Wer ist Fahrzeughalter in einer Firma?

Ich arbeite in einem großen Schreinerbetrieb. Nun bin ich seit 3 Tagen zuständig für unseren Fuhrpark. Sprich ich muss mich im Versicherungsfälle kümmern, TÜV usw.
Nun hat mir gestern ein Kollege erklärt, dass eine Firma nicht Halter der Fahrzeuge sein kann. Es müsste jemand als Halter festgelegt werden, sprich der Zuständige (also ich) für den Fuhrpark. Sollte es dann zu einem Verstoß kommen, bei dem unser Fahrer Punkte erhält, soll der Halter (also ich) diese Punkte angeblich auch bekommen.
Stimmt das so wirklich?? Ich kann mir das nicht so wirklich vorstellen.

Hi,

das ist natürlich völliger Blödsinn, auch juristische Personen können Halter sein (schau doch einfach mal in Eure Papiere). Und wenn der „Halter“ die Frima verläßt oder einen neuen Aufgabenbereich übernimmt, müssen alle Fahrzeuge umgemeldet werden?
Die Geschichte mit den Punkten ist an Lächerlichkeit kaum mehr zu überbieten. Wer würde diesen Job denn freiwillig übernehmen? Und welchen Sinn sollte eine solche Regelung denn haben?

belustigter Gruß
Stefan

Die Geschichte mit den Punkten ist an Lächerlichkeit kaum mehr
zu überbieten.

Hi,

bevor jemand solch Sprüche klopft, wäre es nicht schlecht sich vorher etwas zu infomieren, sonst wird es peinlich.

Der Link gibt einen Einblick
http://www.fuhrparkmanagement-aktuell.de/beitrag.htm…

belustigter Gruß

Finde ich nicht lustig, könnte ja sein jemand verläßt sich drauf.

Q-Gruß

Hi,

bevor jemand solch Sprüche klopft, wäre es nicht schlecht sich
vorher etwas zu infomieren, sonst wird es peinlich.

Das UP hast Du aber gelesen, oder? Ich finde die Vorstellung, ein Fuhrparkverantwortlicher würde bei punktebedrohten Verkehrsverstößen eines Fahrers seinerseits mit Punkten bestraft, weiterhin ausgesprochen lächerlich.
Oder wie ist Deiner Meinung nach das UP zu verstehen?

Der Link gibt einen Einblick
http://www.fuhrparkmanagement-aktuell.de/beitrag.htm…

Nun, zumindest ich habe über die persönlichen Sorgfaltspflichten eines Fuhrparkverantwortlichen kein Wort verloren. Mir erschließt sich daher nicht wirklich, welchen Erkenntnisgewinn zu der gestellten Frage man aus dem Link haben könnte.

Gruß Stefan

Hi
ein Blick ins Gesetz erleichtert auch hier die Rechtsfindung:
§ 9 Abs 2 Nr. 2 OWiG ist da ganz eindeutig.
Grob gesagt: wenn der Inhaber einer Firma einen Dritten beauftragt, eine bestimmte Aufgabe wahrzunehmen, dann ist dieser dritte voll verantwortlich.
Da der Leiter eines Fuhrparks für den Fuhrpark verantwortlich ist (wofür auch sonst), ist er für die Autos zuständig und dafür, dass diese verkehrssicher sind und die erforderlichen Untersuchungen auch durchgeführt werden.

Gruß
HaweThie

Hallo,

Der Link gibt einen Einblick
http://www.fuhrparkmanagement-aktuell.de/beitrag.htm…

abgesehen davon, dass dieser Link gar nicht zum Urprungsposting passt, gelten die darin enthaltenen Tipps für jeden , der einem anderen ein Fahrzeug überlässt.

Wenn Du deinem Opa dein Auto leihst, musst du die Sachen genauso prüfen. Trotzdem bekommt Opa die Punkte, wenn er geblitzt wird.

Gruß

S.J.

Hi,

ja, und ein Blick in die Fragestellung erleichtert die Beantwortung… Goosi hat Recht, und Du und q-t solltet erst grübeln, dann tippen.

Grüße, M

Ich arbeite in einem großen Schreinerbetrieb. Nun bin ich seit
3 Tagen zuständig für unseren Fuhrpark. Sprich ich muss mich
im Versicherungsfälle kümmern, TÜV usw.
Nun hat mir gestern ein Kollege erklärt, dass eine Firma nicht
Halter der Fahrzeuge sein kann.

Wenn es ein Einzelunternehmer ist, sind die Fahrzeuge auf diesen zugelassen. Sobald die Firma eine jur. Person ist (GmbH, AG usw.) sind die Fahrzeuge darauf zugelassen.

Es müsste jemand als Halter
festgelegt werden, sprich der Zuständige (also ich) für den
Fuhrpark. Sollte es dann zu einem Verstoß kommen, bei dem
unser Fahrer Punkte erhält, soll der Halter (also ich) diese
Punkte angeblich auch bekommen.

Eine GmbH kann ja schlecht Punkte bekommen oder eine Gefängnisstrafe absitzen.

Verantwortlich ist erst einmal immer der Fahrer für Verstöße.

Falls der Fahrer keinen entspr. Führerschein besitzt, darf ihm natürlich der Halter das Fahrzeug nicht aushändigen, in den Fällen haften beide. Für die GmbH haftet der gesetzl. Vertreter, also der Geschäftsführer.
Dieser kann die Verantwortung weiterdelegieren, muss aber dann auch dem Verantwortlichen Handlungsspielraum einräumen.

Der Verantwortliche sollte also von sich aus min. halbjährlich die Führerscheine aller Mitarbeiter kontrollieren, die ein festes Firmenfahrzeug fahren.

Bei Springerfahrzeugen sollte er sich immer vor Herausgabe den Führerschein zeigen lassen, den muss ohnehin jeder dabeihaben.
Wenn ihn einer vergessen hat, muss er ihn eben holen oder ein Kollege muss fahren.

Darüber hinaus würde ich die Mitarbeiter schriftlich verpflichten, dass jeder, der seinen Führerschein verliert, ein Fahrverbot erteilt bekommt oder z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht fahren darf, dies umgehend dem Fuhrparkleiter unaufgefordert zu melden hat.

Stimmt das so wirklich?? Ich kann mir das nicht so wirklich
vorstellen.

Die Verantwortung ist ziemlich hoch, man sollte sie sich auch bezahlen lassen.

Frage ist aber: ist man überhaupt der Verantwortliche? Derjenige, der nur Wartung und TÜV-Termine koordiniert, ist nicht unbedingt schon Fuhrparkverantwortlicher.
Dazu muss dann der GF ihn auch ordnungsgemäß berufen und eben, wie schon geschrieben, auch die entsprechenden Berechtigungen erteilen.

Viele Grüße

Holygrail