Liebe/-r Experte/-in,
die nachfolgend beschriebene Problematik besteht im Bundesland Schleswig-Holstein.
Zwei Häuser (1 X 42 Eigentumswohnungen, 1 X 4 Eigentumswohnungen) wurden vor 30, bzw. 25 Jahren errichtet.
Die grössere Eigentümergemeinschaft zog auf ihrer Grundstücksseite (direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück), bei Errichtung des Hauses, eine Mauer, die z.T. als Abgrenzung zwischen beiden Häusern steht (Höhe ca. 2 m) , ein Teil der Mauer ist Stützelement für die Tiefgarage und gleichzeitig Stützelement für das darüberliegende Parkdeck.
In den Jahren wurden keinerlei „Schönheitsreparaturen“ durchgeführt.
Seit den letzten Jahren nun bröckelt die Mauer (bedingt wohl durch die salzhaltige Luft der Nordsee) und am Teil der Stützmauer sind grosse „Schlieren“ (Wasserschaden?) sichtbar.
All diese Schäden sind allerdings nur auf Seiten der kleinen Eigentümergemeinschaft sichtbar, da dieser Mauerteil direkt Hofeingrenzung ist. Bei der grossen Eigentümergemeinschaft ist es nicht auffällig, da a)Tiefgarage und b) Standort für Abfallkübel.
Meine Fragen:
- Wer ist für die Sanierung der Mauer zuständig?
- Wer muss die Kosten tragen? a) beide Parteien? b) Partei, die die Mauer errichtet hat?
Schriftliche Absprachen darüber bestehen nicht.
Die Eigentümer der kleineren Einheit haben den Wunsch nach einer Sanierung, da die bröckelnde Mauer und die Wasserschlieren einen sehr abgewohnten Eindruck machen. Zudem werden die Wohnungen als Ferienwohnungen vermietet und für die Feriengäste ist dieser abgewohnte Eindruck nicht sehr gut.
Schon im voraus bedanke ich mich für eine Antwort.
Mit freundlichem Gruss
G.Jotzo
