hab da mal ne Frage.
Also nehmen wir an X und Y schliessen einen Vertrag über den Verkauf eines Motorrollers. Da aber X bei Übergabe den Schlüssel sowie die Papiere des Rollers nicht auffinden kann, wird dies im Vertrag vermerkt ( also das Schlüssel und Papiere nachhereicht werden) und der Roller trotzdem an Y übergeben, dieser zahlt dann auch den Kaufpreis von 150 Euro.
Als X nach ein paar Wochen den Schlüssel und die Papier findet als er seine Umzugskartons auspackt, schickt er die 2 Sachen in einem normalen Umschlag (55 Cent) an Y. (kein Einschreiben, leider).
Nach 2 Monaten meldet sich Y dann mit einem bösen Brief in dem er X auffordert ihm nun endlich den Schlüssel und die Papiere zuzuschicken.
X ist völlig durcheinander und ärgert sich, dass er es nicht per einschreiben geschickt hat.
Y droht nun bei Nichterfüllung mit rechtlichen Schritten!
Was kann X passieren? Wie soll man die Sache lösen?
Keiner weiß wo der Umschlag abgeblieben ist, nichtmal die Post.
Ich bitte um Hilfe. ist nun Y im recht? Kann er X erfolgreich verklagen?
Sieht nach einem klaren Fall von „Dumm gelaufen“ aus.
Aber nebenbei hätte das Einschreiben auch nicht geholfen, da damit kein Nachweis erbracht wurde, was wirklich im Umschlag war. Da kann ja auch ein nettes Grußkärtchen für Dame des Hauses dringewesen sein.
Bei solchen Sachen in Zukunft immer einen Zeugen mitnehmen, der entweder den NORMALEN Brief mit zur Post begleitet und von dessen Inhalt in Kenntnis gesetzt wurde oder mit dem Zeugen den Schlüssel oder diverse Schreiben prsönlich übergeben. Also alles nachweisbar, daß der Zeuge zur Not vor Gericht aussagen kann, daß 100%ig dieser Schlüssel im Umschlag war und der bei der Post aufgegeben wurde.
Ich will gar nicht wissen, wieviel Kohle die Post schon dadurch verdient hat, daß jeder seinen Korrespondenz-Müll per Einschreiben verschickt hat.
Also hätte die Person es als Einschreiben geschickt, dann hätte der Käufer noch immer behaupten können, daß er eine Kopie des Kaufvertrages erhalten hat oder eine Einladung zur Geburtstagsparty des Verkäufers oder eine Gutschein für eine „Prostata-Massage im Salon Uschi“… also einfach irgendwas. Ohne Zeugen ist alles Müll!
Die Übergabepflicht entspringt dem Kaufvertrag; anwendbar ist also für deine Frage das Kaufrecht. Die Pflicht aus dem Kaufvertrag erlischt erst, wenn der Käufer alles hat, was ihm zusteht. Bekommt er nicht alles, kann er auf Schadensersatz klagen - und das hat er hier ja wohl auch vor.
Wenn allerdings abgesprochen war, dass der Schlüssel verschickt werden soll, dann greift die kaufvertragliche Vorschrift des § 447 BGB ein, und der Verlust auf dem Versandweg wäre das alleinige Problem des Käufers.
Auf einem anderen Blatt steht die Frage, ob der Versand zu beweisen sein wird. Wenn nein: siehe erster Absatz.
Rein rechtlich hat Levay alles gesagt. Rein tatsächlich hat X die Pappnase auf. War auf dem Brief die Absenderadresse drauf, sodass die Post den Brief zurücksenden konnte? Ein Standardbrief darf nicht mehr als 20g wiegen. Das ist schnell erreicht.
Das Problem kann gelöst werden indem man einen neuen Schlüssel anfertigenlässt und (vermutlich vorher im Rahmen einer Neuannahme des Mopeds) einen neuen Brief ausstellen lässt.
Zur Frage wer die Kosten trägt, sollte X in den Spiegel schauen.
Rein rechtlich hat Levay alles gesagt. Rein tatsächlich hat X
die Pappnase auf.
Das hat Levay aber gar nicht so gesagt.
War auf dem Brief die Absenderadresse drauf,
sodass die Post den Brief zurücksenden konnte? Ein
Standardbrief darf nicht mehr als 20g wiegen. Das ist schnell
erreicht.
Was willst Du damit sagen? Dass die Post jeden Brief wegschmeißt, wenn er zu schwer ist und kein Absender draufsteht?
Das Problem kann gelöst werden indem man einen neuen Schlüssel
anfertigenlässt und (vermutlich vorher im Rahmen einer
Neuannahme des Mopeds) einen neuen Brief ausstellen lässt.
Ja.
Zur Frage wer die Kosten trägt, sollte X in den Spiegel
schauen.