Wer ist für die Absenkung der Bordsteinkante in Köln zuständig?

Ich habe vor 12 Jahren ein Haus in Köln gekauft. Das Haus ist Baujahr 1985. Um auf mein Grundstück zu meiner Garage zu kommen, muss ich den abgesenkten Teil der Bordsteinkante von der Zufahrt meines Nachbarn benutzen. Bisher ging das so lala, nun gibt es auf dem Nachbargrundstück bauliche Veränderungen, die es nicht mehr zu lassen, dass ich diesen abgesenkten Teil benutzen kann. Ich schlage nun jedes Mal mit dem Spoiler des Autos auf die nicht abgesenkte Kante auf. Es gibt ca 10 mtr. weiter ein abgesenkte Bordsteinkante, aber da ist keine Zufahrt zu meiner Garage. Die Absenkungen der Bordsteinkante sind wohl seinerzeit vor der Bebauung vorgenommen worden, bzw. orientieren sich an einer Bebauung vor 1985.Mein Frage: Wer ist für die Absenkung der Bordsteinkante zuständig? Die Stadt Köln oder ich? Bei welchem Amt muss ich die Absenkung einfordern, bzw. mir eine Genehmigung zur Absenkung einholen.

Bei der Gemeinde!

Was ist bei der Gemeinde?

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Was ist bei der Gemeinde?

ups… war mal wieder zu schnell.

Meinte natürlich bei der Gemeindeverwaltung!

Mal beim Bauamt deiner Bemeide/Stadt vorsprechen, danach wird es wohl heissen, einen entsprechendes Bauunternehmen zu suchen, beauftragen und auch zu zahlen.
ebenfalls ohne Gruss

Mir ist immer noch nicht klar, was denn nun da sein soll.

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Mir ist immer noch nicht klar, was denn nun da sein soll.

Dann empfehle ich dir, einen Besuch bei deiner Gemeindeverwaltung und Du wirst erkennen was es da alles so gibt.

und dir empfehle ich einen Besuch bei der Gemeinde um herauszufinden was es nicht gibt.

vnA

und dir ist bekannt was man unter einer Gemeindeverwaltung versteht ?

http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeindeverwaltung

Es kommt einfach keine sinnvolle Antwort.
Also hier noch mal die Frage:
Was kann der Fragensteller in Bezug auf die gewünschte Bordsteinabsenkung von welcher Abteilung der Kommunalverwaltung erwarten?

vnA

Hallo,
ich nehme an, der Bordstein ist Teil einer öffentlichen Straßenverkehrsfläche? In NRW ist eine solche bauliche Veränderung üblicherweise beim Bauordnungsamt der Stadtverwaltung zu beantragen und nach dem Straßen- und Wegegesetz genehmigungspflichtig. Das Vorhaben macht entweder das jeweilige Tiefbauamt selber oder stellt an die ausführenden (und vom Bauherrn/Antragsteller bezahlten und beauftragten) Firmen gewisse Bedinungen (nach dem öffentlichen Vergaberecht wie „keine Schwarzarbeit“, „diskriminierungsfrei“, „nach den anerkannten Regeln der Technik“ usw).
„Einfach“ mal eben so" die Straße verändern sollte man lassen :wink:

Das örtliche Bauordnungsamt sollte dazu Auskunft geben können (auch, ob die Absenkung 1985 zwar genehmigt und beantragt, aber nie gebaut wurde)

Gruß vom
Schnabel

Welches Amt für die Genehmigung zuständig ist, ist von Verwaltung zu Verwaltung unterschiedlich.
Kostenträger ist, mit ganz wenigen Ausnahmen, der Nutznieser.

vnA