Wer ist für die Räumung zuständig?

Hallo,

Tochter stirbt. Tochter war AlG II-Empfängerin. Vater ist auch AlG II-Empfänger. Tochter war über 25 und hatte eine eigene Wohnung. Mutter ist bereits auch gestorben. Vater hat noch zwei Söhne. Ein Sohn erhält auch AlG II und ein Sohn bezieht Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit und hat eine eigene Wohnung. Beide Söhne sind über 25.

Die Angehörigen schlagen das Erbe aus.

Müssen die Angehörigen die Wohnung der Verstorbenen räumen oder wer ist dafür zuständig?

Grüße

Alonso

Mit Erbausschlagung und dementsprechender Erklärung an den Vermieter, nicht in das Mietverhältnis der Erblasserin als Alleinmieterin eintreten zu wollen, muss der sich an die weiteren gesetzlichen Erben halten oder kann das Mietverhältnis kündigen.

In jedem Fall wäre er dann für die Räumung, Renovierung und Nachvermietung selbst in der Pflicht.

G imager

Mit Erbausschlagung und dementsprechender Erklärung an den
Vermieter, nicht in das Mietverhältnis der Erblasserin als
Alleinmieterin eintreten zu wollen, muss der sich an die
weiteren gesetzlichen Erben halten oder kann das
Mietverhältnis kündigen.

In jedem Fall wäre er dann für die Räumung, Renovierung und
Nachvermietung selbst in der Pflicht.

Wer ist er?
Meinst Du damit den Vermieter ?
Und dieser soll dann für die Räumung der Wohnung zuständig sein ?
Dafür hast Du doch mit Sicherheit einen § zur Hand.

G imager

Merger