Hallo Dominik,
DHL hat recht: Lt AGB kann eine Paket-Sdg beim Nachbarn, also einem „Ersatzempfänger“ abgegeben werden, ist ja auch durch Unterschrift belegt. Ist seit vielen Jahren ein ganz normaler Vorgang. Im Unterschied dazu gibt es noch die Postvollmacht für Einschreiben u. ä. und die besondere Postvollmacht für Sendungen, die als „Eigenhändig“ verschickt werden.
Wenn lt Sendungsverfolgung der Nachbar unterschrieben hat, wird dies wohl auch so sein, warum sollte sich der Zusteller so etwas ausdenken. Ich sehe hier 2 Optionen: Der Empfänger hat diue sendung von seinem nachbarn erhalten und will Dich ärgern (eventuell nicht bezahlen oder so), oder der Nachbar will das Paket für sich behalten.
DHL hat seinen Vertrag erfüllt, die Sendung gegen Nachweris ausgeliefert gem der AGB und Dir den Nachweis geliefert.
AGB Paket National DHL, §4 (2)
DHL nimmt die Ablieferung (Zustellung) unter der auf der Sendung angebrachten Anschrift durch Aushändigung gegen Empfangsbestätigung an den Empfänger, an seinen Ehegatten oder an einen durch schriftliche Vollmacht des Empfängers ausgewiesenen Empfangsberechtigten (Empfangsbevollmächtigter) vor. Sendungen an Empfänger in Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Haftanstalten, Gemeinschaftsunterkünften, Krankenhäusern) können an eine von der Leitung der Einrichtung mit dem Empfang von Sendungen beauftragte Person (Empfangsbeauftragter) zugestellt werden. Satz 1 und Satz 2 gelten nur, soweit DHL nichts anderweitiges, wie z. B. Lagerung, Nachsendung oder Zustellung durch Ablage an einem vereinbarten Ort oder durch Einlegen in eine DHL-Packstation, mit dem Empfänger bzw. Empfangsbeauftragten vereinbart und der Absender keine entgegenstehenden Vorausverfügungen getroffen hat…
AGB Paket National DHL, §4 (3)
DHL darf Sendungen, die nicht in der in Absatz 2 genannten Weise abgeliefert werden können, an einen Ersatzempfänger abliefern. Dies gilt nicht für Sendungen mit dem Service „Identitäts- und Altersprüfung“ und „Eigenhändig“ sowie Express- Sendungen mit dem Service „DHL EXPRESS IDENT“, „Transportversicherung 25.000,- EURO“ und EXPRESS BRIEFE mit dem Service „Transportversicherung 2.500,- EURO“. Ersatzempfänger sind
- Angehörige des Empfängers oder des Ehegatten
- andere, auch in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, sowie
- Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind und der Zusteller den Empfänger unverzüglich mittels Benachrichtigungskarte über die Sendungen und die Person des Ersatzempfängers (Name und Anschrift des Hausbewohners bzw. Nachbarn)
durch Einlegen in die Empfangseinrichtung des Empfängers (Hausbriefkasten etc.) informiert. Eine Ablieferung an Hausbewohner und Nachbarn ist ausgeschlossen, sofern der Absender eine entgegenstehende Vorausverfügung erteilt oder der Empfänger gegenüber DHL durch Mitteilung in Textform eine derartige Ablieferung untersagt hat.
Greetinx
GIK