Wer ist in Firmengebäude für Malerarbeiten haftbar?

Folgender Fall:

In einem Firmengebäude mit vielen Firmen wird gegen 18 Uhr die Ausgangstür gestrichen ohne das ein Hinweis auf noch nicht getrocknete Farbe angebracht wird oder eine Absperrung um die Malerarbeiten erfolgt. Um 20 Uhr beschmutzt sich eine Person die Kleidung mit frischer Farbe.

Wer ist für den Schaden haftbar?

  • der Gebäudeinhaber

  • der Gebäudeeingentümer

  • die Hausverwaltung

  • der Hausmeister

  • die Malerfirma

der verursacher, wer sonst.

Das wäre dann der Malerlehrling - das kann doch wohl nicht sein!

Wieso kann das nicht sein? Wenn der Chef ihm kurz vorher gesagt hat, daß er ein Warnschild aufhängen soll, wer soll denn sonst dafür haften?

Genauer gesagt: der Azubi ist Verrichtungsgehilfe; daraus ergibt sich, daß der Arbeitgeber grundsätzlich haftet (vgl. § 831 BGB). Sofern allerdings den Geschäftsherrn bei der Auswahl und Unterweisung des Gehilfen kein Verschulden trifft, bleibt der Schaden beim Verursacher hängen.

1 „Gefällt mir“

Neben C_Punkts Erläuterungen: Es wären hier (in Unkenntnis der Lage) auch andere Verursacher möglich:

  • Der Hausmeister, der das vielleicht vorhandene Warnschild zu früh entfernt hat
  • Der Auftraggeber, der dem Maler mitgeteilt hat, dass aufgrund der Zeit kein Hinweis notwendig ist.
  • Der Hersteller der schnellststrocknenden Farbe, die nach 2h (statt garantierter 10 Minuten) noch frisch ist.

Daher ist

richtig, aber jener nicht zwangsläufig eindeutig.

2 „Gefällt mir“

Was ist mir der Person, die ihre Kleidung beschmutzt hat?
Könnte sie „selbst schuld“ sein?
Oder eine Mitschuld haben?

Gruß
Jörg Zabel

Ja. Z.B. wenn sie das Schild übersehen oder ignoriert hat. Das bestätigt dann übrigens erneut die Aussage von @dwarswart: Der Verursacher ist Schuld.

Hallo,

Ich habe eher in Richtung „unerlaubtes Betreten“ auch in einer leichten Form gedacht, und sei es nur, dass nicht mehr damit gerechnet werden musste, dass um diese Uhrzeit irgendwer dort auftaucht …

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

es handelt sich um ein Bürogebäude. Darauf, daß da nach 18 Uhr niemand (Mitarbeiter, Reinigungspersonal, Wachdienst)mehr rauskommt, wird man sich wohl kaum berufen können.

Gruß
C.

Hallo,

Das war vorher nicht klar. Es war von einem „Firmengebäude“ (was auch immer es sein mag) die Rede.
Und ob und wann da jemand rauskommen „darf“ ist bisher auch noch unklar. Auch wer wann überhaupt auf das Firmengelände kann/darf usw.

Es ging mir eher darum zu klären, ob überhaupt von vornherein irgendjemand „haftbar“ ist, oder ob der „Fehler“ nicht erstmal bei der betroffenen Person legt. Von daher erscheint mir der Katalog der „haftbaren Personen“ in der Ursprungsfrage unvollständig.
Aber es scheint einfacher zu sein den Fehler erstmal bei anderen zu suchen als sich an die eigene Nase zu fassen.

Gruß
Jörg Zabel

2 „Gefällt mir“