Wer ist im folgenden Fall für den Schaden haftbar?

Hallo liebe Experten,

ich benötige einmal mehr eure Hilfe in einem Fall bei dem ich selbst mir nicht ganz sicher bin. Letzten Samstag standen das Auto meiner Freundin (Person A) und das Auto eines Bekannten (Person B) nebeneinander bei uns im Hof. Als ein weiterer Bekannter (Person C) aus dem Auto von Person B eine Schachtel Zigaretten holen wollte, war er etwas schnell und unachtsam im Öffnen der Türe und hat eine Delle plus Lackschäden am Auto von Person A verursacht.
Nun handelt es sich hierbei ja um einen Schaden, für den der Verantwortliche haftbar gemacht werden kann.

Die Frage ist nun: Wer ist der haftbare Verantwortliche, Person B (Halter des Fahrzeugs) oder Person C (Der Schadensverursacher)? Und handelt es sich hierbei um einen Fall für die Privathaftpflichtversicherung oder die KfZ-Haftpflichtversicherung?

Vielen Dank bereits im Vorraus für eure Antworten

Hallo,

hier haben wir mehrere Themen, die zunächst gesondert zu betrachten sind:
Haftung:
1.)Grundsätzlich haftet der, der die Tür geöffnet hat, also Person C, aus Verschulden nach BGB
2.)Darüberhinaus haftet der Halter des Fahrzeuges verschuldensunabhängig aus der Gefährdungshaftung nach dem Strassenverkehrsgesetz. Hierzu zählt auch alles, was dem Betrieb des Fahrzeuges zuzuordnen ist.

Versicherungsschutz
Für einen Anspruch aus Gefährdungshaftung und Betrieb des Fahrzeuges(siehe oben unter 2.)) ist grundsätzlich der KFZ Versicherer zuständig.

Alles, was nicht zum Betrieb des Fahrzeuges gehört, wäre der Privathaftpflichtversicherung des Schadenverursachers zuzuordnen.

Zuordnung
Grundsätzlich ist das Öffnen der Tür, Be- und Entladevorgänge dem Betrieb des Fahrzeuges zuzuordnen, so dass nach der ersten Einschätzung der KFZ-Versicherer zuständig wäre.

Nachdem aber die Tür geöffnet wurde, um etwas aus dem Fahrzeug zu holen, würde ich den Schaden zunächst zur Privathaftpflichtversicherung melden.

Hoffe die Ausführungen helfene in wenig weiter…

Viele Grüße
Nancy

Vielen Dank für die wirklich sehr schnelle Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Björn

Aus dem Bauch raus sind hier gleich 2 Schäden entstanden!
Der erste ist ein Sach- und der zweite ein Vermögensschaden, sehr vermutlich ein unreiner!

Zunächst handelt es sich nämlich um einen Sachschaden im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Kfz! Dafür ist dann auch zunächst die Kfz.-Haftpflichtversicherung des Fahrzeug-Eigentümers (bzw. d. VN) des Fahrzeugs aus dem der Insasse ausgestiegen ist, der den Schaden verursacht hat zuständig.

Damit kommen wir zum Vermögensschaden, der dabei dem Eigentümer des Fahrzeugs zugefügt wird, dem das Kfz. gehört, aus dem der Schadenverursacher ausgestiegen ist.

(Vorsicht: Hier spielt u.U. auch noch die Frage des Mitverschuldens des Fahrzeugführers des Fahrzeugs eine Rolle, mit dessen Türe der Schaden verursacht wurde!)

Auf jeden Fall entsteht dem Eigentümer/VN des Fahrzeugs, mit dessen Türe der Schaden verursacht wurde mindestens ein Vermögensschaden, wobei sich natürlich auch noch die Frage stellt, ob an der fahrzeugeigenen Türe nicht auch ein Sachschaden entstanden ist, der zu entschädigen wäre.

Hier wird dann also auch die Privathaftpflichtversicherung des Schadenverursachers selbst involviert werden müssen.

Ein wenig unsicher bin ich gerade, welche Rolle in diesem Zusammenhang die Ausschlußklausel des Be- und Entladens innerhalb der Privathaftpflichtversicherung bei vielen Versicherern in diesem Zusammenhang spielen könnte. Ob Ein- und Aussteigen zum Be- und Entladen gehört, bezweifle ich allerdings eher!

Hallo Herr Mittler,

zunächstmal vielen Dank für ihre Antwort.

Der Schadensverursacher ist weder in das Auto ein- noch ausgestiegen. Er hat die Türe lediglich geöffnet um etwas aus dem Fahrzeug zu holen. Ich nehme an dass es sich bei einer Schachtel Zigaretten nicht um einen Entladevorgang handelt?

Das Kfz war während dieses Vorfalls zudem weder in Betrieb (Motor war aus), noch war der Fahrzeughalter in direkter Nähe des Fahrzeuges (Er hielt sich während dieser Zeit in unserer Wohnung auf). Handelt es sich dann dennoch um einen Sachschaden im Zusammenhang mit dem „Betrieb“ eines Kfz und trägt der Halter eine Teilschuld?

Mit freundlichen Grüßen
Björn

es haftet der Verursacher und es ist ein Fall für die Privathaftpflicht - die Benzinklausel greift hier nicht.
mfG
Dr.Schamberger

Eine Schachtel Zigaretten?

Es spielt keine Rolle um WAS es beim Be- und Entladen geht!

Ja, das Ist dann ein Be- und Entladeschaden und nur bei wenigen ausgewählten Haftpflichtversicherern auch Gegenstand der Versicherung!

Da 95% der Deutschen falsch versichert sind, habe ich wenig Hoffnung für Sie, daß Sie auch den richtigen Haftpflichtversicherer gefunden haben!

Dann wird es allerdings ärgerlich!

Deshalb ist mein Leitsatz als Makler immer: „Besser, Sie setzen sich JETZT mit MIR zusammen, als später mit der Versicherung auseinander!“ :wink:

Im schlimmsten Fall wird es eine Haben-Buchung auf dem Konto Erfahrung!

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Mittler

Vielen Dank für ihre Antwort.

Mir scheint als ob die Meinungen der Experten hier auseinander schweifen.

es haftet der Verursacher und es ist ein Fall für die
Privathaftpflicht - die Benzinklausel greift hier nicht.
mfG
Dr.Schamberger

Hallo Unbekannt,

die PHV kennt ein Benzinklausel, daher haftet die HV des Fahrzeugs von Person B

so long

Hallo,

es haftet Person C und sehr wahrscheinlich „nur“ über die Privat-H.

Ist aber ein Grenzfall, denn das Herausnehmen der Zigaretten aus dem Auto ist ja im Prinzip ein „Entladen“, und dann ist es ein Fall für die Kr-Haftpflicht.

Grüße, M

Haftbar ist allein Person B und grundsätzlich die KfZ-Haftpflichtversicherung.

Wenn künftig mal eine (Kfz-)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens.sternberg.de

Der Schadenverursacher ist für die Schäden haftbar zu machen und kann dies seiner privaten Haftpflichtversicherung melden.

MfG
CKH

Hallo,

ist zwar schon eine Weile her, aber hier noch eine kleine Info als Feedback: Nach einer sehr langen Bearbeitungsdauer mit Schadensgutachter der Versicherung etc. hat nun die Privathaftpflicht den Schaden übernommen.

Mit freundlichen Grüßen
Björn

Hallo Herr Mittler,

ist zwar schon eine Weile her, aber hier noch eine kleine Info als Feedback: Nach einer sehr langen Bearbeitungsdauer mit Schadensgutachter der Versicherung etc. hat nun die Privathaftpflicht den Schaden übernommen.

Mit freundlichen Grüßen
Björn

Hallo,

ist zwar schon eine Weile her, aber hier noch eine kleine Info als Feedback: Nach einer sehr langen Bearbeitungsdauer mit Schadensgutachter der Versicherung etc. hat nun die Privathaftpflicht den Schaden übernommen.

Mit freundlichen Grüßen
Björn.

Hallo,

ist zwar schon eine Weile her, aber hier noch eine kleine Info als Feedback: Nach einer sehr langen Bearbeitungsdauer mit Schadensgutachter der Versicherung etc. hat nun die Privathaftpflicht den Schaden übernommen.

Mit freundlichen Grüßen
Björn…

Hallo,

ist zwar schon eine Weile her, aber hier noch eine kleine Info als Feedback: Nach einer sehr langen Bearbeitungsdauer mit Schadensgutachter der Versicherung etc. hat nun die Privathaftpflicht den Schaden übernommen.

Mit freundlichen Grüßen
Björn…

Hallo,

ist zwar schon eine Weile her, aber hier noch eine kleine Info als Feedback: Nach einer sehr langen Bearbeitungsdauer mit Schadensgutachter der Versicherung etc. hat nun die Privathaftpflicht den Schaden übernommen.

Mit freundlichen Grüßen
Björn…

Hallo,

ist zwar schon eine Weile her, aber hier noch eine kleine Info als Feedback: Nach einer sehr langen Bearbeitungsdauer mit Schadensgutachter der Versicherung etc. hat nun die Privathaftpflicht den Schaden übernommen.

Mit freundlichen Grüßen
Björn…

Danke für die Info Björn!

Tja da gibt es immer wieder die Ausnahme von Regel!

Glückwunsch - und 2-3 Monate ist ne gute Zeit!

:wink:
pe