Hallo,
Tochter stirbt. Tochter war AlG II-Empfängerin. Vater ist auch AlG II-Empfänger. Tochter war über 25 und hatte eine eigene Wohnung. Mutter ist bereits auch gestorben. Vater hat noch zwei Söhne. Ein Sohn erhält auch AlG II und ein Sohn bezieht Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit und hat eine eigene Wohnung. Beide Söhne sind über 25.
Die Angehörigen schlagen das Erbe aus.
Müssen die Angehörigen die Wohnung der Verstorbenen räumen oder wer ist dafür zuständig?
Grüße
Alonso