Ein Mensch ist vermögend. Er hat keine Kinder und keine Eltern. Laut Testament vererbt er seinen genzen Besitz einer wohltätigen Organisation. Können nun Onkel und Tanten bzw. deren Kinder dagegen Einspruch einlegen. Sind diese erbberechtigt ??
Olaf
Ein Mensch ist vermögend. Er hat keine Kinder und keine Eltern. Laut Testament vererbt er seinen genzen Besitz einer wohltätigen Organisation. Können nun Onkel und Tanten bzw. deren Kinder dagegen Einspruch einlegen. Sind diese erbberechtigt ??
Olaf
Hallo,
hier ein Auszug aus dem BGB
§ 2303 Pflichtteilsberechtigte; Höhe des Pflichtteils
(1) Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, so kann er von dem Erben den Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.
(2) Das gleiche Recht steht den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers zu, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Die Vorschrift des § 1371 bleibt unberührt.
Onkel, Tante, Neffen und Nichten können keinen Pflichtteil verlangen.
Die haben Pech gehabt und müssen darüber nachdenken, warum der Verwandte Ihnen nichts geben will.
Viele Grüße
Schmitt
****Danke, genau dies wollte ich wissen****