Wer ist für die Regelung von Vertretungen zuständi

Kann der Geschäftsführer eine Vertretung (Urlaub und andere Ausfallursachen)für 3 Mittarbeiter (mittlere Leitungsebene) dem Abteilungsleiter anweisen?

Ganz klar

Kann der Geschäftsführer eine Vertretung (Urlaub und andere
Ausfallursachen)für 3 Mittarbeiter (mittlere Leitungsebene)
dem Abteilungsleiter anweisen?

Vielleicht!

Ebenfalls ohne Anrede, Gruß und irgendein Detail
Guido

Hallo Guido,

bin neu und werde natürlich in Zukunft die Grüße und die Anrede nicht vergessen.
Wäre natürlich schön, etwas mehr als „vielleicht“ zu erfahren.

Danke

Mit freundlichen Grüßen

geng

Geht halt nicht
Hi!

Das Problem ist, dass niemand antworten kann, der die hierarchische und organisatorische Struktur des Betriebs nicht genau kennt.

Insofern ist ein „vielleicht“ die genaueste Antwort, die man Dir anhand der bekannten Fakten geben kann.

Sorry!

VG
Guido

Hallo

Ja, kann er. Ob der AN dadurch überlastet wird oder ob (z.B. arbeits-)vertragliche Regelungen der Anweisung des AG entgegenstehen, kann man mangles Details nicht sagen.

Prinzipiell ist es aber erst mal nicht verboten.

Gruß,
LeoLo