Wer ist hier schuldig

hallo
autofahrer, oder feuerwehr? wer ist hier schuld? oder gar beide?

kp

http://www.youtube.com/watch?v=2tBWG0aLL8Q&feature=f…

Hallo!

Soweit ich das sehen kann,

  • war der PKW im Zeitpunkt der Berührung nicht mehr in Bewegung und
  • hatte der Einsatzwagen ohnehin den Fahrtrichtungswechsel nicht angezeigt.

Ich sehe, wenn das so war, 100% bei der Feuerwehr.

§38 StVO
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden,[…]
Es ordnet an:
„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“."

Der PKW steht erst, fährt dann zur Seite und beschleunigt dann nach vorne.
Ich weiß nicht, was der PKW-Fahrer da vorhatte. Es ist aber durchaus möglich, dass er der oben genannten Pflicht nicht nachgekommen ist.

§35 StVO:
„(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.“
Man kann generell davon ausgehen, dass sich Verkehrsteilnehmer an ihre Pflichten halten.
Der Feuerwehrfahrer hätte annehmen können, dass der PKW stehen bleibt und somit freie Bahn schafft.
Da aber allgemein bekannt ist, dass es bei Manövern mit Blaulicht und Martinshorn hektisch zugeht und dadurch in der Eile Missverständnisse entstehen können, ist ein solch schneller Abbiegevorgang vielleicht nicht mit der „Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit“ in Einklang zu bringen.

Ohne Erklärungen der Beteiligten, wieso wer wie gehandelt hat, kann man die Schuldfrage nicht klären.

Ich hab dazu ein Urteil vom Oberlandesgericht Hamm gefunden (9 U 187/08 vom 20.03.2009).
Es wurde dort ein vielleicht ähnlicher Fall behandelt:
Ein PKW-Fahrer hat erst auf dem Seitenstreifen gebremst, ist dann aber nocheinmal auf die Gegenfahrbahn gefahren, um dem Einsatzfahrzeug einen besseren Weg freizumachen.
Vielleicht hatte dies auch der PKW-Fahrer in dem sehr interessanten Video vor.

Das OLG sagt dazu:
„Der Fahrer des mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn fahrenden Einsatzfahrzeuges soll - bei gebotener Rücksichtnahme auf bevorrechtigten Verkehr – in die Lage versetzt werden, zügig zum Einsatzort zu gelangen. Die übrigen Verkehrsteilnehmer müssen ihm dies ermöglichen. Die Entscheidung, welchen Weg er nimmt, obliegt zunächst allein dem Vorrechtsfahrer, der diese Wahl unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (§ 35 Abs. 8 StVO) und Rücksichtnahme auf die übrigen Verkehrsteilnehmer (§ 1 Abs. 1 StVO) zu treffen hat (vgl. OLG Brandenburg, Urt. vom 28.10.2002, 2 U 58/02). Dabei hat er den Vorrang anderer Fahrzeuge so lange zu beachten, bis er nach den Umständen davon ausgehen darf, dass ihn die anderen Verkehrsteilnehmer wahrgenommen haben und ersichtlich freie Bahn schaffen“

und weiter:

„Der wartepflichtige Verkehrsteilnehmer, der den Weg frei geräumt hat, darf erst dann wieder seine Position bzw. Fahrweise verändern, wenn er sicher sein kann, dadurch den Einsatzwagen nicht zu behindern.“
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2009/9_U_18…

Das ist die Meinung des OLG zu diesem spezifischen Fall, den man aber nicht einfach auf den aus dem Video übertragen kann. Es kommt auf die Handlungsmotive der Beteiligten an, die dann im Spannungsgefüge zwischen der Pflicht des Feuerwehrfahrers zur „Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit“ und der Pflicht des PKW-Fahrers, freie Bahn zu schaffen, stehen.

Gruß
Paul

Hallo!

Der PKW steht erst, fährt dann zur Seite und beschleunigt dann
nach vorne.

Das vermag ich wie gesagt nicht zu erkennen. Dennoch haben auch Feuerwehrautos links vom Lenkrad einen Hebel, der dem Fahrer hilft, anderen Verkehrsteilnehmern zu verdeutlichen, inwieweit denn freie Bahn zu schaffen sei. Der PKW-Fahrer mag aus dem Verhalten des Feuerwehrmannes geschlossen haben, dass jener geradeaus fahren wollte. Jedenfalls hatte er nicht angezeigt, dass er rechts abbiegen wollte.

Hallo!

Der PKW steht erst, fährt dann zur Seite und beschleunigt dann
nach vorne.

Das vermag ich wie gesagt nicht zu erkennen.

Ich hatte auch erst einen Artikel verfasst, der deinem ähnlich war und das Verhalten des PKW-Fahrers nicht bemerkt.
Schau’s dir nochmal an:
Bis Sekunde 11 steht der PKW,
Sekunde 12 bis 13 schlägt der das Lenkrad ein und fährt zur Seite,
Sekunde 13 bis 14 beschleunigt er (sogar recht heftig)
Sekunde 14 bis 15 hält er an,
Sekunde 16 wird er vom Feuerwehrauto gestriffen.

Gruß
Paul

Hallo,

ist doch recht einfach: der Pkw-Fahrer steht vor der Einmündung in die Querstraße, dann kommt der F-Wagen von hinten und der Pkw-Fahrer fährt zur Seite.

Das nennt man „Platz machen“.

Der Fahrer des F-Fzgs hat überblickt allerdings die Abmessungen seines Lkws nicht und streift den Pkw. Ein etwas fähigerer Fahrer wäre da problemlos rumgekommen (vermutlich etwas langsamer als hier im Film).

=> 100% Haftung bei der Feuerwehr.

Grüße, M

ist doch recht einfach: der Pkw-Fahrer steht vor der
Einmündung in die Querstraße, dann kommt der F-Wagen von
hinten und der Pkw-Fahrer fährt zur Seite.

Der PKW-Fahrer fährt erst zur Seite, beschleunigt dann aber nach vorne.
Weißt du mit Sicherheit, was der PKW-Fahrer mit diesem Beschleunigen vorhatte?

Der Fahrer des F-Fzgs hat überblickt allerdings die
Abmessungen seines Lkws nicht und streift den Pkw.

Es kann auch sein, dass der Feuerwehrfahrer angenommen hatte, dass der PKW stehen bliebe und den Abbiegevorgang dementsprechend ausgeführt hatte.

Gruß
Paul