Wer ist für die Grabpflege zuständig und wann kann man ein Grab entfernen

Folgender Fall:
Ehepartner stirbt. Ehefrau kauft Grabstätte für die Dauer von 20 Jahren.
Ehefrau bekommt eine rechtliche Betreuung. Mittlerweile ist sie auf Sozialhilfe angewiesen.
Ehefrau sitzt auch noch im Rollstuhl. Kann sich nicht um das Grab kümmern. Verwandte übernehmen die Grabpflege wollen aber jetzt nach  Jahren nicht mehr.
Kann man vor Beendigung des Vertrages das Grab stillegen?
Wer übernimmt dafür Kosten?

Folgender Fall:
Ehepartner stirbt. Ehefrau kauft Grabstätte für die Dauer von
20 Jahren.
Kann man vor Beendigung des Vertrages das Grab stillegen?

Warum - steht in irgendeinem Vertrag zwischen dem Pächter und der Gemeinde (Friedhofsverwaltung), dass das Grab gepflegt werden muss ?

Wer übernimmt dafür Kosten?

Der, der die Stilllegung beantragt, wenn er überhaupt dazu berechtigt ist!

Moin,

Kann man vor Beendigung des Vertrages das Grab stillegen?
Wer übernimmt dafür Kosten?

so was ist, wenn überhaupt, in der jeweiligen Friedhofordnung geregelt.

Gandalf

Folgender Fall:
Ehepartner stirbt. Ehefrau kauft Grabstätte für die Dauer von
20 Jahren.
Kann man vor Beendigung des Vertrages das Grab stilllegen?

Ja, kann man. Es kostet aber auch etwas. Grab wird oberflächlich geräumt und mit Gras eingesäht.
Erst nach Ende der erworbenen Ruhezeit kann es neu vergeben werden.
Bis dahin fallen geringe Jahreskosten an.
Man spart sich so aber die gärtnerische Pflege. Muss also selbst nichts mehr veranlassen.

Warum - steht in irgendeinem Vertrag zwischen dem Pächter und
der Gemeinde (Friedhofsverwaltung), dass das Grab gepflegt
werden muss ?

Doch, genau das steht in der (jeder)Friedhofssatzung drin. Für normale Erdgräber (Reihengrab) wird ein Mindestmaß an gärtnerischer Gestaltung und Pflege verlangt.

Wer übernimmt dafür Kosten?

Der, der die Stilllegung beantragt, wenn er überhaupt dazu
berechtigt ist!

Ja, so wäre es.

MfG
duck313

Warum - steht in irgendeinem Vertrag zwischen dem Pächter und
der Gemeinde (Friedhofsverwaltung), dass das Grab gepflegt
werden muss ?

Doch, genau das steht in der (jeder)Friedhofssatzung drin. Für
normale Erdgräber (Reihengrab) wird ein Mindestmaß an
gärtnerischer Gestaltung und Pflege verlangt.

Und woher wissen wir, dass es sich um ein normales Erdgrab handelt ?

Möglich wäre doch auch, dass man auf dem Grab eine feste durchgehende Platte montiert.

Und dann wäre eine gärtnerische Pflege nicht erforderlich, denn in einer Friedhofsatzung steht dazu: Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften hergerichtet
und dauernd instand gehalten werden.

Also mit anderen Worten sie dürfen nicht baufällig sein.

Und schon hätte man das Problem aus der Welt geschafft.

Gruß Merger