Hallo,
angenommen A sagt, B hätte im Internet dies oder jenes über A verbreitet.
A meint, dies seinen falsche Tatsachenbehauptungen und verklagt B?
Wer muss jetzt was beweisen?
Muss A beweisen, dass das was er sagt, richtig ist oder muss B beweisen, dass das was A sagte, falsch ist?
Danke
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Hallo,
angenommen A sagt, B hätte im Internet dies oder jenes über A
verbreitet.
A meint, dies seinen falsche Tatsachenbehauptungen und
verklagt B?
Wer muss jetzt was beweisen?
offenbar ist ein zivilrechtliches vorgehen gemeint. dann hat derjenige, der sich auf den anspruch stützt (hier etwa unterlassung iSd § 1004 bgb analog) die tatsachen darzulegen und im bestreitensfalle zu beweisen…
Hallo,
angenommen A sagt, B hätte im Internet dies oder jenes über A
verbreitet.
A meint, dies seinen falsche Tatsachenbehauptungen und
verklagt B?
Wer muss jetzt was beweisen?
offenbar ist ein zivilrechtliches vorgehen gemeint. dann hat
derjenige, der sich auf den anspruch stützt (hier etwa
unterlassung iSd § 1004 bgb analog) die tatsachen darzulegen
und im bestreitensfalle zu beweisen…
Und? Worauf möchtest Du hinaus? Was bedeutet das für den konkreten Fall?
@ Hendrik4u
Danke für die Antwort. Leider habe ich sie nicht verstanden.
Können Sie nicht einfach sagen A oder B?
Danke
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Das soll sagen, dass A hier insgesamt den Beweis antreten muss, dies anders als im Strafrecht, wo die Nichterweislichkeit einer Behauptung sozusagen einer „Beweislastumkehr“ (streng genommen nicht das richtige Wort) unterliegt, § 186 StGB.
Vielen Dank! Das hilft mir sehr viel weiter.
Danke
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