasten war offenbar auch gestohlen. DHL beruft sich auf seine AGB’s. Für die ist ein Bevollmächtigter, der, der unterschreibt. Für mich ist eine Bevollmächtigter, der, dem ich, eine schriftlichte Vollmacht gebe.Das lag, meinerseits, nicht vor. Die AGB’s von DHL erscheinen mir nicht korrekt bzw schwammig. DHL hat mir jetzt noch den Beleg, mit der Unterschrift des Nachbars geschickt, mit dem Hinweis, ich solle mich selber darum kümmern. Wie verhält sich das nun?
Danke

Hallo Dominik,

DHL hat recht: Lt AGB kann eine Paket-Sdg beim Nachbarn, also einem „Ersatzempfänger“ abgegeben werden, ist ja auch durch Unterschrift belegt. Ist seit vielen Jahren ein ganz normaler Vorgang. Im Unterschied dazu gibt es noch die Postvollmacht für Einschreiben u. ä. und die besondere Postvollmacht für Sendungen, die als „Eigenhändig“ verschickt werden.

Wenn lt Sendungsverfolgung der Nachbar unterschrieben hat, wird dies wohl auch so sein, warum sollte sich der Zusteller so etwas ausdenken. Ich sehe hier 2 Optionen: Der Empfänger hat diue sendung von seinem nachbarn erhalten und will Dich ärgern (eventuell nicht bezahlen oder so), oder der Nachbar will das Paket für sich behalten.

DHL hat seinen Vertrag erfüllt, die Sendung gegen Nachweris ausgeliefert gem der AGB und Dir den Nachweis geliefert.

AGB Paket National DHL, §4 (2)
DHL nimmt die Ablieferung (Zustellung) unter der auf der Sendung angebrachten Anschrift durch Aushändigung gegen Empfangsbestätigung an den Empfänger, an seinen Ehegatten oder an einen durch schriftliche Vollmacht des Empfängers ausgewiesenen Empfangsberechtigten (Empfangsbevollmächtigter) vor. Sendungen an Empfänger in Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Haftanstalten, Gemeinschaftsunterkünften, Krankenhäusern) können an eine von der Leitung der Einrichtung mit dem Empfang von Sendungen beauftragte Person (Empfangsbeauftragter) zugestellt werden. Satz 1 und Satz 2 gelten nur, soweit DHL nichts anderweitiges, wie z. B. Lagerung, Nachsendung oder Zustellung durch Ablage an einem vereinbarten Ort oder durch Einlegen in eine DHL-Packstation, mit dem Empfänger bzw. Empfangsbeauftragten vereinbart und der Absender keine entgegenstehenden Vorausverfügungen getroffen hat…

AGB Paket National DHL, §4 (3)
DHL darf Sendungen, die nicht in der in Absatz 2 genannten Weise abgeliefert werden können, an einen Ersatzempfänger abliefern. Dies gilt nicht für Sendungen mit dem Service „Identitäts- und Altersprüfung“ und „Eigenhändig“ sowie Express- Sendungen mit dem Service „DHL EXPRESS IDENT“, „Transportversicherung 25.000,- EURO“ und EXPRESS BRIEFE mit dem Service „Transportversicherung 2.500,- EURO“. Ersatzempfänger sind

  1. Angehörige des Empfängers oder des Ehegatten
  2. andere, auch in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, sowie
  3. Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind und der Zusteller den Empfänger unverzüglich mittels Benachrichtigungskarte über die Sendungen und die Person des Ersatzempfängers (Name und Anschrift des Hausbewohners bzw. Nachbarn)
    durch Einlegen in die Empfangseinrichtung des Empfängers (Hausbriefkasten etc.) informiert. Eine Ablieferung an Hausbewohner und Nachbarn ist ausgeschlossen, sofern der Absender eine entgegenstehende Vorausverfügung erteilt oder der Empfänger gegenüber DHL durch Mitteilung in Textform eine derartige Ablieferung untersagt hat.

Greetinx
GIK

Mit dem Aufgeben des Pakets hast du dich mit den AGB einverstanden erklärt. Wenn der Nachbar (oder der Paketbote) das Paket nun deiner Meinung nach unterschlägt musst _du_ mit den möglichen rechtlichen Mitteln gegen Ihn vorgehen. Der Paketdienst hat die Sendung ja nachweislich zugestellt.

ICh kann dir keine juristische Abhandlung geben. Aber das VOrgehen ist ja bei allen Paketdiensten gleich und absolut üblich. Ärgerlich ist nur, dass die Fahrer der DHL oftmals keine Benachrichtigung einwerfen. In deinem Fall ist es wohl Diebstahl. Das würd ich dem einfach mal klarmachen.

Der Postzusteller hat alles richtig gemacht. Er hat auf seinem Scanner "Nachbar " angeklickt und der Nachbar Herr xy hat das Paket angenommmen! Der Nachbar ist sozusagen „Bevollmächtigter“.Als Beweis der Entgegennahme des Pakets hast du jetzt den Beleg mit der Unterschrift des Nachbars.Du musst dich mit dem Nachbar der das Paket annahm auseinander setzen. M.F.G. L.B.

DHL muss sich drum kümmern: es darf zwar beim Nachbarn abgegeben werden, aber das auf Risiko von DHL und nicht auf Risiko des Versenders oder gar Empfängers.