Wer ist für Fehler im Grundbuch haftbar?

Guten Tag,
1999 hat meine Mutter mit mir beim Notar einen Pflegevertrag einschl.Wohnrecht für die untere Etage unseres Wohnhauses abgeschlossen.
Jetzt, nach ihrem Tod stellt sich heraus, das im Grundbuch seinerzeit lediglich der Zwischenbau - etwa 1/3 des Hauses - mit der richtigen Hausnummer
versehen ist und 2/3 des Hauses im Grundbuch noch immer mit der „alten“ Hausnr. eingetragen ist.
Die Katasterauszüge tragen die aktuelle Hausnummer.
Anzumerken ist, dass das Haus auf 2 Grundstücken steht.
Mein Bruder, der zu Lebzeiten der Mutter sehr viel Bargeld erhalten hat, weigert sich nun, die Unterschrift, die zur Behebung des Formfehlers - wie es der Notar nennt - führen würde, zu leisten.
Muß ich jetzt wirklich rechtliche Schritte einleiten ??? Außerdem, wer haftet eigentlich für Fehler dieser Art??

Guten Abend,

sprechen Sie als erstes mit dem Notar, der die falsche Eintragung veranlasst hat ! Entweder hat er den Antrag falsch gestellt, dann haftet er oder aber das Grundbuchamt hat Mist gemacht und wird dann alles daran setzen den Fehler schnellstmöglich zu korrigieren.

Eine Eintragung im Grundbuch erfolgt auf die Antragstellung des Notars und mit einer Eintragungsbewilligung. Diese Unterlagen sollten Sie sich besorgen und überprüfen!!

Falls Sie die Unterlagen schon vorliegen habe und das Amtsdeutsch nicht komplett verstehen, helfe ich Ihnen natürlich gerne!

Liebe Grüße und fröhliche Weihnachten!!

Tina Krüger-Kirschbaum

Entweder Notar hat er den Antrag falsch
gestellt, dann haftet er oder aber das Grundbuchamt hat Mist
gemacht und wird dann alles daran setzen den Fehler
schnellstmöglich zu korrigieren.
Eine Eintragung im Grundbuch erfolgt auf die Antragstellung des Notars mit einer Eintragungsbewilligung

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Guten Abend Frau Krüger-Kirschbaum,
danke für Ihre schnelle Antwort
beim Notar war ich bereits, habe mit seiner „altgedien-
ten“ Mitarbeiterin gesprochen, die 1999 diese Angelegen-
heit bearbeitet hat.
Das Grundstück mit Hs.Nr.51 wäre mit 18,92a groß genug
für ein Wohnhaus, so dass sie hier keinen Handlungsbedarf
gesehen hat; zudem wäre es auch nicht ungewöhnlich, dass man in einer Straße über mehrere Grundstücke verfügt.
Bei beiden Hs.Nrm ist Hof- und Gebäudefläche notiert,
wobei bei der Hs.Nr.51 zusätzl.noch Gebäude u.Freifläche
notiert ist (das Grundstück Hs.Nr.39 ist.ledigl.9a groß,
bebaut mit Wohnhaus und Stall ohne Freifläche).
Amtlicher Schriftwechsel wie Rechnungen für z.B Grundbe-
sitzabgaben, Wasser etc. erfolgt nach wie vor nur an Hs.Nr.51, für Hs.Nr.39 existiert keinerlei Schriftwechel.
Der Mitarbeiter des Katasteramtes, hier ist nur Hs.Nr.51 notiert, hat die Änderung an das Grundbuchamt weiterge-
geben, aber das hilft mir mit Sicherheit nicht weiter.

Ich wünsche Ihnen schöne, stressfreie Feiertage,
viele Grüße
Helga Gruber

Sie müssen zunächst wissen, ob der Notar die seinerzeit gewollten Grundstücksdaten im Vertrag und in der Auflassung richtig angegeben hat, oder ob Sie die Daten ihm nicht richtig mitgeteilt haben (aber dennoch den Vertrag mit den evtl unrichtigen Daten unterzeichnet haben). Falls die Vertragsdaten richtig sind, aber das Grundbuchamt unrichtige Eintragungen gemacht hat, dann muss der Notar handeln, da er den Fehler nicht erkannt hat. Falls der amtierende Notar Sie nicht unterstützen sollte, dann bitten Sie die Notarkammer um Hilfe. Falls weder der Notar, noch das GBamt einen Fehler gemacht hat, dann werden Sie anwaltliche Hilfe gebrauchen.
Trotzdem: Frohe Weihnacht! H.G.

wurden die Daten vom Notar richtig angegeben
oder ob Sie die Daten ihm nicht richtig

mitgeteilt haben:wenn Vertragsdaten richtig sind, aber das Grundbuchamt unrichtige
Eintragungen gemacht hat,muss der Notar handeln, da er
den Fehler nicht erkannt hat. Falls der Notar Sie nicht unterstützen sollte bitten Sie die Notarkammer um Hilfe,

Falls weder der Notar, noch das GBamt einen Fehler

gemacht hat, dann werden Sie anwaltliche Hilfe brauchen.

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Guten Abend,
seinerzeit wurden dem Notar keine Flurstücke, sondern lediglich, Haus, ***Str.Nr.51 in **** angegeben.
Das im Grundbuchamt bei der größeren Hausseite (gebaut ca.1928) noch die Hausnr.39 notiert ist, das war uns nicht bekannt (das Haus steht auf 2 Grundstücken).
Der Zwischenbau, mit dem ca.1948 eine Baulücke geschlossen wurde, trägt die aktuelle Hs.Nr.51.

Trotz allem Stress schöne Feiertage
wünscht
Helga Gruber

Hallo Helgag2002

hier handelt es sich wohl um etliche Fehler.
Der Notar, der das Problem mit den 2 Hausnummern nicht erkannt, beachtet hat. Du und deine Mutter, die das auch nicht beachtet haben bzw. darauf hin gewiesen haben. Um solche Fehler und andere zu vermeiden liest der Notar bei Vertragsabschluß alle Vereinbarungen vor. Nachfragen sind dann auch noch erwünscht und führen zu Korrekturen.
Dein Bruder war damals wohl nicht dabei. Wenn ja, Warum nicht? Vertrauen?
Die Antwort kannst nur Du Dir geben. Das kann auch der Grund sein, warum er sich jetzt quer stellt.
Rede, wenn möglich, mit Ihm findet gemeinsam eine Tragfähige Lösung. Das ist die beste Lösung.
Wenn das nicht geht, spreche mit dem Notar, was Du tun kannst, er kann dein Zeuge sein. Ein wichtiger.
Haftung für welchen Fehler? Es kann ja sein, dass es kein Fehler war.

Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr.
Mit vielen guten Gesprächen.

Gruß
Manfred

hier handelt es sich wohl um etliche Fehler.
dass das Problem mit den 2 Hausnummern weder v.Notar noch v.Dir u. Deiner Mutter erkannt u.beachtet wurde.
Warum war Dein Bruder nicht dabei? Vielleicht stellt er sich jetzt deshalb quer.
Wenn das nicht geht, spreche mit dem Notar, was Du tun kannst,

Gruß
Manfred

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Hallo Manfred,
vor mehr als 50 Jahren wurden die Hausnummern umbenannt.
Das im Grundbuch das erste Haus, das zudem auch
wesentlich früher erbaut wurde, nicht mit umbenannt wurde, war uns zu keiner Zeit bewußt, zumal sämtliche - auch amtliche Post- immer an Hs.Nr.51 gerichtet war und
ist.
Der Grundstücksübertragungsavertrag wurde ohne meinen Bruder gemacht, weil im Gegenzug ein „Verpflegungsakt“
notiert wurde. Davon aber abgesehen, hatte mein Bruder bis zu diesem Zeitpunkt bereits eine große Geldsumme in bar erhalten und es war abzusehen, dass er auch weiterhin viel Bares bekommen würde, was auch geschehen ist.

Viele Grüße und schöne Feiertage
sendet Helga

Hallo Helga,

Eine Haftung für diesen Fall wird nicht durchsetzbar sein.
Dein Bruder müßte einlenken. Wird er aber aus finanziellen Gründen wohl nicht tun.
Deshalb ist der Notar dein wichtigster Zeuge, über das was Du und deine Mutter wollten.
Rede mit beiden.
Wenn ich recht habe, sichere Dir die Unterstützung deines Notars. Er weis auch am Besten was man noch wie tun kann.

Viele Grüße, viel Glück und ein gesundes neues Jahr 2010.

Manfred