… zuständig, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit zu wenig Strom in den Wohnungen ankommt, Vermieter- oder Mieter?
Verschiedene Elektrogeräte funktionieren nichtmehr richtig, bei mir und auch in der Wohnung unter mir.
Ein E-Gerät habe ich gestern zum Test bei einer Elektrofirma prüfen lassen, da hat es einwandfrei funktioniert,
heute bei mir wieder nicht. Da unser Vermieter nicht besonders zugänglich ist- wäre noch die Frage, ob das etwa in/unter die Gebäudehaftpflicht fällt, welche ich ja auch in den Nebenkosten zahle.
bin dankbar für jede kompetende Anwort! Gruß JimmyH.!!
Hallo JimmyH.
… zuständig, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit zu wenig
Strom in den Wohnungen ankommt, Vermieter- oder Mieter?
Diese Frage hat zwei Aspekte - einen technischen und einen rechtlichen. Zur rechtlichen Situation bitte einen entsprechenden Juristen befragen.
Zu wenig? War es früher mal mehr? Oder wie? Oder was?
Leider ist meine Glaskugel im Moment in Reparatur. Daher: Was geht wann nicht und was passiert genau? Fällt die Sicherung raus, wenn du das Handy ans Ladegerät steckst? Macht die Kaffemaschine nur lauwarme Brühe? Wird deine Wohnung dunkel, wenn der Nachbar die Waschmaschine einschaltet?
Verweigert der Fön morgens den Dienst und mittags kannst du viel warme Luft erzeugen? Ist der Staubsauger beim Einstecken im Schlafzimmer nicht zu bremsen und beim Einstecken in der Küche passiert nix?
Verschiedene Elektrogeräte funktionieren nichtmehr richtig,
Nennt man gelegentlich auch mal kaputt, wird dann Zeit für was Neues …
bei mir und auch in der Wohnung unter mir.
Und früher ging’s? Was ist jetzt anders? Hat der neue Wasserkocher jetzt 3,6kW (und die Sicherung fällt); beim alten Wasserkocher mit 2kW ging’s aber noch?
Mal grundsätzlich:
der örtliche Energieversorger stellt für das Haus den Netzanschluss bereit nach den zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen Normen und unter Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Einspeiseleistung. Im Haus sollte die Verteilung ebenfalls normkonform in die einzelnen Wohnungen und Zimmer erfolgen.
Da sich jedoch diese Normen ebenfalls über die Jahre hinweg ändern, kann es gut sein, dass eine alte Installation nicht mehr den aktuellen Normen entspricht. Wenn dem so ist, fällt dieser Punkt (in Deutschland) unter den Bestandsschutz und der Mieter muss sich mit diesem Zustand arrangieren.
Ist die Elektroinstallation nicht normkonform (Überprüfung durch einen entsprechenden fähigen und befähigten Elektroinstallateur vor Ort), muss der Vermieter für eine korrekte Instandsetzung bzw Neuinstallation sorgen. Von dieser Vorgabe gibt es sicherlich einige bis viele Ausnahmen und Sonderfälle, die mir nicht bekannt sind.
Ein E-Gerät habe ich gestern zum Test bei einer Elektrofirma
prüfen lassen, da hat es einwandfrei funktioniert,
heute bei mir wieder nicht.
Was haben die dort geprüft? BGV A3? Funktion?
Was hat funktioniert und was nicht?
Da unser Vermieter nicht besonders
zugänglich ist- wäre noch die Frage, ob das etwa in/unter die
Gebäudehaftpflicht fällt, welche ich ja auch in den
Nebenkosten zahle.
Im Moment weiß ich, das ich nichts weiß.
Ferndiagnose mit den vorhandenen Infos ist unmöglich.
Ich empfehle im Zweifelsfall die Überprüfung der Installation durch einen Fach- und sachkundigen Elektriker vor Ort. Diesem bitte im Vorfeld genau erklären, was wann nicht geht. Also im Prinzip benötigt dieser erst einmal die Antworten auf genau die Fragen, die ich hier auch gestellt habe.
In Abhängigkeit vom Ergebnis dieser Überprüfung kann es sein, dass alles bleibt, wie es ist. Oder der lokale Energieversorger baut den Netzanschluss um. Oder der Vermieter muss (teilweise) die Installation erneuern lassen. Oder …
bin dankbar für jede kompetende Anwort! Gruß JimmyH.!!
Grüße
peherr
I.d.R. ist der Energieversorger für die Höhe der richtigen Spannung beim Abnehmer zuständig.
Sie als Kunde bei Ihrem Energieversorger können die Störungsstelle des Energieversorgers (EVU) anrufen und dieses Problem melden.
Wichtig wäre, dass wenn der EVU ins Haus kommt um die Spannung zu messen, dass auch der 2. Mieter oder auch nooh weitere anwesend sind, damit der Techniker die Gerätespannungen messen kann.
Normalerweise dürfte das EVU nichts für diese Prüfung verlangen. Sollte in der Hausinstallation eine Störung sein, muss der Eigentümer die Verantwortung übernehmen.
Sollte im Netz des EVU ein Problem sein ist dieser voll verantwortlich.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Dobler
VU
Hallo Jimmy,
es wird wohl davon abhängen, wo genau das Problem liegt.
Gibt es ein Problem mit den Zuleitungen vom Zähler zur Wohnung bzw. innerhalb der Wohnung, ist es meiner Meinung nach ein Problem des Vermieters.
Gibt es ein Problem mit der Spannung, ist das ein Problem zwischen Dir und dem Versorger (ich gehe mal davon aus, dass Du einen direkten Liefervertrag mit Deinem Versorger hast und dort Deine Rechnungen bezahlst). Dann hätten aber alle Deine Nachbarn das gleiche Problem.
Für einen Laien wird es schwierig bis unmöglich sein heraus zu finden, woran es liegt, dass einige Geräte nicht richtig funktionieren (wobei hier interessant wäre, wie sich das genau bemerkbar macht).
Ich würde an Deiner Stelle den Vermieter bitten, die Installation von einem Fachunternehmen prüfen zu lassen, meiner Meinung nach ist er hier in der Verantwortung (ohne dass ich das juristisch begründen könnte). Wenn der Vermieter sich beharrlich weigert, würde ich androhen, die Prüfung selbst zu beauftragen und ggf. in Rechnung zu stellen und diese Drohung nach einer angemessenen Frist auch umsetzen. Dann weißt Du zwar, woran es liegt, musst aber in Vorkasse gehen. Wenn der Vermieter nicht zahlt, könntest Du den Betrag von der Miete einbehalten, das hat aber das Potenzial zu einem Rechtsstreit. Insofern rate ich Dir, Dich beim Mieterverein o.ä. nach deinen Rechten und Möglichkeiten zu erkundigen.
Wenn Du das Problem mit den Elektrogeräten näher beschreibst, kann ich Dir aber u.U. sagen, woran es liegen könnte.
Gruß
Alex
Ich kenn das Problem, wenn in manchen Steckdosen kein Strom ankommt, Pfusch bei der Installation!
Vermieter mit Mietkürzung vorsichtig drohen und zum Termin einladen und seinen Elektriker mit.
unser Vermieter hat nicht schlecht geschaut das in der neuen Wohnung zwei Deckenlampen nicht gingen.
dann geht Alles ganz schnell
Gruß