Wer ist haftbar für Ebayauktionen?

Hallo www-Freunde,

folgende Situation:

A und B stehen in Konkurrenz bei Ebay. A verkauft gewerblich. B verkauft privat, aber im gewerblichem Umfang.

Der Ebayaccount von B wird, aber nicht von der angegebenen Person bei Ebay, sondern einem Freund der Person betrieben.

Wer von den beiden haftet nun für:

  1. Urheberrechtsverletzung?
  2. Scheinprivater Verkäufer bei Ebay?

Haftet die bei Ebay angemeldete Person, weil diese eigentlich nicht den Account für Dritte zur Verfügung stellen darf? Oder haftet die eigentliche Betreiberperson? Oder sind sogar beide haftbar?

Vielen Dank,

euer Zar

im prinzip haftet immer der verkäufer bzw acountinhaber …

wenn verkäufer b als privat gemeldet ist und im gewerblichen umfang verkauft dann verstösst es gegen die grundsätze von ebay–verstoss kann bei ebay sicherheitsdienst gemeldet werden ,verstösse werden geprüft und das mitglied wird gesperrt oder gar ganz von ebay ausgeschlossen .

strafbarer tatbestand ist eventuell auch gebeben --steuerhinterziehung --und ärger mit dem finanzamt ist nicht ohne ,vor allen wenn die artikel nicht gebraucht sind sondern nagelneu–den auch hier gibt es bei ebay grundsätze die definieren ab wann ein verkäufer gewerblich oder privat handeln!

ebay an sich als betreiber haftet für keines seiner mitglieder ,ebay schaltet sich zwar bei problemen ein um einen komunikation zwischen den handelspartnern zu ermöglichen ,aber ebay ist in dem sinne nur der betreiber der auktionsplattform .aber jeder der ein artikel eintstellt ,beschreibt oder verkauft handelt im eigenem namen und auf eigene rechnung und trägt somit die 100% verantwortung!

was man tun kann ist das mitglied zu melden ,anderenfalls zählt die beweislast und man kann anzeige erstatten !